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   LG Limburg, 09.10.2009 - 4 O 341/08   

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LG Limburg, 09.10.2009 - 4 O 341/08 (https://dejure.org/2009,36108)
LG Limburg, Entscheidung vom 09.10.2009 - 4 O 341/08 (https://dejure.org/2009,36108)
LG Limburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 4 O 341/08 (https://dejure.org/2009,36108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 683
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    In der Rechtsprechung wird zutreffenderweise bei einem (auch durch Anscheinsbeweis) erwiesenen Verstoß gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 1 StVO und nicht erwiesenem Sorgfaltspflichtverstoß auf der Seite des Unfallgegners (hier also des Klägers) in der Regel eine vollständige Haftung des Ein- und Aussteigenden nach § 17 Abs. 1 StVG angenommen, da die Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs hinter dem Verursachungsbeitrag des sorgfaltswidrig Ein- oder Aussteigenden vollständig zurücktrete (LG Stuttgart, Urteil vom 22. April 2015 - 13 S 172/14 m.V.a. LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010, Az. 13 S 228/09; KG, Beschluss vom 06.03.2008, Az. 12 U 59/07; LG Limburg, Urteil vom 09.10.2009, Az. 4 O 341/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.2004, Az. 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09).
  • LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14

    Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Fahrzeugführer beim Ein- oder

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
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