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   KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09   

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https://dejure.org/2010,6840
KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09 (https://dejure.org/2010,6840)
KG, Entscheidung vom 25.01.2010 - 2 W 210/09 (https://dejure.org/2010,6840)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 2 W 210/09 (https://dejure.org/2010,6840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 107 BGB, § 139 BGB, § 51 Abs 1 ZPO, § 57 ZPO, § 91a ZPO
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung einer Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG: Sofortige Beschwerde bei Prozessunfähigkeit des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers; Prozessunfähigkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Prozessunfähigkeit einer GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Prozessunfähigkeit einer GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Beschwerdebefugnis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mangel der Prozessunfähigkeit einer Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 3466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
    Die sofortige Beschwerde ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil die Beklagte - wie im weiteren noch auszuführen sein wird (vgl. Ziff. 2.a) und b)) - nicht prozessfähig ist ( BGH , NJW 2000, 289, Rdnr. 20 zit. nach Juris; Lindacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, §§ 51 f. Rdnr. 49).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
    Damit kann dahin stehen, ob im Fall der wirksamen Prozessvollmachterteilung die Voraussetzung des § 246 Abs. 1, 1. Halbsatz ZPO - ggf. in entsprechender Anwendung - erfüllt waren und ob in der Rechtsfolge des § 246 Abs. 1, 1. Halbsatz ZPO der Mangel der fehlenden Parteifähigkeit als geheilt anzusehen ist (so die überwiegend in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (vergl. insbesondere BfH, NJW 1993, 1654), die allerdings in der Literatur bestritten wird: vgl. Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 56 Rdnr. 14, m.N.; Lindacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, §§ 51 f. Rdnr. 39, m.N.).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZB 9/80

    Rosenmontag, Fristen

    Auszug aus KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
    Zudem war der 24.2.2009, ein Faschingsdienstag, kein gesetzlicher Feiertag und die Untätigkeit an diesem Tage dürfte zumindest in solchen Regionen, in den der Karneval - wie in Berlin - üblicherweise nicht besonders ausgiebig gefeiert wird, nicht wegen des Karnevals als ausnahmsweise schuldlos anzusehen sein (so zu § 233 ZPO: vgl. OLG Frankfurt , JurBüro 2004, 680; weitergehend BGH , VersR 1980, 928).
  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 11 W 9/03

    Vertretung der Aktiengesellschaft im Verfahren einer Beschlussanfechtungsklage;

    Auszug aus KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
    Dies ist für Satz 2 des § 246 Abs. 2 AktG - Doppelvertretung von Vorstand und Aufsichtsrat - in Rechtsprechung und Literatur einhellige Auffassung ( OLG Hamburg , NZG 2003, 478 [479]; Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 2001, § 246 Rdnr. 52; Hüffer, AktG, 8. Aufl. 2008, § 246 Rdnr. 30; Dörr in Spindler/Stilz, 2007, § 246 Rdnr. 29 a.E.; im Ergebnis ebenso: K. Schmidt in Großkommentar zum AktG, 4. Aufl. 1996, § 246 Rdnr. 37; Göz in Bürgers/Körber, Aktiengesetz, 2007, § 246 Rdnr. 18).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus KG, 25.01.2010 - 2 W 210/09
    Zudem war der 24.2.2009, ein Faschingsdienstag, kein gesetzlicher Feiertag und die Untätigkeit an diesem Tage dürfte zumindest in solchen Regionen, in den der Karneval - wie in Berlin - üblicherweise nicht besonders ausgiebig gefeiert wird, nicht wegen des Karnevals als ausnahmsweise schuldlos anzusehen sein (so zu § 233 ZPO: vgl. OLG Frankfurt , JurBüro 2004, 680; weitergehend BGH , VersR 1980, 928).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    b) Sodann ist in Rechnung zu stellen, dass von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei nicht verlangt werden kann, an Wochenend- und Feiertagen für die Einzahlung des Kostenvorschusses Sorge zu tragen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2011 - I-2 U 102/10, juris Rn. 22; KG, BeckRS 2010, 03466; von dem Senat mangels Entscheidungserheblichkeit bislang offen gelassen, vgl. Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 148/11, ZMR 2012, 643, 644); ebenso ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mit dem 24. und 31. Dezember (Heiligabend und Silvester) zu verfahren, weil an diesen Tagen vielfach überhaupt nicht oder doch nur eingeschränkt gearbeitet wird.
  • KG, 13.09.2010 - 2 W 111/10

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Fristwahrung durch Demnächst-Zustellung nach

    den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten und der Senat die hieraufhin vom Landgericht erlassene Kostenentscheidung mit Beschluss vom 25. Januar 2010, 2 W 210/09, mangels Rechtswirksamkeit der Erledigterklärung aufgehoben hatte, hat die Klägerin die Klage zurückgenommen.

    Letzteres hat der Senat bereits im Beschluss vom 25. Januar 2010, 2 W 210/09, ausgesprochen; wegen der Begründung wird auf Seite 4, Ziffer II.2.c. des Beschlusses verwiesen.

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