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   OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - I-1 U 209/07   

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OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - I-1 U 209/07 (https://dejure.org/2009,7131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2009 - I-1 U 209/07 (https://dejure.org/2009,7131)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - I-1 U 209/07 (https://dejure.org/2009,7131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes bei einem fingierten Unfall mit einem Leasingfahrzeug

  • rabüro.de

    Schadensersatz bei einem fingierten Unfall mit einem Leasingfahrzeug

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 9; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3 Satz 3; ; StVG § 18; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823; ; StVG § 7; ; VVG § 152 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfallereignis hinsichtlich eines Leasingfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung: Unterschied zwischen Eigentümer und Halter - Fingierter Unfall lässt Rechte des Leasinggebers unberührt

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 9214
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Gleichwohl habe der Gesetzgeber eine Gleichstellung der Haftung nur für den Fall des unabwendbaren Ereignisses vorgesehen, um auf diese Weise den "Idealfahrer" davor zu bewahren, vom "Eigentümer des anderen Unfallfahrzeugs auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, ohne sich davon befreien zu können" (BGH NJW 2007, 3120 f. mit Hinweis auf BT-Dr 14/8780, S. 22f).

    Da sich § 9 StVG nur auf Ansprüche eines - selbst nicht nach dem StVG mithaftenden - Geschädigten aus der Gefährdungshaftung bezieht, scheidet eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift auf deliktische Schadensersatzansprüche im Sinne des § 823 BGB aus (BGH, NJW 2007, 3120 f.).

    Durch die Teilnahme am Straßenverkehr war nämlich keine Tätigkeit aus dem Pflichtenkreis des Leasingvertrages betroffen (vgl. BGH NJW 2007, 3120 f.).

    Dies ist beim nicht haltenden Fahrzeugeigentümer nicht der Fall (BGH NJW 2007, 3120 f.).

  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 257/63

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die tatsächliche Gewalt über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Der BGH hat bereits in einem Urteil des VI. Zivilsenats vom 30. März 1965 entschieden, dass § 17 StVG nur dann Anwendung findet, wenn auch der Geschädigte nach den Bestimmungen des StVG haftet, und eine Erstreckung auf den nicht haltenden Eigentümer des Fahrzeuges - hier die Leasinggeberin - abgelehnt (BGH NJW 1965, 1273).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommen dabei dem Beweisbelasteten nicht die Regeln des Anscheinsbeweises zugute (grundlegend insoweit Urteil vom 18. Dezember 1995, 1 U 255/94, veröffentlicht in NZV 1996, 321 = VersR 1997, 337; zuletzt Urteil vom 10. November 2008, I-1 U 49/08).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Im Bereich der Unfallmanipulation kommt ein derartiger Anscheinsbeweis nicht in Betracht, weil es für individuelle Willensentschlüsse keine Typizität gibt (BGH VersR 1987, 503; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges kann sich zwar nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1954, 594; 1956, 987; VersR 1960, 636; 1972, 959) in erweiternder Auslegung des § 254 BGB grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken.
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges kann sich zwar nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1954, 594; 1956, 987; VersR 1960, 636; 1972, 959) in erweiternder Auslegung des § 254 BGB grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken.
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71

    Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges kann sich zwar nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1954, 594; 1956, 987; VersR 1960, 636; 1972, 959) in erweiternder Auslegung des § 254 BGB grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken.
  • BGH, 05.04.1960 - VI ZR 49/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Die Betriebsgefahr des Fahrzeuges kann sich zwar nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1954, 594; 1956, 987; VersR 1960, 636; 1972, 959) in erweiternder Auslegung des § 254 BGB grundsätzlich anspruchsmindernd auswirken.
  • OLG Hamm, 28.09.1992 - 6 U 45/92

    Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Denn das Erlöschen der Deckungsansprüche des mitversicherten Fahrers - hier des A - wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls wirkt nicht zugleich gegenüber dem Versicherungsnehmer und Halter, dem kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; 1981, 40; OLG Hamm, VersR 1993, 1372 f.; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 301 f.; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 152 Rn. 1).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 209/07
    Denn das Erlöschen der Deckungsansprüche des mitversicherten Fahrers - hier des A - wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls wirkt nicht zugleich gegenüber dem Versicherungsnehmer und Halter, dem kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; 1981, 40; OLG Hamm, VersR 1993, 1372 f.; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 301 f.; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 152 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09

    Zum Rechtsmissbrauch bei Unfallbetrug und Beweis der Unfallmanipulation durch ein

    Letztlich sei auch zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt sicherungsübereignet gewesen sei und nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I - 1 U 209/07 eine Zurechnung des Verhaltens des Zeugen A. bzw. der Klägerin im Hinblick auf die Sicherungseigentümerin nicht in Frage komme.

    Auch dringt die Klägerin nicht mit ihrem Einwand durch, die Schadensersatzklage müsse aus den Gründen der Entscheidung Erfolg haben, die der Senat am 19. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I-1 U 209/07 verkündet hat.

    Es verfängt nicht ihr Einwand, die Schadensersatzklage müsse aus den Gründen der Entscheidung Erfolg haben, die der Senat am 10. Januar 2009 zu dem Aktenzeichen I-1 U 209/07 verkündet hat.

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    In Ausnahmefällen, insbesondere bei Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, kann für die behauptete Einwilligung in die Schädigung aber ein Anscheinsbeweis sprechen (vgl. Senat , BeckRS 2013, 16609; OLG Koblenz , NZV 2006, 262; OLG Schleswig , NJW-RR 2011, 176; OLG Köln - 9 U 122/09 - r + s 2010, 192; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, StVG, § 7 Rn. 48; a. A. OLG Düsseldorf , NZV 1996, 321; BeckRS 2009, 09214: nur Indizienbeweis, da es für individuelle Willensentscheidungen keine Typizität gebe; zweifelnd auch Eggert , a. a. O., Rn. 106 und Lehmke , a. a. O., Rz. 54, die aber zu Recht darauf verweisen, dass es bei zahlreichen Anhaltspunkten für eine Unfallmanipulation eines Anscheinsbeweises häufig nicht bedarf, weil die Feststellung der Einwilligung dann auch im Wege des Indizienbeweises möglich ist).Unerheblich ist dabei, ob diese Anzeichen bzw. Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können.
  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 9 U 66/11

    Unfallmanipulation; Prozessstandschaft; Leasing

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (1 U 209/07) ist er der Ansicht, dass es für die in Prozessstandschaft geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Leasinggeberin auf die Frage einer Unfallmanipulation von vorneherein nicht ankomme, weil diese sich ein Verhalten des Leasingnehmers nicht zurechnen lassen müsse.

    Die Leasinggeberin als geschädigte Fahrzeugeigentümerin muss sich letztlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt das betrügerische Verhalten des Leasingnehmers anspruchskürzend oder -ausschließend zurechnen lassen (zu allem: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009, 1 U 209/07, in juris , Urteil vom 05.10.2010, NZV 2011, 493, König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 7 StVG, Rn 16a; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 17, Rn 9).

  • OLG München, 08.03.2013 - 10 U 3241/12

    Darlegungs- und Beweislast bei einem manipulierten Unfall

    Das Gericht darf und muss sich zur Überzeugungsbildung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2009 I-1 U 209/07 [[...]]; OLG Köln r+s 2010, 192 - 194; OLG Frankfurt a. M. NZV 2010, 623).
  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Dieser Umstand stellt ein Indiz für einen gestellten Unfall dar (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 363; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009, Az.: 1 U 209/07; OLG Köln VersR 14, 996).
  • LG Berlin, 04.10.2023 - 46 O 312/21
    Das deutet sehr stark darauf hin, dass der Beklagte zu 2, um eine Formulierung des OLG Düsseldorf aufzugreifen (Urteil vom 19.01.2009 - 1 U 209/07 - BeckRS 2009, 9214), ein erfahrener "Unfallbumser" ist.
  • LG Berlin, 12.07.2023 - 46 O 325/22
    Das deutet darauf hin, dass der Kläger, um eine Formulierung des OLG Düsseldorf aufzugreifen (Urteil vom 19.01.2009 - 1 U 209/07 - BeckRS 2009, 9214), ein erfahrener "Unfallbumser" ist.
  • LG Essen, 02.08.2019 - 12 O 256/15

    Verkehrsunfall

    Die Gewinnerzielung steht hier im Vordergrund (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2009 - I-1 U 209/07; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.10.2010 - I-1 U 190/09; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10).
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

    Gerade wenn an dem beschädigten Fahrzeug überwiegend Blech-, Lack- und Streifschäden entstanden sind, können diese kostengünstig selbst repariert werden, während bei der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten regelmäßig die Preise einer teuren Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden, so dass eine hohe Gewinnspanne entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009 - I-1 U 209/07; OLG Celle, Urteil vom 21.02.2006 - 14 U 149/05).
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