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   OLG Hamm, 31.08.2010 - I-4 U 58/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6631
OLG Hamm, 31.08.2010 - I-4 U 58/10 (https://dejure.org/2010,6631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2010 - I-4 U 58/10 (https://dejure.org/2010,6631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2010 - I-4 U 58/10 (https://dejure.org/2010,6631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Pflichtangaben nach § 5 Pkw-EnKvV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auszeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO-2-Emissionen eines beworbenen Pkw

  • info-it-recht.de

    Pflichtangaben in Pkw-Werbung i. S. d. Pkw-EnVKV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKW-EnVKV § 5 Abs. 1
    Anforderungen an die Auszeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO-2-Emissionen eines beworbenen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autohaus: Vertragsstrafe nach Abmahnung wegen irreführender Werbung verwirkt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nach Abmahnung wegen irreführender Werbung durch Autohaus verwirkt

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Vorgaben der Pkw-EnVKV - CO2-Angaben haben im Kleingedruckten nichts zu suchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Pkw EnVKV kann teuer werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Pkw EnVKV kann teuer werden -

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    ZLW warnt vor Unterlassungserklärungen - OLG Hamm bestätigt Vertragsstrafe von 10.000 Euro

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Vorgaben der Pkw-EnVKV - CO2-Angaben haben im Kleingedruckten nichts zu suchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 23629
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde).

    Ohne dass es darauf noch ankommt, wird ferner auf das Urteil des BGH "Unrichtige Aufsichtsbehörde", GRUR 2010, 167, hingewiesen, in dem dieser in einem obiter dictum in Bezug auf das Fehlen der Anbieterinformationen i.S.v. § 6 S. 1 Nr. 3 TDG (heute § 5 I Nr. 3 TMG) in einem insoweit durchaus vergleichbaren Fall (die Unterwerfung lautete: "... ohne ... Informationen ... verfügbar zu halten") ausgeführt hat, dass es sich auch bei der unrichtigen Angabe insoweit um einen kerngleichen Verstoß handele.

  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
    Hiernach müssen die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft (vgl. hierzu bereits Senat, Urt. v. 17.01.2008, 4 U 159/07).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
    Dabei muss nach BGH GRUR 2003, 545 - Hotelfoto auch Berücksichtigung finden, dass um so eher eine eng am Wortlaut orientierte Auslegung des Unterlassungsvertrages geboten ist, je höher eine vereinbarte Vertragsstrafe im Verhältnis zur Bedeutung des gesicherten Unterlassungsanspruchs ist.
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10

    Eine bewusst eng formulierte Unterlassungserklärung erfasst keine kerngleichen

    Bei seiner Ermittlung sind Erklärungswortlaut, Art und Weise des Zustandekommens, Zweck der Vereinarung, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell; GRUR 2001, 758, 760; GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung; GRUR 2010, 167 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; Senat, Urt. v. 31.8.2010 - 4 U 58/10, BeckRS 2010, 23629).
  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 4 U 151/10

    Anforderungen an die Gestaltung der Pflichtangaben gem. § 5 Pkw-EnVKV

    Der Fall ist insoweit den vom Senat zuvor entschiedenen Fällen durchaus vergleichbar (vgl. Senatsurteil 4 U 159/07; Urteil vom 31. August 2010 -4 U 58/10).
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