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VGH Bayern, 16.04.2009 - 2 ZB 08.3026 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage; Ballfangzaun von 4,50 m Höhe; Rücksichtnahmegebot; "einengende" Wirkung (verneint); gebäudegleiche Wirkung (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 53825
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2009 - 2 ZB 08.3026
Der Ballfangzaun mag zwar von der Wohnung der Klägerin aus gesehen einen optisch unschönen Anblick bieten, jedoch kann angesichts der - nach den mit Zulassungsrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts - grobmaschigen Ausführung des Zauns und der verhältnismäßig geringen Stärke des verwendeten Drahtmaterials nicht von einer "einengenden" Wirkung gesprochen werden, die etwa den Fallgestaltungen nahekommen würden, die das Bundesverwaltungsgericht bei der Erörterung des Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt der erdrückenden oder riegelartigen Wirkung entschieden hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.3.1981 - DVBl 1981, 928 - zwölfgeschossiges Hochhaus in einer Entfernung zwischen 15 m und 23 m zum zweigeschossigen Wohnhaus des Nachbarn).
- VG München, 25.01.2017 - M 9 K 16.925
Nachbarklage wegen unzureichender Erschließung und Abfluss von …
Die aufgrund der Bauvorlagen in ihren Dimensionen und Wirkungen abschätzbare 4, 40 m hohe Mauer verstößt aus den genannten Gründen auch gegen das Gebot der Rücksichtnahme, da von ihr eine einengende Wirkung ausgeht (e contrario BayVGH, B. v. 16.4.2009 - 2 ZB 08.3026 - juris).