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   BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08   

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https://dejure.org/2008,3145
BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08 (https://dejure.org/2008,3145)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2008 - 4 StR 272/08 (https://dejure.org/2008,3145)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 4 StR 272/08 (https://dejure.org/2008,3145)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 261 StPO; § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB
    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von Niederschriften); vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Schluss auf die Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum und bei Fahrfehlern im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum auf Grund eines positiven Wirkstoffspiegels - noch fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines zulässigen Einbringens von Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung zum Aufenthalt des Angeklagten in die Hauptverhandlung; Voraussetzungen der Annahme einer durch Drogenkonsum hervorgerufenen Fahruntüchtigkeit i. R. e. Unfalls während ...

  • Judicialis

    StGB § 315c Abs. 1; ; StGB § 315c Abs. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: Annahme der Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum auf Grund eines positiven Wirkstoffspiegels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsstrafrecht: Drogenfahrt: Für Verurteilung ist Feststellung von Untauglichkeitsindizien erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Drogenfahrt - Feststellung von Untauglichkeitsindizien

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 280
  • StV 2009, 359
  • BeckRS 2009, 5128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08
    Das Landgericht hat die im Urteil verwerteten Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung zum Aufenthalt des Angeklagten am Abend des 20. Oktober 2006 in zulässiger Weise durch Verlesen der von dem Inhalt der Tonträger hergestellten Niederschriften in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGHSt 27, 135 f.; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 100a Rdn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08
    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein auf Grund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (vgl. BGHSt 44, 219, 221; vgl. auch Fischer StGB 56. Aufl. § 315 c Rdn. 4 c, § 316 Rdn. 39 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 395/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08
    Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht vor der Polizei; sein Fahrfehler kann daher ebenso auf unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit beruhen (vgl. hierzu BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1; § 316 Abs. 1 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 4).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

    Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht (BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Maatz BA 2004, Suppl. I. 9, 10; SSW-Ernemann § 316 Rn. 30; Fischer, StGB 59. Aufl., § 316 Rn. 39 mwN.).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Dem steht aber entgegen, dass die Strafkammer bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten jeweils nicht von einer "manifesten Intoxikation" ausgegangen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08 Rn. 8; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Abweichend von den Gegebenheiten beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrzeugführers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft - nochnicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; LG Verden, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 Qs 255/08).

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Denn anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit auch weiterhin nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, sondern es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22, NStZ 2022, 741 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10, NStZ-RR 2017, 123, 124; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, Rn. 9, insoweit nicht abgedruckt in NZV 2015, 562; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 316 Rn. 39a mwN).
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