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   LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08   

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LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 23024
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Denn gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte nur den Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten verlangen, wobei objektiv erforderlich diejenigen Aufwendungen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 1970, 1454; BGH NJW 1974, 34; BGH NJW 1992, 1619).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist Mehrwertsteuer zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist, wobei die Kombination konkreter und fiktiver Schadensabrechnung nicht zulässig ist (vgl. BGH, NJW 2005, 1110-1111).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Entgegen der Einschätzung des Amtsgericht ergibt sich auch nicht im Umkehrschluss aus der Entscheidung des BGH vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1943-1945) dass der Geschädigte Ersatz der Mehrwertsteuer verlangen kann, wenn er trotz Fehlens eines wirtschaftlichen Totalschadens eine Ersatzbeschaffung vorgenommen hat.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Denn gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte nur den Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten verlangen, wobei objektiv erforderlich diejenigen Aufwendungen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 1970, 1454; BGH NJW 1974, 34; BGH NJW 1992, 1619).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Etwas anderes, nämlich dass der Geschädigte den für die Herstellung erforderlichen Geldbetrag stets und insoweit verlangen kann, als er ihn tatsächlich aufgewandt hat, ergibt sich entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 01.03.2005 (DAR 2005, 500-502).
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Die Kammer schließt sich damit nunmehr der Rechtsprechung der anderen Berufungszivilkammer des Landgerichts Siegen an, die in diesem Sinne entschieden hat (Urteil, das auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 2010 ergangen ist - 3 S 107/09, Seiten 5 - 8); sie steht insoweit in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - seit dem Jahr 2009 völlig einheitlichen Linie in der veröffentlichten Rechtsprechung der Berufungsgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2010 - 7 U 682/10 [zitiert nach BeckRS 2011, 14147]; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012 - 8 S 84/12; LG Bremen, Urteil vom 24.5.2012 - 7 S 277/11 [zitiert nach juris]; LG Koblenz, Urteil vom 25.4.2012 - 12 S 4/12, DAR 2012, 464 [zitiert nach juris]; LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 23 S 129/10 mit zustimmender Anmerkung von Diehl, ZfS 2011, 563 - 565 [Kopie Bl. 139/140 d.A.]; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2010 - 13 S 5/10 [zitiert nach juris]; LG Arnsberg, Urteil vom 30.3.2010 - 5 S 114/09 (NJW 2011, 158]; LG Kassel, Urteil vom 26.2.2009 - 1 S 344/08 [zitiert nach juris]; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Randnr. 27; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 468; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 249 Rn. 267; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 5 Rn. 13; Schubert in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.3.2011, § 249 Rn. 243; anders LG Paderborn, Urteil vom 3.7.2008 (5 S 14/08, zitiert nach BeckRS 2009, 23024).
  • AG Bielefeld, 12.01.2011 - 4 C 316/10
    Insoweit ist auch keine Notwendigkeit ersichtlich, dem Geschädigten auf den vom Landgericht Paderborn (Urteil vom 3.7.2008, 5 S 14/08) vorgeschlagenen Weg zu verweisen: Der Geschädigte könne sein Unfallfahrzeug nach der Reparatur verkaufen, um den - in diesem Fall brutto zu erstattenden - Reparaturkostenbetrag alsdann zur Ersatzbeschaffung einzusetzen; nur so könne der Geschädigte in den Genuss der Mehrwertsteuer kommen.
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