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OLG Düsseldorf, 03.08.2009 - I-2 U 154/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert eines Unterlassungsanspruchs im Patentverletzungsverfahren
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 51 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3; ZPO § 3
Streitwert eines Unterlassungsanspruchs im Patentverletzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2009, 89467
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 65/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung …
Denn der bisherige Unterlassungsanspruch schlägt mit dem Auslaufen des Patents in einen Schadensersatzanspruch um, der nunmehr entsprechend höher zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 11, 175 - Sitzheizung;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rz. 2871). - LG Düsseldorf, 03.05.2016 - 4b O 137/14
Schraubimplantate (1)
Der bisherige Unterlassungsanspruch schlägt mit dem Auslaufen des Patents in einen Schadensersatzanspruch um (OLG Düsseldorf InstGE 11, 175 - Sitzheizung). - LG Düsseldorf, 14.02.2023 - 4c O 68/21
Endoskopische Vorrichtung
Dass die Klägerin den Rechtstreit in der Hauptsache betreffend den Unterlassungsanspruch im Hinblick auf den Ablauf der gesetzlichen Schutzdauer des Klagepatents einseitig für erledigt erklärt hat, hat keinen Einfluss auf den Streitwert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. August 2009, I-2 U 154/08, BeckRS 2009, 89467). - LG München I, 11.09.2012 - 7 O 20136/08
Streitwertminderung bei Unterlassungserklärung nach Zustellung einer …
Entgegen der auf ein obiter dictum des OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 03.08.2009 (BeckRS 2009, 89467, gegen Ende des drittletzten Absatzes) und die Veröffentlichungen von Kühnen (GRUR 2009, 288, 293) und Mes (…PatG/GebrMG, 3. Aufl. 2011, Rn. 414 zu § 139 PatG) gestützten Ansicht der Antragstellerin ändert sich der Streitwert eines Verfügungsverfahrens nicht durch die Reaktion des Antragsgegners auf die erlassene einstweilige Verfügung.