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   OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09   

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https://dejure.org/2009,10581
OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09 (https://dejure.org/2009,10581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2009 - 4 U 125/09 (https://dejure.org/2009,10581)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2009 - 4 U 125/09 (https://dejure.org/2009,10581)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der Werbung für Matratzen mit positivem Testergebnissen der "Stiftung Warentest"

  • kanzlei.biz

    Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

  • Judicialis

    BGB § 339 S. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 S. 2
    Verwirkung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der Werbung für Matratzen mit positivem Testergebnissen der "Stiftung Warentest"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zu wesensgleichen Wettbewerbsverstößen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kerngleiche Verstöße bei strafbewehrter Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Unterwerfungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 88338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09
    Erfasst werden insofern auch ähnliche Handlungen, die den Kern bzw. das Charakteristische der Verletzungshandlung unberührt lassen (st. Rspr., BGH WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung; GRUR 2004, 72 - Coenzym Q 10; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 6.4 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09
    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Beurteilung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2006, 1253 - Vertragsstrafevereinbarung).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 202/95

    "Altunterwerfung III"; Konditierung eines in der Unterwerfungserklärung liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09
    Der rechtliche Grund für die Abgabe der Unterwerfungserklärung ist regelmäßig der von den Parteien verfolgte Zweck, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch, dessen Bestehen häufig streitig ist, durch einen vereinfacht durchsetzbaren und strafbewehrten vertraglichen Anspruch zu ersetzen (BGH GRUR 1998, 953 - Altunterwerfung III; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.158).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 32/01

    Anforderung an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09
    Erfasst werden insofern auch ähnliche Handlungen, die den Kern bzw. das Charakteristische der Verletzungshandlung unberührt lassen (st. Rspr., BGH WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung; GRUR 2004, 72 - Coenzym Q 10; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 6.4 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 19.08.2020 - 10 O 19/19

    6.000 Vertragsstrafe für Verletzung von Informationspflichten

    Maßgebend für die Reichweite einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Beurteilung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 1997, 931 (932); OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2009, Az. 4 U 125/09 = BeckRS 2009, 88338).
  • LG Flensburg, 10.07.2020 - 6 HKO 42/19

    Couchtisch - Wettbewerbsverstoß eines Möbelhauses: Irreführende Werbung durch

    Der regelmäßig anzunehmende Zweck eines Unterlassungsvertrages spricht deshalb erfahrungsgemäß dafür, dass die Vertragsparteien durch ihn auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen wollten (OLG Köln Urteil vom 24.5.2017, 6 U 161/16, Rn. 35, OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2009, 4 U 125/09, Beck-online).
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