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   KG, 22.07.2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09)   

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KG, 22.07.2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,1958)
KG, Entscheidung vom 22.07.2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,1958)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) (https://dejure.org/2009,1958)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • webshoprecht.de

    Strafbarkeit der Einrichtung eines eBay-Accounts und Ersteigerungen unter falschem Namen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet als tauglicher Gebrauch gespeicherter beweiserheblicher Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr; Täuschungsabsicht im Falle einer bloßen Namenstäuschung; Allgemeinkunde ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay - falsche Personalien im Mietgliedskonto

  • kanzlei.biz

    Registrierung und Handel mit falschem Namen auf eBay

  • Judicialis

    StGB § 269 Abs. 1

  • internet-strafrecht.com

    Ebay-Account

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 269 Abs. 1
    Strafbarkeit der Anmeldung eines EBay-Accounts unter falschem Namen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 269 Abs. 1 StGB
    EBay-Account unter falschem Namen anlegen kann strafbar sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    EBay-Betrugsmasche: Gebotsabschirmung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    IT-Strafrecht: Strafbarkeit bei Anmeldung bei eBay unter falschem Namen?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein

  • juracontent.de PDF, S. 4 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 576
  • MMR 2009, 869 (Ls.)
  • K&R 2009, 807
  • BeckRS 2009, 25371
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Teilweise wird sogar eine vertragliche Haftung des Kontoinhabers für die von Dritten vorgenommene bestimmungswidrige Nutzung des Kontos nach Rechtsscheinsgrundsätzen bejaht (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 2009, 1960, 1961 [Rdn. 19]).

    Der Inhaber eines Mitgliedskontos kann unter Umständen bei dessen Nutzung durch Dritte - etwa im Fall einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung - in Anspruch genommen werden und muss sich so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte (vgl. BGH NJW 2009, 1960).

    Die Identifikationsfunktion der Zugangsdaten gehe weit über die Verwendung etwa eines Briefpapiers, eines Namens oder einer Adresse hinaus, bei denen der Verkehr wisse, dass diese gegebenenfalls von jedermann nachgemacht oder unberechtigterweise verwendet werden könnten (vgl. BGH NJW 2009, 1960, 1961 [Rdn. 18]).

  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 5 Ss 347/08

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet kann den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB erfüllen (Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2008, 5 Ss 347/08).

    Als Täuschungsadressaten kommen (nur) die Vertragspartner des Angeklagten - die Anbieter der von ihm jeweils erworbenen Waren - in Frage, während die Plattform-Betreiberin bei den zwischen ihren Mitgliedern abgeschlossenen Rechtsgeschäften ausscheidet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2008 - 5 Ss 347/08 - [BeckRS 2009, 10633], zu I.b. der Gründe; so wohl auch Jahn JuS 2009, 662, 663).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Fehlte ihm in diesem Sinne das Bewusstsein Unrecht zu tun, kann die ungeklärte Rechtslage, die in verschiedenen obergerichtlichen Auffassungen zur Strafbarkeit der hier in Rede stehenden Handlung ihren Ausdruck findet, bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums Bedeutung gewinnen (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang etwa OLG Stuttgart NJW 2008, 243).
  • KG, 05.08.2005 - 13 U 4/05

    Internethandel: Sperrung eines eBay Nutzers

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung des Nutzungsvertrages durch eBay (die endgültige "Sperrung" des Accounts) bei Verletzung der in den AGB niedergelegten Mitgliedspflichten - insbesondere bei Umgehung einer zuvor ausgesprochenen Sperrung - ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. KG NJW-RR 2005, 1630, das ausdrücklich ein "fundamentales und berechtigtes Interesse" der Betreiberin anerkennt, Manipulationen des Marktgeschehens zwecks Aufrechterhaltung der Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens zu unterbinden).
  • BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02

    Zeitkarte des Verkehrsverbundes als Urkunde - Änderung des Geburtsdatums zur

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Bei der Beurteilung wird zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung zu § 267 StGB schon beim Erschleichen einer dem Täter sonst verwehrten Zugangsberechtigung ein solches Handeln bejaht werden kann (vgl. BayObLG MDR 1980, 951 zum - bloßen - Zugang zu einer Spielbank; NStZ-RR 2002, 305, 306 zum Zutritt zu einer Diskothek).
  • OLG Stuttgart, 30.06.1980 - 3 Ss 886/79

    Erkennbarkeit des Ortschildes; Toleranzstrecke; Innerörtliche

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Bei der Beurteilung wird zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung zu § 267 StGB schon beim Erschleichen einer dem Täter sonst verwehrten Zugangsberechtigung ein solches Handeln bejaht werden kann (vgl. BayObLG MDR 1980, 951 zum - bloßen - Zugang zu einer Spielbank; NStZ-RR 2002, 305, 306 zum Zutritt zu einer Diskothek).
  • AG Euskirchen, 19.06.2006 - 5 Ds 279/05

    Strafbarkeit wegen gefälschter eBay-Angebote

    Auszug aus KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
    Denn der Angeklagte verfolgt im Revisionsverfahren (weiterhin) seine Freisprechung unter dezidierter Darlegung der Straflosigkeit seines Verhaltens, wobei er geltend macht, die ihm bekannte Rechtsprechung zur Problematik (AG Euskirchen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 5 Ds 279/05 - [juris]) ausgewertet und schon in der ersten Instanz und im Berufungsverfahren so vorgetragen zu haben.
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07

    Urteilsgründe; Anforderungen; Freispruch

  • OLG Celle, 08.04.1986 - 1 Ss 12/86
  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

  • OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08

    Räumungsklage im Hundertwasserhaus Magdeburg

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

  • VG Magdeburg, 03.02.2009 - 5 A 126/08
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Nicht nur Veränderungen an einem bestehenden eBay-Konto unterfallen diesem Straftatbestand (näher BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635), sondern auch die Einrichtung eines eBay-Mitgliedskontos unter falschen Personalien (vgl. KG, NStZ 2010, 576; Willer, NStZ 2010, 553; Singelnstein, JR 2011, 375; Petermann, JuS 2010, 774, 777 f.; vgl. auch Puppe, JuS 2012, 961; aA OLG Hamm, MMR 2009, 775).
  • OLG Celle, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 163/17

    Unzulässige Aufzeichnung und Weitergabe von mittels einer sogenannten Dash-Cam

    Neben diesen in der Urteilsurkunde unmittelbar bzw. durch Bezugnahmen dargelegten tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts kann der Senat auch auf allgemeinkundige Tatsachen zurückgreifen, um als Rechtsbeschwerdegericht Lücken in den Urteilsfeststellungen zu schließen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl., § 337 Rn. 25; KG v. 22.07.2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09), BeckRS 2009, 25371).
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Die für den Ankauf von Waren auf Internetauktionsplattformen unter Verwenden falscher Personalien und damit unrichtiger Daten angestellten Überlegungen (vgl. KG NStZ 2010, 576 ff. einerseits, OLG Hamm 5 Ss 347/08, zit. n. juris, anderseits) sind auf einen Kauf in Gestalt Bestellung unter einem falschen Namen im Internet nicht anwendbar.

    Zutreffend führt das Kammergericht Berlin grundlegend aus (NStZ 2010, 576 ff.), § 269 StGB schütze den einzelnen Teilnehmer am Rechtsverkehr davor, seine rechtserheblichen Entscheidungen an Fehlvorstellungen darüber auszurichten, dass ein anderer eine rechtserhebliche Erklärung abgegeben hat, für die dieser rechtlich einsteht.

    Dieser wird folglich hierbei, dem einstellen der Auktion, auch nicht über die Identität des späteren Bieters getäuscht (im Ergebnis ebenso KG NStZ 2010, 576 ff.).

  • AG Kerpen, 27.06.2014 - 104 C 106/14

    Mit falschem Namen bei eBay angemeldet - kein Anspruch auf Lieferung

    So besteht immerhin der Verdacht, dass der Kläger gegen § 269 StGB verstoßen haben könnte (vgl. dazu etwa KG, Urteil vom 22.7.2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09).
  • OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18

    Einziehung; mittelbarer Gewinn; Gewinn aus Wettspiel; Sportwetten; Neukundenbonus

    Der Fall liegt hier anders als der, der der Entscheidung des KG NStZ 2010, 576 zu Grunde lag.
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Die für den Ankauf von Waren auf Internetauktionsplattformen unter Verwenden falscher Personalien und damit unrichtiger Daten angestellten Überlegungen (vgl. KG NStZ 2010, 576 ff. einerseits, OLG Hamm 5 Ss 347/08, zit. n. juris, anderseits) sind auf einen Kauf in Gestalt Bestellung unter einem falschen Namen im Internet nicht anwendbar.

    Zutreffend führt das Kammergericht Berlin grundlegend aus (NStZ 2010, 576 ff.), § 269 StGB schütze den einzelnen Teilnehmer am Rechtsverkehr davor, seine rechtserheblichen Entscheidungen an Fehlvorstellungen darüber auszurichten, dass ein anderer eine rechtserhebliche Erklärung abgegeben hat, für die dieser rechtlich einsteht.

    Dieser wird folglich hierbei, dem einstellen der Auktion, auch nicht über die Identität des späteren Bieters getäuscht (im Ergebnis ebenso KG NStZ 2010, 576 ff.).

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit gehören auch Homepage-Abfragen und sonstige Erkenntnisse aus dem Internet (vgl. KG K&R 2009, 807 (808) [= MMR 2009, 869 (Ls.)]; OLG Düsseldorf [3. Senat für Bußgeldsachen] BeckRS 2011, 6244; OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.1.2021 - 2 RBs 191/20 , BeckRS 2021, 8).
  • KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23

    Nötigung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei einer Straßenblockade

    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Nötigungserfolg bei einer Straßenblockade aufgrund der individuellen Ausprägung von Verkehrssituationen - insbesondere hinsichtlich der örtlichen und zeitlichen Begebenheiten - im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als allgemeinkundig angesehen werden kann und dieser unter seiner konkreten Ausprägung im Einzelfall festgestellt und in der entsprechenden Beweisführung dargelegt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 StR 508/17 -, juris; zur Allgemeinkundigkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2009 - (4) 1 Ss 181/09 (130/09) -, juris [rechtskräftig] m.w.V.; LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023 - (518) 237 Js 518/22 Ns (31/22) -, juris).
  • AG Bremen, 10.03.2011 - 9 C 58/10

    Beweislast für Vertragsschluss mit Internetauktionshaus

    Eine erneute Vernehmung des Zeugen durch das erkennende Gericht war nicht angezeigt, da diesem im Hinblick auf eine mögliche Straftatbegehung (vgl. KG, Beschluss vom 22.07.2009, Az: (4) 1 Ss 181/09, Juris) ein Aussageverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zustünde.
  • VG München, 26.10.2010 - M 15 E9 10.5155

    Anhörungsrüge gegen Beschluss gem. § 123 Abs. 1 VwGO

    Das Internet stellt eine frei zugängliche, allgemeinkundige Quelle dar (vgl. z.B. KG NStZ 2010, 576), die auch dem Antragsteller offensteht.
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