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   OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08   

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OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2008 - 4 U 10/08 (https://dejure.org/2008,9226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; UWG § 14 Abs. 2; ; BGB § 126 b; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 309 Nr. 7; ; BGB § 309 Nr. 8; ; BGB § 312 c; ; BGB § 312 d; ; BGB § 355; ; ZPO § 540 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatzgeschäften über das Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 24370
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 206/07

    Beginn der Widerrufsfrist i.R.d. Widerrufsrechts und Rückgaberechts bei Abschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Bei den §§ 312 c ff. BGB wie auch bei den §§ 307 ff. BGB handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (z.B. Urteile v. 06.03.2008, jeweils in den Sachen 4 U 206/07 und 4 U 4/08; und v. 13.03.2008, Az. 4 U 3/08).

    Das ist im Fall der Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen regelmäßig zu bejahen sein (vgl. Senatsurteile v. 06.03.2008, Az. 4 U 206/07 und 4 U 4/08; Köhler, NJW 2008, a.a.O, S.181).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 4 U 4/08

    Anforderungen an die Belehrung über die Widerrufsfrist bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Bei den §§ 312 c ff. BGB wie auch bei den §§ 307 ff. BGB handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (z.B. Urteile v. 06.03.2008, jeweils in den Sachen 4 U 206/07 und 4 U 4/08; und v. 13.03.2008, Az. 4 U 3/08).

    Das ist im Fall der Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen regelmäßig zu bejahen sein (vgl. Senatsurteile v. 06.03.2008, Az. 4 U 206/07 und 4 U 4/08; Köhler, NJW 2008, a.a.O, S.181).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, UWG, 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 184).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Grundsätzlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dem Interesse (auch) der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienen und deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein einen Missbrauch noch nicht hinreichend belegen (BGH GRUR 2005, 433, 434 - Telekanzlei; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; Ohly-Piper, UWG, 4. Aufl. 2006, § 8 Rn. 184).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; s.a. Roggenkamp, Anm. zu dem genannten Urteil des OLG Frankfurt, jurisPR-ITR 3/2007 Anm. 2), so insbes.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Es liegt demgegenüber - wie beim KG (in der Sache 5 W 371/07; Beschl. v. 25.01.2008) - noch kein Fall derart vor, in dem ein "Massenabmahner" den Gerichtsstand nicht nach den ihm vorteilhaften Präferenzen, sondern allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt und möglichst auch hohe Kosten verursacht werden, ohne dass hierfür sachliche Gründe erkennbar sind.
  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 U 102/04

    Wunsch nach Originalverpackung, Retourenaufkleber, Rücksendeschein sind

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Vielmehr steht ihm ein an keine Voraussetzungen bzw. Bedingungen gebundenes Widerrufsrecht zu (vgl. § 357 II BGB; ferner OLG Hamm, 11. Zs., NJW-RR 2005, 1582; OLG Frankfurt CR 2006, 195).
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Da er sich gegen einen Internetauftritt der Antragsgegnerin wendet, konnte er grundsätzlich nach seinem Belieben einen Gerichtsstand in Deutschland auswählen, da die Angebote im Internet bundesweit verfügbar sind (vgl. Senat, Beschluss v. 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
    Geht es andererseits dem Gläubiger hauptsächlich um die Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, genügt es für die Begründung des Missbrauchstatbestands nicht, wenn auch sachfremde Motivationen, ohne vorherrschend zu sein, bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 1 U 127/05

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen im Online-Versandhandel

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Er durfte sich zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Erstattung der Abmahnkosten auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem er sich die größten Erfolgsaussichten für sein Begehren versprach (vgl. zum Vorstehenden u. a. Senat, BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 48/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens gegen Wettbewerbsverletzungen

    Denn sie durfte sich zur Durchsetzung ihres Verfügungsanspruchs auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem sie sich die größten Erfolgsaussichten für ihr Begehren versprach (zum Vorstehenden u.a. Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 216/08

    Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Denn sie durfte sich zur Durchsetzung ihres Klageanspruchs auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem sie sich die größten Erfolgsaussichten für ihr Begehren versprach (vgl. Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des Missbrauchs

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 4 U 27/09

    Anforderungen an die Vorabbelehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.) wie insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse oder eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer.

    Solche Umstände liegen hier in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes und in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 9/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungstätigkeit eines Wettbewerbers

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbes.

    Solche Umstände könnten etwa in einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes liegen oder in der Art und Weise der Verfolgung (vgl. Senat Urt. v. 01.04.2008, Az. 4 U 10/08), wie dies hier der Fall ist.

  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13

    Was ist im Wettbewerbsrecht ein Unternehmen

    Abgesehen davon verschaffen sich gerade kleinere Anbieter durch derlei Vorgehen auch gegenüber größeren Anbietern auf unlautere Art und Weise betriebswirtschaftliche Vorteile (vgl. hierzu Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung und der Geltendmachung von

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Senat, Urt. v. 01.04.2008, 4 U 10/08, S. 4 f.), so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen (dazu BGH GRUR 2002, 367, 368 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten.
  • LG Bochum, 13.08.2012 - 17 O 89/12

    Zum Anbieten nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Selbst die bewusste Ausnutzung eines "Rechtsprechungsgefälles" ist dabei erlaubt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 01.04.2008 - 4 U 10/08).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 4 U 104/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Bootszubehör ohne Angabe eines

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