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   BGH, 22.07.2009 - 2 StR 173/09   

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https://dejure.org/2009,17856
BGH, 22.07.2009 - 2 StR 173/09 (https://dejure.org/2009,17856)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 StR 173/09 (https://dejure.org/2009,17856)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09 (https://dejure.org/2009,17856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 22715
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09

    Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls;

    Damit ist (§ 274 StPO, vgl. BGH Beschl. v. 22.7.2009 - 2 StR 173/09 = BeckRS 2009, 22715) bewiesen, dass das in der Hauptverhandlung verkündete Urteil auf diesen Betrag lautete und es sich nicht - wie der Betroffene vermutet - um einen Schreibfehler im schriftlichen Urteil handelt (möglicherweise mag beim Tatrichter ein Irrtum über die Höhe des Regelsatzes nach Ziff. 1.3.2. Angang 1 BKatV vorgelegen haben, welcher aber nicht als bloßer "Schreibfehler" korrigiert werden kann).
  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

    Es ist daher im Sinne eines dringenden Tatverdachts von einem Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG) in drei Fällen und nicht - wie im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2021 angenommen - von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über solche (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KrWaffKG) auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

    Sie hat daher die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG in zwei Fällen erworben (vgl. zum Erwerb: BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - AK 30/21, StV 2021, 575 f.; vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).
  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Hinsichtlich der möglichen Strafbarkeit des Erwerbs der Maschinenpistole Uzi gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG hat das Gericht nicht verkannt, dass insoweit ein grundsätzliches Zurücktreten des § 22a Abs. 1 Nr. 6 a) KrWaffG gegenüber jener Norm (vgl. BGH Beschluss vom 22.07.2009, 2 StR 173/09) in Betracht kommt.
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 335/14

    Unerlaubte Gewaltausübung über Kriegswaffen (Verhältnis zu sonstigen strafbaren

    Bei der Tatbestandsvariante in § 22a Abs. 1 Nr. 6 KWKG handelt es sich - wie sich bereits aus dem Wortlaut ("sonst") ergibt - um einen Auffangtatbestand, der hinter den spezielleren Erscheinungsformen des Ausübens der tatsächlichen Gewalt, wie hier der Ein- und Ausfuhr gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 4 KWKG, zurücktritt (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09; Erbs/Kohlhaas-Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, § 22a KrWaffG Rn. 27 (Stand: Februar 2010); MüKo-StGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 106 mwN).
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