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   OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09   

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OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09 (https://dejure.org/2009,20233)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.12.2009 - 3 W 66/09 (https://dejure.org/2009,20233)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 3 W 66/09 (https://dejure.org/2009,20233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 91a ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung und weiteres Verfahren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Kostenentscheidung und weiteres Verfahren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Neubrandenburg - 3 O 10/09
  • OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 9129
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach

    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Deshalb ist nach richtiger Ansicht keine abschließende und umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich; ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (BVerfG, Beschl. v. 18.09.1992, 1 BvR 1074/92, NJW 1993, 1060, 1061; BGH, Beschl. v. 28.10.2008, VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschl. v. 16.09.1993, V ZR 246/92, NJW 1994, 256, 257).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 17 WF 192/07

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigterklärung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Der Sinn des vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessens würde verfehlt, wenn das Beschwerdegericht demgegenüber berechtigt oder gar verpflichtet wäre, ein fehlerfreies Ermessen durch das erstinstanzliche Gericht durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH, Beschl. v. 28.02.2007, XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 Tz 15 zu § 93a; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.10.2007, 17 WF 192/07, FamRZ 2008, 529 Tz. 11).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Deshalb ist nach richtiger Ansicht keine abschließende und umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich; ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (BVerfG, Beschl. v. 18.09.1992, 1 BvR 1074/92, NJW 1993, 1060, 1061; BGH, Beschl. v. 28.10.2008, VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschl. v. 16.09.1993, V ZR 246/92, NJW 1994, 256, 257).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Deshalb ist nach richtiger Ansicht keine abschließende und umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich; ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (BVerfG, Beschl. v. 18.09.1992, 1 BvR 1074/92, NJW 1993, 1060, 1061; BGH, Beschl. v. 28.10.2008, VIII ZB 28/08, NJW-RR 2009, 422), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschl. v. 16.09.1993, V ZR 246/92, NJW 1994, 256, 257).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Der Sinn des vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessens würde verfehlt, wenn das Beschwerdegericht demgegenüber berechtigt oder gar verpflichtet wäre, ein fehlerfreies Ermessen durch das erstinstanzliche Gericht durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BGH, Beschl. v. 28.02.2007, XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 Tz 15 zu § 93a; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.10.2007, 17 WF 192/07, FamRZ 2008, 529 Tz. 11).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.1997 - 1 U 605/97
    Auszug aus OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
    Insbesondere im Rahmen von Eilentscheidungen wird ein entsprechendes Vorgehen befürwortet (vgl. u.a. Musielak/Lackmann, a.a.O., § 707 Rn 7; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24.07.1997, 1 U 605/97, MDR 1997, 1157).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ein solches Vorgehen ist indes andererseits nicht zwingend (AA wohl Zschieschack , NZM 2019, 209), weil alternativ eine Billigkeitsentscheidung auch nur auf Grundlage einer rein summarischen Prüfung ergehen kann, bei der dann gleichsam davon abgesehen werden kann, in einer rechtlich schwierigen Sache allein zur Verteilung der Kosten noch alle für den Ausgang des ursprünglichen Rechtsstreits bedeutsamen Fragen des materiellen Rechts abschließend zu klären (vgl. etwa BGH v. 07.10.2008 - XI ZB 24/07, NJW-RR 2009, 425 Rn. 5; siehe auch etwa OLG Rostock v. 28.12.2009 - 3 W 66/09, BeckRS 2010, 9129).
  • OLG Koblenz, 03.02.2020 - 9 W 356/19

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Prozessführungsbefugnis und

    Entscheidungsgrundlage insoweit ist der bisherige Sach- und Streitstand und damit das gesamte Parteivorbringen, welches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangen ist, (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 3 W 66/09 -, juris, Rdnr. 2; OLG Hamm, WRP 1993, 339, 339; Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a, Rdnr. 26; BeckOK Vorwerk/Wolf-Jaspersen, ZPO, 34. Edition, Stand: 1. September 2019, § 91a, Rdnr. 29; Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 91a, Rdnr. 22) und zwar einschließlich des Vorbringens in dem entsprechenden Schriftsatz selbst (vgl. OLG Hamm, a.a.O.).

    Ist die zustimmende Erledigungserklärung - wie im Streitfall - mit neuem Tatsachenvortrag verbunden, ist dem Gegner der die Zustimmung erklärenden Partei zudem unbedingt Gelegenheit zu einer entsprechenden Stellungnahme zu geben, (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 3 W 66/09 -, juris, Rdnr. 2; BeckOK Vorwerk/Wolf-Jaspersen, ZPO, 34. Edition, Stand: 1. September 2019, § 91a, Rdnr. 29); die dann selbstverständlich ebenfalls als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen ist.

  • OLG Hamm, 29.04.2021 - 18 W 4/20

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Verteilung von Kosten eines

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht lediglich berufen ist, die angegriffene Entscheidung auf Ermessensfehler zu prüfen (so BGH, Beschluss vom 28.02.2007, XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 (zu § 93a ZPO); Beschluss vom 31.01.2001, XII ZB 121/00, NJW 2001, 1652 (zu § 3 ZPO); OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2018, 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2015, 7 WF 353/15, BeckRS 2015, 13114; OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2009, 3 W 66/09, BeckRS 2010, 9129; Saenger/Gierl, ZPO, 8. Auflage, § 91a Rn. 45), oder eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (so MünchenerKommentar/Schulz, ZPO, § 91a Rn. 68 m.w.N.; Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage, § 91a Rn. 25a; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Auflage, § 91a Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Denn für die Billigkeitsentscheidung des § 91a ZPO gilt das strenge Verbot der Beweisantizipation nicht (OLG Rostock, JurBüro 2010, 377; siehe auch - den Aspekt allerdings nur streifend - OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.5.2007 - 4 W 55/06).
  • LG Köln, 08.09.2014 - 29 T 96/14

    Sanierungsbedarf in Millionenhöhe: Bonitätsnachweis vor Verwalterzustimmung?

    Nur wenn ein Ermessensfehler festzustellen ist, muss das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung treffen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1586f.; OLG Rostock, JurBüro 2010, 377f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 529).
  • OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 133/12

    Fachinformation II - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Fachinformation als

    Denn die Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Ergebnis einer Nichtunterlegenheitsstudie eine Äquivalenzaussage rechtfertigen kann, war schon lange vor der hier betroffenen Zulassungsentscheidung Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion (s. EMEA-Papier CPMP/EWP/482/99 Points to consider on switching between superiority and non-inferiority v. 27.7.2000; s. auch Senat, Beschluss v. 11.8.2009, Az. 3 W 66/09).
  • OLG Köln, 07.05.2018 - 24 W 1/18

    Kostenentscheidung nach Erledigung der klageweisen Geltendmachung des

    Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung nur auf Ermessensfehler in Form des Ermessensfehlgebrauchs oder der Ermessensüberschreitung zu überprüfen, also darauf, ob das erstinstanzliche Gericht von dem ihm obliegenden Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat; das ist namentlich dann der Fall, wenn es für die Ermessensentscheidung maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht ermittelt oder sonst unberücksichtigt gelassen hat (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2001, 1652; BGH NJW-RR 2007, 1586; OLG Koblenz, MDR 2015, 836; OLG Rostock, JurBüro 2010, 377; a.A. allerdings die überwiegende Auffassung in der Kommentarliteratur; vgl. Zöller/Althammer, a.a.O., § 91a Rdn. 28; MünchKomm/Schulz, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91a Rdn. 67; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 91a Rdn. 25a).
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