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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09   

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https://dejure.org/2010,8093
LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09 (https://dejure.org/2010,8093)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2010 - 11 Sa 650/09 (https://dejure.org/2010,8093)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2010 - 11 Sa 650/09 (https://dejure.org/2010,8093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und Rettungsassistenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrufarbeitsverhältnis eines Rettungssanitäters; Abgrenzung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis bei häufig wiederkehrender kurzfristiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrufarbeitsverhältnis eines Rettungssanitäters; Abgrenzung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis bei häufig wiederkehrender kurzfristiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 70277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag ist somit stets eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Dienstleistung (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG).

    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

    Beide Typen sind gesetzlich zulässig, eine Verpflichtung zur Begründung eines Dauerschuldverhältnisses besteht nicht (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG; Laux/Schlachter , TzBfG, § 3 Rn. 8).

    Die monatliche Abrechnung liegt auch bei häufig wiederkehrenden jeweils kurzfristig befristeten Arbeitsverhältnissen nahe (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

    Ohne Bedeutung ist für die Kontrolle der gewählten Vertragsgestaltung, ob der Arbeitnehmer von seinen Rechtsschutzmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch macht (vgl. BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) kann ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn dem Mitarbeiter erklärt wird, er sei nicht verpflichtet, die im Dienstplan vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen, die Dienstpläne seien also unverbindlich oder träten erst in Kraft, wenn ihm die einzelnen Mitarbeiter nicht widersprächen oder ihr Erscheinen zu dem vorgesehenen Termin jeweils bestätigten.

    Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden.

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) kann ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn dem Mitarbeiter erklärt wird, er sei nicht verpflichtet, die im Dienstplan vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen, die Dienstpläne seien also unverbindlich oder träten erst in Kraft, wenn ihm die einzelnen Mitarbeiter nicht widersprächen oder ihr Erscheinen zu dem vorgesehenen Termin jeweils bestätigten.

    Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden.

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    § 12 TzBfG zwingt die Arbeitsvertragsparteien nicht, statt befristeten einzelnen Eintagesarbeitsverhältnissen ein Abrufarbeitsverhältnis zu vereinbaren (BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996; ErfKomm- Preis , 10. Aufl. 2010, § 12 TzBfG Rn. 12; Henssler in MünchKomm-BGB, 5. Aufl. 2009, § 12 TzBfG Rn. 4 m. w. N.).

    Dem Kläger wurde hierdurch nicht die Möglichkeit genommen, die Vereinbarung der einzelnen Einsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zuzuführen (vgl. BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Der vorliegende Fall ist auch nicht dem vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - (AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG ) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der Aufnahme einer Studentin in den Kreis der studentischen Hilfskräfte eine dreiwöchige Einweisung, Beobachtung und die Einstufung als "geeignet" durch den zuständigen Mitarbeiter vorangegangen ist.
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98

    Vergütung studentischer Sitzwachen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte jedenfalls dann, wenn einzelne Schichten unbesetzt bleiben sollten, berechtigt sein sollte, die Teilzeitkräfte auch einseitig zur Arbeit einzuteilen, bestehen im vorliegenden Fall nicht (so aber im vom BAG durch Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werkstudent entschiedenen Fall einer Tankwartaushilfe).
  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
    § 17 TzBfG erfasst alle Unwirksamkeitsgründe, auch die Beachtung des Schriftformerfordernisses (vgl. nur LAG Düsseldorf, Urt. v. 26. September 2002 - 5 Sa 748/02 - NZA-RR 2003, 175; Laux/Schlachter , TzBfG, § 17 Rn. 5; Schaub/Koch , Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl. 2008, § 38 Rn. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Der Kläger und die Beklagte zu 2. führten vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz einen Rechtsstreit (2 Ca 832/09 - 11 Sa 650/09), in dem die Anträge des Klägers auf Feststellung, "dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht" sowie auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 rechtskräftig abgewiesen wurden.

    Da zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, habe der Kläger auch keinen Annahmeverzugsanspruch vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 (Urteil vom 18.03.2010 - 11 Sa 650/09 - veröffentlicht in JURIS).

    Zur Begründung trägt er vor, die Ansicht des Arbeitsgerichts im vorliegenden Verfahren wie auch des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 11 Sa 650/09, es handele sich um jeweils befristete Tagesarbeitsverhältnisse, werde nochmals zur Entscheidung gestellt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Da zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, habe der Kläger auch keinen Annahmeverzugsanspruch vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 (Urteil vom 18.03.2010 - 11 Sa 649/09 - veröffentlicht in JURIS ist unter anderem die Parallelentscheidung 11 Sa 650/09).
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