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   BSG, 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B   

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https://dejure.org/2009,35174
BSG, 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B (https://dejure.org/2009,35174)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B (https://dejure.org/2009,35174)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - B 6 KA 42/09 B (https://dejure.org/2009,35174)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 67009
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    In zwei Beschlüssen vom 5.6.2013 (B 6 KA 2/13 B - veröffentlicht in Juris) und vom 29.10.2009 (B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010, 67009) hat der Senat ausgeführt, dass jedenfalls vier Jahre nach dem faktischen Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Praxissubstrat nicht mehr vorhanden und eine Nachfolgezulassung nach § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sei.

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats selbst eine krankheitsbedingte Einstellung der vertragsärztlichen Tätigkeit zur Folge haben, dass eine fortführungsfähige Praxis nicht mehr existiert (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2013 - B 6 KA 2/13 B - veröffentlicht in Juris; BSG Beschluss vom 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010, 67009).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 9/15 R

    Vertragsarzt - Rücknahme des Antrags auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes -

    Der zeitliche Ablauf des Verwaltungsverfahrens ist - anders als zB der Wegfall der Fortführungsfähigkeit aufgrund von Krankheit (vgl BSG Beschluss vom 5.6.2013 - B 6 KA 2/13 B - Juris; BSG Beschluss vom 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B - Juris) oder wegen eigenen Verhaltens des Praxisabgebers (vgl BSGE 115, 57, = SozR 4-2500 § 103 Nr. 13, RdNr 40) - nicht dem Risikobereich des ausscheidenden Arztes zuzurechnen und darf sich daher nicht zu seinen Lasten auswirken.

    In zwei Beschlüssen vom 5.6.2013 (B 6 KA 2/13 B - Juris) und vom 29.10.2009 (B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010, 67009) hat der Senat ausgeführt, dass jedenfalls vier Jahre nach dem faktischen Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Praxissubstrat nicht mehr vorhanden und eine Nachfolgezulassung nach § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sei.

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 2/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Eignung eines Vertragsarztsitzes für

    Er bezieht sich lediglich darauf, dass die vom LSG zitierten Entscheidungen des Senats (vom 29.9.1999 - B 6 KA 1/99 R - BSGE 85, 1 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5; vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - BSGE 99, 218 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 3 und Beschluss vom 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B -) andere Sachverhalte betrafen.

    Wie genau die Länge des schädlichen Ruhenszeitraums bzw des Zeitraums der Nichtausübung zu bestimmen ist und welcher Stellenwert insoweit dem Umstand zukommen kann, dass der Kläger wegen seiner Erkrankung möglicherweise nicht in der Lage gewesen ist, rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen für eine Praxisübergabe nach dem faktischen Ende seiner Tätigkeit zu schaffen, hat keine über den hier zu beurteilenden Einzelfall hinausweisende Bedeutung (vgl Beschluss des Senats vom 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B -).

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 12 KA 708/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung - Vorliegen einer nicht

    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (Az.: B 6 KA 42/09 B) hat die Klägerin seinerzeit zurückgezogen (vgl. BSG, Beschl. v. 16.12.2009 - B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010 67010), nachdem das Bundessozialgericht den hierfür gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgewiesen hatte.

    Hier sind die Verhältnisse in tatsächlicher Hinsicht im Sinne der Nichtexistenz einer fortführungsfähigen Praxis derart offensichtlich, dass die Beklagte nicht verpflichtet sein kann, ein Ausschreibungsverfahren in Gang zu bringen, von dem jetzt schon feststeht, dass es nicht zu einer Zulassung auf der Grundlage des § 103 IV SGB V führen könnte (vgl. BSG, Beschl. v. 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010 67009).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - L 7 KA 81/11

    Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes - Praxisnachfolge - Ärztlicher

    Ein derartiger mehrjähriger Stillstand einer Vertragsarztpraxis, und zwar auch einer psychotherapeutischen, lässt es schlechthin undenkbar erscheinen, eine Nachbesetzung über § 103 Abs. 4 SGB V beanspruchen zu können (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2009, B 6 KA 42/09 B, BeckRS 2010, 67009, dort Rdnr. 7).
  • SG Marburg, 19.05.2010 - S 12 KA 697/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Einbringung eines

    Die Kammer gibt insoweit ihre früher vertretene Auffassung (vgl. SG Marburg, Urt. v. 20.02.2008 - S 12 KA 123/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris) im Hinblick darauf, dass ihre Auffassung im Instanzenzug nicht geteilt wird (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 26.08.2009 - L 4 KA 38/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris = GesR 2010, 151; BSG, Beschl. v. 29.10.2009 - B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010 67009; die Kl. nahm anschließend die Nichtzulassungsbeschwerde zurück, s. BSG, Beschl. v. 16.12.2009 - B 6 KA 42/09 B - BeckRS 2010 67010), auf.
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