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   FG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 2 S 592/10   

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https://dejure.org/2010,34283
FG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 2 S 592/10 (https://dejure.org/2010,34283)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 S 592/10 (https://dejure.org/2010,34283)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 S 592/10 (https://dejure.org/2010,34283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 1 S 2 Nr 2 JVEG, § 7 Abs 2 S 1 JVEG
    Bestimmung der Sachverständigenentschädigung für die im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens aufgenommenen Lichtbilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von i.R.e. Sachverständigengutachtens erstellten Lichtbilder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; JVEG § 7 Abs. 2 S. 1
    Vergütung der von einem Gutachter i. R. d. Erstellung eines Gutachtens für das FG gefertigten Lichtbilder bzw. Ausdrucke dieser Bilder ausschließlich nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütung der von einem Gutachter i. R. d. Erstellung eines Gutachtens für das FG gefertigten Lichtbilder bzw. Ausdrucke dieser Bilder ausschließlich nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1819
  • BeckRS 2010, 26029542
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    ff) Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt - nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • OLG Hamburg, 03.12.2014 - 4 W 133/14

    Sachverständigenentschädigung: Abrechnung der in Mehrfachausfertigungen eines

    Diese Bestimmung wurde nach h. M. als Spezialregelung zu § 7 JVEG angesehen mit der Folge, dass die Ausdrucke bzw. Kopien von in einem schriftlichen Sachverständigengutachten enthaltenen Fotos nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG mit EUR 0, 50 für jedes Foto zu vergüten waren (Hanseatisches Oberlandesgericht, 8. Zivilsenat, MDR 2007, 867; KG JurBüro 2008, 262; FG Sachsen-Anhalt, BeckRS 2010, 26029542; LG Konstanz BauR 2011, 730).
  • LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12

    Vergütung des Sachverständigen für die Anfertigung digitaler Fotos

    Von einem Sachverständigen gefertigte Digitalfotos und deren Ausdrucke sind nur nach dieser Vorschrift zu ersetzen, denn sie enthält sowohl nach ihrem Wortlaut ("Es werden jedoch gesondert ersetzt...") als auch nach ihrer systematischen Stellung im 3. Abschnitt des JVEG, der Sondervorschriften für die Vergütung von Sachverständigen enthält, eine Spezialregelung für den im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotos entstandenen Aufwand, während § 7 Abs. 2 JVEG als bloße Auffangregelung nur sonstige Farbkopien bzw. -ausdrucke erfasst, die nicht im Zusammenhang mit der Fertigung von Fotos durch den Gutachter stehen (so auch: FG Sachsen-Anhalt Beschl v. 18.5.2010 2 S 592/10, BeckRS 2010, 26029542; Hans. OLG Beschl. v. 21.2.2007 8 W 21/07, BeckRS 2007, 18355; Binz /Dörndorfer, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar, 3. Aufl. (2014), § 7 JVEG, Rn. 7 (m.w.N.)).
  • LG Konstanz, 29.12.2010 - 62 T 125/10

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für Lichtbilder

    a.) Grundsätzlich steht fest, dass eine Erstattung von Aufwendungen nach § 7 JVEG ausscheidet, da § 12 JVEG die Spezialvorschrift ist (FG Sachsen-Anhalt: Beschluss vom 18.05.2010, 2 S 592/10, EFG 2010, 1819; KG, JurBüro 2008, 264; Binz / Dörndorfer / Petzold / Zimmermann JVEG 2. Aufl § 12 Rz 11).
  • AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
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