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   LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10   

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https://dejure.org/2010,19670
LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10 (https://dejure.org/2010,19670)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09.12.2010 - 5 S 51/10 (https://dejure.org/2010,19670)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 5 S 51/10 (https://dejure.org/2010,19670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Notwendigkeit eines Hinweises auf den Fristbeginn i.R.d. Belehrung über das Widerrufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Notwendigkeit eines Hinweises auf den Fristbeginn i.R.d. Belehrung über das Widerrufsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 30167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

    Auszug aus LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
    Denn jedenfalls haben sich die Parteien vertraglich darauf geeinigt, dass dem Beklagten ein Widerrufsrecht zustehen sollte, was aufgrund der Privatautonomie auch ohne Weiteres möglich ist (Palandt-Grüneberg, 68. Aufl., Vorb. v § 355 BGB Rn. 5; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 22.07.2009 - 27 U 5/09 und Beschluss der Kammer vom 17.11.2009 - 5 T 37/09).
  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06

    FRIZ II

    Auszug aus LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
    Der wirksame Widerruf eines Beitritts zu einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft hätte zur Folge, dass sich die Gesellschaft und der Gesellschafter nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft auseinandersetzen müssen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06, ZIP 2010, 1540).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
    Der Widerruf würden dann ex nunc wie ein Austrittsrecht wirken: Der Gesellschafter erhielte, ohne dass er auch weiterhin seine Einlage leisten müsste, Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung das Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt (vgl. BGHZ 148, 201) - wäre die Auseinandersetzungsbilanz demgegenüber negativ, wäre er zur Verlustdeckung verpflichtet.
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
    Mit anderen Worten: Die Klägerin hat (unvollständig) über den Fristlauf belehrt, zu dem sie nichts mitteilen musste (vgl. auch BGH, Urteil vom 27.04.1994 - VIII ZR 223/93, NJW 1994, 1800 [1801]; Mögle, NJW 2000, 103 [105] zu § 1b Abs. 2 Satz 2 AbzG), dafür aber nicht - wie zwingend vorgeschrieben - über den Fristbeginn belehrt.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10
    Ob ihm darüber hinaus ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs. 1 BGB zustand, was - wie der Europäische Gerichtshof auf Vorlage durch den Bundesgerichtshof entschieden hat (Urteil vom 15.04.2010 - C 215/08, NJW 2010, 1511) - bei Beitrittserklärungen zu Personengesellschaften dann in Betracht zu ziehen ist, wenn der Zweck eines solchen Beitritts vorrangig nicht darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LG Bielefeld, 13.07.2016 - 6 O 343/15

    Anforderungen an die fristgemäße Einlegung eines Widerrufs gegen einen

    Es liegt entgegen der Ansicht der Kläger nicht ein Fall vor, in dem unnötigerweise über den Fristlauf belehrt wird und diese Belehrung unvollständig wäre, wie es das Landgericht Duisburg in seinem Urteil vom 09.12.2015 angenommen hat (LG Duisburg - 5 S 51/10, BeckRS 2010, 30167).
  • OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10

    Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung

    In der Rechtsprechung wird zwar zum Teil unter Bezugnahme auf §§ 355 Abs. 2 S. 1, 187 Abs. 1 BGB 2006 dahin argumentiert, dieser Hinweis sei inhaltlich fehlerhaft, weil zwar der erste Tag bei der Berechnung des Fristlaufes nicht mitgerechnet werde, als Fristbeginn aber dennoch der erste Tag anzusehen sei (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 09.12.2010, 5 S 51/10, BeckRS 2010, 30167).
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