Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
BtmG 29; StGB § 46; StPO § 267
BtM; Betäubungsmittel, Wirkstoffmenge; Feststellungen; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafzumessung bei fehlender Feststellung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29; StGB § 46; StPO § 267
Strafzumessung bei fehlender Feststellung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden - 12 Ls 127/07
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 24 (Ls.)
- BeckRS 2009, 12921
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …
Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09
Der äußere Unrechtsgehalt ist nur insofern von Bedeutung, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGH NStZ 1996, 232). - BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht …
Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09
Denn der Wirkstoffgehalt der Drogen wirkt sich entscheidend auf die rechtliche Beurteilung der vorgeworfenen Betäubungsmitteldelikte, auf deren konkurrenzrechtliches Verhältnis und auf den Schuldumfang der Taten aus (vgl. BGH NStZ 2008, 471).
- OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14
Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch
Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG soll Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber Dauerkonsumenten und ständigen Kleinverbrauchern, entgegenkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.03.1994, NJW 1994, 1577; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 - m.w.N.; BeckRS 2009, 12921; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 4 Ss 115/05 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, StV 2010, 135 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.12.2005 - 1 Ss 271/05 -, StV 2006, 531).In Ausnahmefällen kann diese Bestimmung auch auf einen einschlägig Verurteilten oder einen Dauerkonsumenten angewendet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 - m.w.N.).
- OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der …
- OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose
Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH…, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des …
Auch wenn § 29 Abs. 5 BtMG nur in Ausnahmefällen auf einen einschlägig Vorbestraften oder Dauerkonsumenten angewendet werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24), scheidet bei dem vorliegenden Betäubungsmitteldelikt ein Absehen von Strafe nicht von vornherein aus. - OLG Bamberg, 05.03.2013 - 2 Ss 135/12
Revision im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Wirksamkeit der …
§ 29 Abs. 5 BtMG soll "Probierern und Gelegenheitskonsumenten" entgegenkommen, bei einschlägig Verurteilten dagegen allenfalls dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen von Strafe rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24). - AG Berlin-Tiergarten, 21.12.2009 - 1 Op Js 2130/02
Strafaussetzung: Anforderungen an einen Widerruf
Im übrigen ist bei der Prüfung, ob diese Verurteilung Grundlage für einen Widerruf sein kann, auch zu bedenken, daß die beim Verurteilten gefundene Menge noch nicht einmal 10% der "geringen Menge" iSd § 29 Abs. 5 BtmG beträgt, die dem erkennenden Richter die Möglichkeit eröffnet, von Strafe abzusehen: diese Grenze liegt für Kokaingemisch - wovon hier mangels bestimmbarer Wirkstoffkonzentration auszugehen ist - bei 300 mg( vgl. hierzu OLG Hamm, 3 Ss 15/09, v. 17.3.2009, BeckRS 2009, 12921 ).