Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73 § 79 § 80; StPO § 344
Darlegungspflicht des Betroffenen bei Rüge unzulässig unterbliebener Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen - keine Ermessen des Gerichts bei Entscheidung über Entbindungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Hauptverhandlung - Entbindung vom persönlichen Erscheinen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rüge der unzulässig unterbliebenen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Entscheidung über den Entbindungsantrag als gebundene Entscheidung; Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verwerfung eines Einspruchs ohne vorherige Anhörung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Hauptverhandlung - Entbindung vom persönlichen Erscheinen
Verfahrensgang
- AG Hamm - 14 OWi 177/04
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 3080
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.10.2011 - 1 RBs 278/11
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 1 Satz 1 …
Darüber hinaus ist dem Rügevorbringen auch zu entnehmen, dass der Betroffene, bedingt durch die Verletzung des rechtlichen Gehörs, mit entscheidungserheblichem Sachverhalt nicht gehört worden ist (vgl. OLG Düsseldorf DAR 99, 275; OLG Köln NZV 1992, 419; Bay. ObLG VRS 96, 18; OLG Hamm BeckRS 2010, 03080). - OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
Fortbildung des materiellen Rechts; Verjährung; Zeitpunkt der Anordnung; …
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05 -). - OLG Hamm, 08.05.2015 - 1 RBs 37/15
Verfahrensrüge, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründungsanforderungen
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 1 Ss OWi 131/05 - BeckRS 2010, 03080; OLG Köln NZV 1999, 264; 1992, 419).