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   OLG Hamm, 19.11.2009 - 5 Ss OWi 401/09   

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https://dejure.org/2009,20416
OLG Hamm, 19.11.2009 - 5 Ss OWi 401/09 (https://dejure.org/2009,20416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2009 - 5 Ss OWi 401/09 (https://dejure.org/2009,20416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2009 - 5 Ss OWi 401/09 (https://dejure.org/2009,20416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschaffenheit der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen bei Bußgeldsachen

  • blutalkohol PDF, S. 338
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 5625
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Gera, 05.08.2015 - 9 Qs 313/15

    Drogenfahrt: Ganz schön schwierig für einen ungelernten Bauhelfer = notwendige

    Schwierigkeit der Rechtslage sind dann gegeben, wenn bei Anwendung des materiellen oder des formellen Rechts auf den konkreten Sachverhalt bislang nicht ausgetragenen Rechtsfragen entschieden werden müssen, aber .z. B. auch, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2009, Az: 5 Ss OWi 401/09 zit. nach juris Rdz.13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.01.2009, Az. 5 Ws 7/09 zit nach juris Rdz. 2 f; OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2011 Az:. 1 RBs 253/11 zit. nach juris 9; LG Meiningen Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 2 Qs 74, 10 zit. nach juris Rdz. 7 ff; LG Münster Urteil vom 10.01.2012 Az.: 3 Qs 1/12 zit. nach juris Rdz. 3; LG Gera, Beschluss vom 18.07.2011 Az: 1 Qs 244/11- nicht veröffentlicht; LG Gera, Beschluss vom 04.07.2011 Az: 1 Qs 241/11- nicht veröffentlicht) oder wenn die Subsumtion unter die anzuwendende Vorschrift des materiellen Rechts Schwierigkeiten bereiten wird (vgl. Meyer Goßner, Kommentar zur StPO, 57. Aufl, § 140 Rdz. 27a).

    Die Kammer folgt insoweit den Ausführungen der vorgenannten Gerichte, wonach von einem Fall der notwendigen Verteidigung auszugehen ist, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2009, Az: 5 Ss OWi 401/09 zit. nach juris Rdz. 13; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.01.2009, Az. 5 Ws 7/09 zit nach juris Rdz. 2 f; OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2011 Az:. 1 RBs 253/11 zit. nach juris 9; LG Meiningen Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 2 Qs 74, 10 zit. nach juris Rdz. 7 ff; LG Münster Urteil vom 10.01.2012 Az.: 3 Qs 1/12 zit. nach juris Rdz. 3; LG Gera, Beschluss vom 18.07.2011 Az: 1 Qs 244/11- nicht veröffentlicht; LG Gera, Beschluss vom 04.07.2011 Az: 1 Qs 241/11- nicht veröffentlicht).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung mag zur Frage, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts verwertet werden kann, in den Grundzügen eine weitergehende Klärung herbeigeführt worden sein (vgl. aber Meyer Goßner, Kommentar zur StPO, 57. Aufl, § 81 a Rdz. 25 b "die uneinheitliche Rechtsprechung kaum noch übersehbar"), dennoch sind in einem solchen Fall umfangreiche und komplizierte Erwägungen anzustellen, was auch für das auf einer Blutentnahme beruhendem toxikologischen Gutachtens gilt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2009, Az.: 5 Ss OWi 401/09 zit. nach juris Rdz. 13).

    Zum anderen sind bei dem Vorwurf des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschender Wirkung von Methamphetamin angesichts der Frage der für die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes erforderlichen Feststellungen umfangreiche und komplizierte Erwägungen anzustellen, was auch für die entsprechende Beweiswürdigung gilt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2009, Az.: 5 Ss OWi 401/09 zit. nach juris Rdz. 13 m. w. N.), so dass auch dieser Gesichtspunkt hinkommt.

  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen (NStZ-RR 2009, 353 = StV 2011, 83 = DAR 2009, 710) und des OLG Brandenburg (NJW 2009, 1287), wonach von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen ist, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. a. OLG Hamm BeckRS 2010, 05625 = NStZ-RR 2009, 353 Ls = DAR 2009, 710).
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