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   OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11134
OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2009 - 11 W 59/09 (https://dejure.org/2009,11134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 Abs 3 ZPO, § 567 ZPO, § 572 ZPO
    Anforderungen an die Abhilfeprüfung bei Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung bei einer Kostenbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3; ZPO § 567; ZPO § 572
    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung bei einer Kostenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Pflicht des Rechtspflegers, sich mit der Sache auseinanderzusetzen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Pflicht des Rechtspflegers, sich mit der Sache auseinanderzusetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 1576
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09
    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 11 W 59/09
    6 Die Sache ist daher zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Abhilfeentscheidung unter Würdigung des Beschwerdevortrags der Klägerin an das Landgericht zurückzugeben (OLG Hamm, MDR 2004, 412; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Hessler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 28.03.2024 - 2 W 11/24

    Rückauflassungsvormerkung; Geschäftswert; Rückforderungsrecht; Schenker;

    Anderenfalls wird der mit dem Abhilfeverfahren verfolgte Zweck unterlaufen, durch die Vorschaltung einer Selbstkontrolle eine Befassung des Beschwerdegerichts mit der Sache zu vermeiden (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009 - 11 W 59/09 , BeckRS 2010, 1576; OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2007 - 4 WF 28/07 , BeckRS 2007, 6914; OLG Rostock, Beschluss vom 02.11.2005 - 8 W 97/05 , BeckRS 2005, 13437).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 6 W 53/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zur Information von Werbeadressaten

    Allerdings stellt die fehlende Begründung der Nichtabhilfeentscheidung regelmäßig einen schweren Verfahrensfehler dar, der eine Rückgabe der Sache an das Erstgericht erfordert (OLG Frankfurt, Beschl. vom 20.11.2009, 11 W 59/09, BeckRS 2010, 1576 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 28.11.2013 - 3 W 162/13

    FamFG-Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung neuen Vorbringens durch das

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m. w. N.; im Übrigen ständ. Rspr. des Senats).
  • OLG Rostock, 22.12.2011 - 3 W 205/11

    Streitwertbeschwerde: Anforderungen an die Nichtabhilfeprüfung; Streitwert bei

    Insbesondere neues Vorbringen, das in der Beschwerdeschrift enthalten ist, muss berücksichtigt werden (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.11.2009, 11 W 59/09, MDR 2010, 344 m.w.N.).
  • LG Traunstein, 25.08.2023 - 4 T 1841/23

    Fehlerhafter Nichtabhilfebeschluss

    Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der sofortigen Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen enthalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009, 11 W 59/09).
  • LG Traunstein, 25.08.2023 - 4 T 1840/23

    Fehlerhafter Nichtabhilfebeschluss

    Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der sofortigen Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen enthalten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2009, 11 W 59/09).
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