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   BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08   

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https://dejure.org/2010,8577
BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 (https://dejure.org/2010,8577)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Kostentragungspflicht im Verfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 516 Abs. 3 S. 1; ZPO § 565
    Tragung der Kosten für einen Rechtsstreit über einen Anspruch auf Erstattung weiterer Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung: Gesamtschuldnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 20021
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - VI ZR 154/08
    Der Senat stellt darauf bei Verkehrsunfallsachen in ständiger Rechtsprechung dann ab, wenn der beklagte Versicherer den mit der Klage geforderten Betrag zahlt und erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2004 - VI ZR 110/03 - DAR 2004, 344).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Dies sind jedoch Fallgestaltungen, in denen das Prozessverhalten des beklagten Versicherers im Wege der Auslegung keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.06.2021 - VI ZR 1232/20

    Zur Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach

    Doch ist nicht erkennbar, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klägerin im Ergebnis hingenommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, juris Rn. 2; vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn zwar die Erklärung der beklagten Partei, die Kosten des Rechtsstreits übernehmen zu wollen, fehlt, jedoch nicht erkennbar ist, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt als dem, dass der Rechtsstandpunkt der Klagepartei im Ergebnis hingenommen wird (BGH BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5).

    Bei dieser Sachlage hat das Gericht nicht mehr zu prüfen, ob die von der Klagepartei verfolgte Forderung bis zur Erledigungserklärung begründet war oder nicht (BGH NJW 2021, 2589 Rn. 2; BeckRS 2010, 24138 Rn. 2; BeckRS 2010, 20021 Rn. 5; BeckRS 2004, 3127 Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2021 - 2 WF 286/20

    Versorgungsausgleich: Bereicherungsansprüche nach § 30 VersAusglG als

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn das erfolgte Anerkenntnis keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Gegners im Ergebnis hingenommen wird (BGH, Beschluss vom 27.7. 2010; VI ZR 154/08).
  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 11/10

    Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei Zahlung der Klageforderung durch den

    Doch ist nicht erkennbar, dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 - juris, Rn. 5).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Die Beklagten bzw. deren Haftpflichtversicherer hat durch die vorbehaltlose Regulierung grundsätzlich die Begründetheit der Klageforderung im teilregulierten Umfang zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.07.2010 - VI ZR 154/08, BeckRS 2010, 20021; OLG Frankfurt MDR 1996, 426).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2021 - 2 WF 286/20
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn das erfolgte Anerkenntnis keinen anderen Grund haben kann als den, dass der Rechtsstandpunkt des Gegners im Ergebnis hingenommen wird (BGH, Beschluss vom 27.7. 2010; VI ZR 154/08).
  • BGH, 30.05.2011 - VI ZR 305/10

    Verurteilung eines Versicherers nach § 91a ZPO bei freiwilligem Eintritt in die

    Doch ist nicht erkennbar dass die Zahlung aus anderen Gründen erfolgt ist als dem, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, juris Rn. 5; vom 21. September 2010 - VI ZR 11/10, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19

    Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten

    Dies gelte auch, wenn die Erklärung der Kostenübernahme zwar nicht ausdrücklich erfolge, indessen aus dem Verhalten der Beklagten entnommen werden könne, dass der Rechtsstandpunkt des Klägers im Ergebnis hingenommen werde (vgl. BGH Beschluss v. 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09 -, NJW-RR 2012, 688f; Beschluss v. 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08 -, BeckRS 2010, 20021, Rz. 5 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (Brfg) 32/16

    Gegenvorstellung gegen eine Kostenentscheidung; Widerruf der Zulassung zur

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass der Umstand, dass sich eine Partei durch ein von ihr vollzogenes Anerkenntnis in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, es rechtfertigen kann, ihr im Rahmen der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZR 154/08, BeckRS 2010, 20021 Rn. 5; Beschluss vom 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 T 7171/20

    Kein Anlass zur Klage bei Regulierung vor Klageeinreichung

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2020 - 2 T 5080/20

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2019 - 2 T 3755/19

    Verkehrsunfall, Regulierung, Schadensfall, Mietwagenkosten, Mahnung

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