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   OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09), 1 SsOWi 92/09 (129/09)   

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https://dejure.org/2009,1913
OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09), 1 SsOWi 92/09 (129/09) (https://dejure.org/2009,1913)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09), 1 SsOWi 92/09 (129/09) (https://dejure.org/2009,1913)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09), 1 SsOWi 92/09 (129/09) (https://dejure.org/2009,1913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Verwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes bei Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung bei Annahme einer polizeilichen Eilkompetenz und mehrmaligem vergleichbarem Handeln in der Vergangenheit; Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges bei Taten im ...

  • blutalkohol PDF, S. 174
  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach Verdacht auf Drogenfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei; Verletzung des Richtervorbehalts; Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entnahme der Blutprobe: Entscheidungsübersicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Blutentnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blutproben bei Autofahrern - nicht ohne Richter

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Richter müssen Blutprobe anordnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 274
  • NStZ-RR 2010, 82
  • StV 2010, 13
  • BeckRS 2009, 28618
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444 ; BGHSt 51, 285/293).

    Eine richterliche Anordnung gemäß § 81 a Abs. 2 StPO bedarf nicht zwingend der Vorlage schriftlicher Akten, deren Herstellung in vielen Fällen eine Verzögerung der Untersuchung nach sich ziehen könnte (BGHSt 51, 285, 295; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ; OLG Celle aaO.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris -).

    Eine richterliche Anordnung gemäß § 81 a Abs. 2 StPO bedarf nicht zwingend der Vorlage schriftlicher Akten, deren Herstellung in vielen Fällen eine Verzögerung der Untersuchung nach sich ziehen könnte (BGHSt 51, 285, 295; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ; OLG Celle aaO.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Eine Anordnung wäre nämlich entbehrlich gewesen, wenn der Betroffene mit der Blutentnahme einverstanden gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 2009, 242 ).

    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444 ; BGHSt 51, 285/293).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr ist die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Richtervorbehalt beimisst, mindestens mit der Entscheidung vom 20. Februar 2001 (NJW 2001, 1121 ) deutlich (OLG Hamm StrFo2009, 417, 420) und seitdem in einer Fülle weiterer höchst- und obergerichtlicher Entscheidungen immer weiter vertieft worden.

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris -).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris -).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Dresden, 13.10.2008 - 3 Ss 490/08

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich erforderlich (vgl. auch OLG Dresden, StV 2009, 571) Die weiteren Ausführungen der Rechtsbeschwerde lassen aber noch mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass eine Einwilligung bzw. Zustimmung des Betroffenen zur Blutprobenentnahme nicht vorlag.
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Gelingt dies nicht, so muss die nach § 81 a Abs. 2 StPO zum Einschreiten berechtigende Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, S.1345; OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, BeckRS 2010, 3699).

    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Hamburg, NJW 2008 , S. 2597).

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass eine solche telefonisch und binnen einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne - im Idealfall innerhalb einer viertel Stunde - eingeholt werden kann (vgl. BverfG, Kammerbeschluss vom 11.6.2010, 2 BvR 1046/08 Tz. 30; OLG Schleswig StV 2010, 13; OLG Stuttgart VRS 113, 36, 366; Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Ein solcher Fall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr in Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schweren Fehlers (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47 = NJW 2005, 32905 L; BGHSt 51, 285/290 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGHSt 44, 243/249 = NJW 1999, 959 = NStZ 1999, 203; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Jena Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 1 Ss 230/08 - BeckRS 2009, 04235 = DAR 2009, 283; OLG Stuttgart NStZ 2008, 239; SchlH OLG StV 2010, 13/14; OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 = DAR 2009, 278; BGH NJW 2007, 2269 ff. [= StV 2007, 337]; OLG München Beschluss vom 5. Februar 2009, Az.: 4 StRR 165/08 - S. 6 ff.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Frankfurt DAR 2010, 145/146; Metz NStZ-RR 2010, 271/272 f.) und verlangt nach einer Abwägung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 m. w. N.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Hamm StV 2009, 459/460; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516 = StraFo 2009, 461; Himmelreich/Halm NStZ 2010, 496 f.).

    Dass der Zeuge G. etwa einer die Rechtsprechung zur Bedeutung des Richtervorbehalts außer acht lassenden polizeilichen Übung folgte, die Verdachtsmomente des § 81 Abs. 1 StPO mit den Anordnungskompetenzen nach § 81a StPO gleich zu setzen und deswegen den Richter "auszuschalten", hat selbst die Revision nicht angeführt (SchlH OLG StV 2010, 13/15; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 f.).

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