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   BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07   

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https://dejure.org/2009,2987
BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07 (https://dejure.org/2009,2987)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07 (https://dejure.org/2009,2987)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 181/07 (https://dejure.org/2009,2987)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung der Neubemessung der Invalidität als Pflicht einees Versicherungsnehmers; Weigerung des Versicherungsnehmers bzgl. einer Untersuchung durch einen Arzt als Verzicht auf die Neubemessung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Neubemessung der Invalidität

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 11 IV
    Verweigerung einer Arztuntersuchung ist keine Obliegenheitsverletzung bei Verzicht des VN auf nur ihm zustehende Invaliditätsneubemessung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herbeiführung der Neubemessung der Invalidität als Pflicht einees Versicherungsnehmers; Weigerung des Versicherungsnehmers bzgl. einer Untersuchung durch einen Arzt als Verzicht auf die Neubemessung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Obliegenheit zur Feststellung der Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neubemessung der Invalidität in der Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arztauswahl bei Neubemessung der Invalidität

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unfallversicherer hat nur einmal das Wort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 546
  • MDR 2010, 439
  • VersR 2010, 243
  • BeckRS 2010, 704
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08 - VersR 2009, 817 Tz. 9; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - NJW 1997, 1638 unter II 1 b, jeweils m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 aaO; vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 - NJW 1962, 676 unter 1).

    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 25. Februar 2009 aaO; vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 unter Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02

    Untersuchung des Versicherungsnehmers durch vom Versicherer beauftragte Ärzte in

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Aus Sicht des Versicherers bestand keine Veranlassung mehr zu weiteren Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 a).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2003 (aaO) angedeutet hat, dass auch im Rahmen der Neubemessung von Invalidität eine Bindung des Versicherungsnehmers an die Obliegenheit in § 9 IV AUB 88 eintreten könnte, stand das unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer das Recht auf ärztliche Neubemessung ausübt, insbesondere eine solche auch herbeiführt und darauf gestützt eine höhere Entschädigung verlangt.

  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Denn auch unter diesem Blickwinkel träfen den Kläger Aufklärungs- oder Mitwirkungsobliegenheiten hinsichtlich der Erstbemessung nicht mehr (vgl. dazu BGHZ 107, 368, 371 f.).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 25. Februar 2009 aaO; vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 unter Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06

    Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 25. Februar 2009 aaO; vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 unter Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08 - VersR 2009, 817 Tz. 9; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - NJW 1997, 1638 unter II 1 b, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07
    Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 aaO; vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 - NJW 1962, 676 unter 1).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist im Recht der Unfallversicherung zwischen der Erstbemessung der Invalidität und ihrer Neubemessung zu unterscheiden (grundlegend Senatsbeschluss vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527 Rn. 10 f.; ferner Senatsurteile vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617 Rn. 27; vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - IV ZR 256/10, juris und vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 19).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es auf die Dreijahressfrist an, wenn - wie hier nicht - innerhalb dieses Zeitraums eine Partei die vorbehaltene Neubemessung verlangt (Senatsurteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 24).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Hiervon zu unterscheiden ist aber das Recht der Vertragsparteien, eine fehlerhafte (Erst-) Bemessung anzugreifen, das ihnen unbeschadet der Möglichkeit einer Neubemessung zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2009 - IV ZR 181/07 - VersR 2010, 243; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 188 Rdn. 2) und deshalb auch nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist der Ziff. 9.4.

    Haben die Parteien von der Möglichkeit einer Neufestsetzung nicht (fristgemäß) Gebrauch gemacht, so bleiben für die Beurteilung der Invalidität grundsätzlich die Grundlagen der ersten Invaliditätsfeststellung maßgeblich (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2009 - IV ZR 181/07 - VersR 2010, 243; Urt. v. 4.5.1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971), die im Streitfall allerdings mit dem Ende der Drei-Jahres-Frist zusammenfällt.

  • OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12

    Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach

    Dann kann jeder Teil zwar davon absehen, sein Recht auf Neubemessung auszuüben und diese durchzuführen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 02.12.2009 - IV ZR 181/07, Rdn. 31 f., juris = BeckRS 2010, 00704), nach deren Vollzug aber hieraus resultierende Ansprüche des anderen Teils nicht mehr mit einer bloßen Abstandnahmeerklärung abwenden.

    Dass die beiden Stufen der Invaliditätsbemessung, die das Recht der privaten Unfallversicherung vorsieht, dergestalt miteinander verknüpft sind, dass die Erstbemessung unter dem Vorbehalt einer Änderung steht, soweit sich wenigstens eine der Vertragsparteien die Neubemessung vorbehalten hat und es tatsächlich zu einer Neubemessung kommt, ändert nichts daran, dass beide jeweils rechtlich eigenständig zu betrachten sind (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2009 - IV ZR 181/07, Rdn. 24 f., juris = BeckRS 2010, 00704).

  • OLG München, 18.10.2022 - 25 U 418/21

    Neubeginn der Verjährung, Verjährungsbeginn, drohende Verjährung,

    Unbeschadet dessen sind die Stufen der Invaliditätsbemessung jeweils rechtlich eigenständig zu betrachten (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 25).

    Dies betrifft jedoch nur den Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine aus dem Ergebnis des Neubemessungsverfahrens resultierende weitere Invaliditätsleistung (vgl. auch die Formulierung in BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 32: "gegenüber der Erstbemessung höherer Invaliditätsleistung").

    Unbeschadet ihrer Verknüpfung sind die Stufen der Invaliditätsbemessung jeweils rechtlich eigenständig zu betrachten (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, VersR 2010, 243 Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 7 U 169/16

    Keine Rückforderung des Invaliditätsversicherers bei fehlendem Vorbehalt der

    Unbeschadet dessen sind die Stufen der Invaliditätsbemessung jedoch jeweils rechtlich eigenständig zu betrachten (BGH, Urteil vom 02.12.2009, Az. IV ZR 181/07, Rn. 25, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2018 - 24 U 15/18

    Rechtsnatur von Erklärungen des privaten Unfallversicherers im Rahmen der

    Hiervon zu unterscheiden ist aber das Recht der Vertragsparteien, eine fehlerhafte (Erst-) Bemessung anzugreifen, welches ihnen unbeschadet der Möglichkeit einer Neubemessung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, Rz. 24ff; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2018 - 7 U 169/16, Rz. 44; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Februar 2013, aaO, Rz. 46;.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2019 - 24 U 15/18

    Erklärungen des Versicherers sind kein Schuldanerkenntnis!

    Hiervon zu unterscheiden ist aber das Recht der Vertragsparteien, eine fehlerhafte (Erst-) Bemessung anzugreifen, welches ihnen unbeschadet der Möglichkeit einer Neubemessung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 181/07, Rz. 24ff; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2018 - 7 U 169/16, Rz. 44; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Februar 2013, aaO, Rz. 46;.
  • LG München I, 06.10.2015 - 12 O 6450/12

    Feststellung der Erkrankung an Depression

    Der Rechtsstreit darf in dem Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger nicht dadurch entschieden werden, dass einem von ihnen ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung der Vorzug gegeben wird (vgl. zum Beispiel: BGH, Urteil vom 02.12.2009, Az.: IV ZR 181/07; OLG München, Beschluss vom 17.09.2014, Az.: 25 W 1630/14).
  • OLG München, 25.09.2014 - 25 U 2208/14

    Unfallversicherung - Beurteilungszeitpunkt für die gerichtliche Erstbemessung der

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 02.12.2009, Az. IV ZR 181/07, VersR 2010, 243, für einen solchen Fall ausdrücklich ausgeführt: "Da der Streit die Erstbemessung betrifft, ist insoweit maßgeblich der Gesundheitszustand, wie er sich zu diesem Zeitpunkt -und nicht nach Ablauf der Dreijahresfrist -dargestellt hat" (vgl. dort, Rz. 33 sowie Rz. 24 -26 bei juris).
  • KG, 25.07.2014 - 6 U 253/12

    Unfallversicherung - unfallbedingte Invalidität

    Eine solche Beschränkung des Streitstoffs ist den Parteien ohne weiteres möglich (vgl. zu Erstbemessung und Neubemessung: BGH VersR 2010, 243, juris-rz. 24 ff.; Brockmöller, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unfallversicherung, r+s 2012, 313, 315; Kessal-Wulf, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versicherungsrecht, Unfallversicherung und Krankenversicherung, r+s 2010, 353, 355 ff.).
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