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   KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08   

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https://dejure.org/2009,7002
KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08 (https://dejure.org/2009,7002)
KG, Entscheidung vom 04.05.2009 - 8 U 183/08 (https://dejure.org/2009,7002)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 8 U 183/08 (https://dejure.org/2009,7002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung als unzulässig durch den Einzelrichter; Schadensminderungspflicht des außerordentlich fristlos kündigenden Vermieters bei Angebot der Mieträume zu einer marktgerecht höheren Miete

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verstoß des Vermieters gegen Schadensminderungspflicht bei Angebot einer durch Mieter fristlos gekündigten Wohnung zu höherem Mietzins

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelrichterzuständigkeit; Berufungsverwerfung; Kündigungsfolgeschaden; Mitverschulden; Schadensminderungspflicht; Nachmieterstellung; Beweislast; Vermietung mit höherer Miete; Akzeptierung von Nachmieter; Mietausfallschaden

  • Judicialis

    ZPO § 526 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2 S. 1; ZPO § 526 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verwerfung der Berufung als unzulässig durch den Einzelrichter; Schadensminderungspflicht des außerordentlich fristlos kündigenden Vermieters bei Angebot der Mieträume zu einer marktgerecht höheren Miete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieterpflichten zur Abwendung des Kündigungsfolgeschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuvermietung muss nicht zum alten Mietzins erfolgen!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Mietpreishöhe kann nach fristloser Kündigung auch höher angesetzt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter hat Ermessenspielraum bei Neuvermietung nach fristloser Kündigung! (IMR 2009, 267)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 112
  • BeckRS 2009, 14690
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 113/91

    Anspruch auf Ersatz entgangener Pachtzinsraten eines Verpächters aus pVV des

    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere Miete verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 1996 zu 15 U 151/95, juris Rn. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 1992 zu 19 U 113/91, juris Rn. 7; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 542 BGB Rn. 107).
  • OLG Frankfurt, 18.07.1996 - 15 U 151/95
    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere Miete verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 1996 zu 15 U 151/95, juris Rn. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 1992 zu 19 U 113/91, juris Rn. 7; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 542 BGB Rn. 107).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Die Begründung muss demnach zum einen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und zum anderen im Einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1716).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Eine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit liegt vor, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurückbleibt (vgl. BGH NJW 2005, 2152, 2153; NZM 2004, 453).
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (vgl. BGH NJW 2000, 1576).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Eine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit liegt vor, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurückbleibt (vgl. BGH NJW 2005, 2152, 2153; NZM 2004, 453).
  • BGH, 11.02.1966 - V ZB 1/66
    Auszug aus KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08
    Es reicht insoweit aus, dass die Beklagte, die erstinstanzlich insgesamt Klageabweisung beantragt hatte, ihren gesamten erstinstanzlichen Vortrag in Bezug genommen und damit deutlich gemacht hat, dass sie dieses Ziel auch in der Berufungsinstanz verfolgt (vgl. BGH NJW 1966, 933; Heßler in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 520 Rn. 32).
  • KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters

    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass der Vermieter zunächst sanktionslos den Markt sondieren kann (vgl. BGH , NZM 2005, 340; Senat - 8 U 165/06 - ZMR 2007, 615 und - 8 U 183/08 - ZMR 2010, 112), sie aber trotzdem bereits seit Januar 2015 Angebote an potentielle Mietinteressenten versandt hat.

    Auch fällt es dem Vermieter nicht zur Last, wenn er mit dem Abschluss eines Mietvertrages zuwartet, bis der Mieter geräumt hat (vgl. Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60).

    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere, üblicherweise und legal erzielbare Miete verlangen (s. BGH NZM 2005, 340; Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.7.1996 - 15 U 151/95, juris Tz. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.6.1992 zu 19 U 113/91, juris Tz. 7; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O, § 542 Rn 109; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Alberts, Gewerberaummiete, § 543 Rn. 93).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gewerbemietverträge üblicherweise mit längerfristigen Bindungen verbunden sind, so dass es einem Vermieter nicht zuzumuten ist, wegen der Schadensminderungspflicht vorschnell zu niedrige Angebote zu akzeptieren (s. Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60).

  • BGH, 04.04.2012 - III ZR 75/11

    Berufungsverfahren: Umfang der Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters

    Er ist nach Übertragung der Sache auf ihn für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig (vgl. Kammergericht BeckRS 2009, 14690, insoweit in ZMR 2010, 112 nicht abgedruckt; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 3. Aufl., § 522 Rn. 14; Hk-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 522 Rn. 5; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 3. Aufl., § 522 Rn. 27; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 4; a. A. wohl Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 522 Rn. 2).
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