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   OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10   

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https://dejure.org/2010,3210
OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10 (https://dejure.org/2010,3210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2010 - 9 U 258/10 (https://dejure.org/2010,3210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 9 U 258/10 (https://dejure.org/2010,3210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 4 Abs. 3 S. 2 GlüStV
    Kein Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige / Jugendliche Testkäufer zulässig

  • openjur.de

    § 8 Abs. 3 UWG

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 4 Abs 3 S 2 GlSpielWStVtr
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen staatliche Lotteriegesellschaft: Klagebefugnis eines Vereins; rechtsmissbräuchliche Geltendmachung; Einsatz minderjähriger Testkäufer von Rubbellosen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • kanzlei.biz

    Rubbellose nichts für Minderjährige?

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG durch Verstoß gegen das Verbot der Teilnahme Minderjähriger an Glücksspielen nach § 4 Abs. 3 GlüStV 2007; Organisation von Testkäufen in größerem Umfang (Testkäufe von Rubellosen durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden; Einsatz minderjähriger Testkäuferin war zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Rubbellose an Minderjährige

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rubbellose an Minderjährige verkauft - Staatliche Lotteriegesellschaften müssen für Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sorgen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden- Prozessgegner durfte minderjährige Testkäuferin einsetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige unterbinden - Einsatz minderjähriger Testkäufer zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 29407
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    Im Weiteren hat er auf das Urteil des OLG Koblenz vom 1.12.2010 (- 9 U 258/10, zitiert nach juris) verwiesen.

    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 78 - zitiert nach juris; dazu nachfolgend unter lit. d).

    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).

    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).

    Diese Vorteile sind die Folge der gesetzlichen Regelung und können deshalb den Vorwurf eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht begründen (OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 83 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Gleichwohl kann nach § 8 Abs. 2 UWG eine Zurechnung des Verhaltens der unmittelbar Verantwortlichen erfolgen (OLG Hamm, WRP 2013, 1394, bei juris Rz. 33, u.H. auf OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 258/10; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 2014 - 2 U 175/13).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 4 U 187/12

    Abweisung der Klage auf Unterlassung der Ermöglichung der Teilnahme

    Gleichwohl bleibt es dabei, dass nach § 8 Abs. 2 UWG eine Zurechnung des Verhaltens der unmittelbar Verantwortlichen erfolgen kann (auch OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 258/10).
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