Rechtsprechung
BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 592 ZPO, § 363 BGB, § 535 BGB, § 536 BGB, § 536b BGB
Mietrechtstreit: Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses zur Geltendmachung eines Mietrückstand aus unberechtigter Mietminderung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 592 ZPO, § 363 BGB, § 535 BGB, § 536 BGB, § 536b BGB
Mietrechtstreit: Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses zur Geltendmachung eines Mietrückstand aus unberechtigter Mietminderung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Revision wegen Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses aufgrund Erlöschens des Anspruchs auf Mietzahlung durch Minderung wegen verschiedener Mängel der Mietsache
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Urkundenprozess bei Übergabe der Wohnung mit festgestellten Mängeln
- rewis.io
Mietrechtstreit: Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses zur Geltendmachung eines Mietrückstand aus unberechtigter Mietminderung
- ra.de
- rewis.io
Mietrechtstreit: Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses zur Geltendmachung eines Mietrückstand aus unberechtigter Mietminderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 363; ZPO § 592
Zurückweisung einer Revision wegen Unstatthaftigkeit eines Urkundenprozesses aufgrund Erlöschens des Anspruchs auf Mietzahlung durch Minderung wegen verschiedener Mängel der Mietsache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietminderung wegen verschiedener Mängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- aclanz.de (Entscheidungsbesprechung)
Urkundenprozess: Ist die Klage statthaft, wenn der Mieter wegen protokollierter anfänglicher Mängel mindert? (RA Dr. Joachim Wichert; INFO M 1/2011, 33)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rüge festgestellter Mängel steht dem Urkundenprozess auf Zahlung der Miete entgegen! (IMR 2011, 167)
Verfahrensgang
- AG Köln, 17.12.2007 - 206 C 129/07
- LG Köln, 16.04.2009 - 1 S 13/08
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 111/09
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 204
- AnwBl 2011, 99
- BeckRS 2010, 29074
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08
Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von …
Auszug aus BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 111/09
Demgegenüber trägt nach Überlassung der Mietsache gemäß § 363 BGB grundsätzlich der Mieter die Beweislast dafür, dass die Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, wenn er die ihm überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat (Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 200/08, NJW 2009, 3099 Rn. 11 f.).Demzufolge ist die Klage des Vermieters im Urkundenprozess statthaft, wenn entweder unstreitig ist, dass der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die Mietsache als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, oder wenn der Vermieter ein solches Verhalten des Mieters durch Urkunden - etwa ein Übergabeprotokoll oder Kontoauszüge, aus denen sich ergibt, dass der Mieter zunächst die ungeminderte Miete gezahlt hat - beweisen kann (Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 200/08, aaO Rn. 10 ff.).
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14
Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf …
Ebenso wenig wie bei Ansprüchen auf Miete aus Wohnraummietverträgen, für die der Senat bereits entschieden hat, dass diese im Urkundenprozess geltend gemacht werden können (Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701; vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, NJW 2007, 1061; vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 200/08, NJW 2009, 3099; einschränkend für den Fall anfänglicher Mängel: Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 111/09, WuM 2010, 761 Rn. 11 f.), bestehen bei Betriebskostennachforderungen Gründe, den Wortlaut des § 592 ZPO in der Weise einzuschränken, dass solche Ansprüche generell vom Urkundenprozess ausgeschlossen wären. - BGH, 12.06.2013 - XII ZR 50/12
Statthaftigkeit des Urkundenprozesses: Klage auf Zahlung rückständiger Miete bei …
Stützt der Mieter die Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrages jedoch auf die Behauptung, die Mietsache sei schon bei der Übergabe fehlerhaft gewesen, folgt aus dieser Beweislastverteilung, dass eine Klage auf Zahlung von Miete oder Nutzungsentschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB im Urkundenprozess nur dann statthaft ist, wenn entweder unstreitig ist, dass der Mieter die Mietsache als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, oder wenn der Vermieter ein solches Verhalten des Mieters durch Urkunden beweisen kann (vgl. BGH Urteile vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 111/09 - ZMR 2011, 204 Rn. 10 …und vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 200/08 - NJW 2009, 3099 Rn. 10). - KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11
Urkundenprozess: Statthaftigkeit zur Geltendmachung von Mietforderungen bei …
Die Klägerin hat weder dargelegt noch durch Urkunden bewiesen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Beseitigung der Fassadenmängel nachgekommen ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 111/09 -). - OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 24 U 119/13
Verwertbarkeit eines Protokolls über die richterliche Augenscheinseinnahme einer …
Gegenteiliges folgt gerade nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des BGH (v. 20.10.2010, VIII ZR 111/09, BeckRS 2010, 29074).