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   OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz)   

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https://dejure.org/2011,10726
OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) (https://dejure.org/2011,10726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) (https://dejure.org/2011,10726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) (https://dejure.org/2011,10726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 2 Nr 2 StVollzG, § 70 Abs 1 StVollzG, § 70 Abs 2 Nr 2 StVollzG, § 118 Abs 2 S 2 StVollzG, § 121 Abs 2 Nr 2 GVG
    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten unvollständigen Rechtsbeschwerde; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Überlassung von Medien mit der Kennzeichnung "FSK 18" an Strafgefangene; Divergenzvorlage zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle; Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (DVD mit Prüfsiegel der FSK); Generelle Versagung des Besitzes von Medien mit dem Prüfsiegel "FSK 18"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle; Besitz von Gegenständen im Strafvollzug [DVD mit Prüfsiegel der FSK]; Generelle Versagung des Besitzes von Medien mit dem Prüfsiegel "FSK 18"; Einzelfallprüfung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 350
  • BeckRS 2011, 2121
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Demgegenüber geht die mittlerweile überwiegende Ansicht der Oberlandesgerichte davon aus, dass auch Medien mit FSK-Altersfreigabe ab 18 Jahren ("keine Jugendfreigabe") - unabhängig davon, ob die Klassifizierung aufgrund pornographischer, gewaltverherrlichender oder sonst fragwürdiger Inhalte erfolgt - typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und für die Vollzugsziele im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG inne wohne, das es rechtfertige, derartig gekennzeichnete Medien pauschal einem Strafgefangenen nicht zu überlassen (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2007 Rdn. 10 ff. nach juris; OLG Dresden Beschluss vom 26.05.2011 - 2 Ws 142/11, bei Roth NStZ 2012, 430, 434; OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14 Rdn. 16 und 22 nach juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350 Rdn. 14 nach juris; OLG Naumburg NStZ 2016, 240 Rdn. 12 nach juris; OLG Schleswig SchlHA 2008, 322, Rdn. 8 nach juris).

    Dass Filme, die unter Berücksichtigung dieser Kriterien keine Jugendfreigabe erhalten haben, innerhalb einer Anstalt mit einem signifikanten Anteil wegen Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilter Gefangener Vollzugsziele und Sicherheit abstraktgenerell gefährden, liegt auf der Hand (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2008, 322 Rdn. 8 nach juris; zustimmend OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14 Rdn. 22 nach juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350 Rdn. 14 mit 13 nach juris; so auch OLG Celle NdsRpfl 2007, 18 Rdn. 12 nach juris).

    Insoweit ist an - auch erwachsene - Strafgefangene im Hinblick auf die Ziele des Strafvollzugs ein deutlich strengerer Maßstab anzulegen als an den Rest der Bevölkerung (OLG Koblenz NStZ 2011, 350 Rdn. 15 nach juris).

    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die für den konkreten Antragsteller unbedenklichen Medien an andere Untergebrachte, für die das betreffende Medium ungeeignet ist, weitergegeben werden, besteht insoweit typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Vollzugsziele (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14, 13833 Rdn. 16, 22 und 26 nach juris; OLG Frankfurt Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 Rdn. 6 nach juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350 Rdn. 16 nach juris).

    Um dem auch nur im Ansatz gerecht zu werden, müsste letztlich der Empfang des Fernsehprogramms - jedenfalls ab einer bestimmten Uhrzeit - generell untersagt werden, was aber die Rechte der in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten, insbesondere deren Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, mehr tangieren würde als die vorliegend praktizierte Regelung des Bezuges von Medien nur bis zur Kennzeichnungsstufe "FSK ab 16" (vgl. OLG Koblenz NStZ 2011, 350 Rdn. 17 nach juris; OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14 Rdn. 20 nach juris).

  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

    FSK 18; Filme in Justizvollzugsanstalt; Gewaltdarstellung; Poronographie; Medien

    Soweit aus den veröffentlichten Entscheidungen der Oberlandesgerichte ersichtlich, hat letztmalig das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz, Beschluss vom 07. Januar 2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) -, juris) mit eingehender Begründung zu der hier maßgeblichen Frage Stellung genommen und unter anderem folgendes ausgeführt:.
  • BayObLG, 30.09.2021 - 204 StObWs 148/21

    Zur Genehmigungsfähigkeit des Bezugs der DVD der Serie "Breaking Bad" bei

    (2.2) Demgegenüber geht die mittlerweile überwiegende Ansicht der Oberlandesgerichte davon aus, dass jedenfalls in Anstalten mit erhöhtem Sicherheitsstandard auch Medien mit FSK-Altersfreigabe ab 18 Jahren ("keine Jugendfreigabe") - unabhängig davon, ob die Klassifizierung aufgrund pornographischer, gewaltverherrlichender oder sonst fragwürdiger Inhalte erfolgt - typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und für die Vollzugsziele im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG innewohnt, das es rechtfertigt, derartig gekennzeichnete Medien pauschal einem Strafgefangenen nicht zu überlassen (vgl. KG, Beschluss vom 11.2.2016 - 2 Ws 312/15 Vollz, juris Rn. 16 ff.; OLG Celle, NdsRpfl 2007, 18, juris Rn. 10; OLG Dresden, Beschluss vom 26.5.2011 - 2 Ws 142/11, bei Roth NStZ 2012, 430, 434; OLG Hamm, Beschluss vom 23.9.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14, juris Rn. 16, 22, 24; OLG Koblenz, NStZ 2011, 350, juris Rn. 14; OLG Naumburg, NStZ 2016, 240, juris Rn. 12 f.; OLG Schleswig, SchlHA 2008, 322, juris Rn. 8).

    Dass Filme, die unter Berücksichtigung dieser Kriterien keine Jugendfreigabe erhalten haben, innerhalb einer Anstalt mit einem signifikanten Anteil wegen Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilter Gefangener Vollzugsziele und Sicherheit abstrakt-generell gefährden, liegt nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf der Hand (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2008, 322, juris Rn. 8; zustimmend OLG Hamm, Beschluss vom 23.9.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14, juris Rn. 22; OLG Koblenz, NStZ 2011, 350, juris Rn. 14 mit 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 Ws 681/15, juris Rn. 37; so auch OLG Celle, NdsRpfl 2007, 18, juris Rn. 12).

  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

    "Durch die Formvorschrift des § 118 Abs. 3 StVollzG soll - wie mit der Parallelvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO - sichergestellt werden, dass das Vorbringen des Antragstellers in sachlich und rechtlich geordneter Weise in das Verfahren eingeführt wird und die Gerichte von unsachgemäßen und sinnlosen Anträgen entlastet bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12 - BeckRS 2012, 59994; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) -, zitiert nach juris).

    Der Rechtspfleger ist dabei kein Werkzeug des Rechtsmittelführers, insbesondere auch keine Briefannahmestelle (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) - m.w.N., zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans;

    Der Rechtspfleger ist dabei kein Werkzeug des Rechtsmittelführers, insbesondere auch keine Briefannahmestelle (vgl. Senat 2 Ws 531/10 v. 07.01.2011 mwN; Callies/Müller-Dietz aaO § 118 Rn. 8) .
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    "Durch die Formvorschrift des § 118 Abs. 3 StVollzG soll - wie mit der Parallelvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO - sichergestellt werden, dass das Vorbringen des Antragstellers in sachlich und rechtlich geordneter Weise in das Verfahren eingeführt wird und die Gerichte von unsachgemäßen und sinnlosen Anträgen entlastet bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12 - BeckRS 2012, 59994; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) -, zitiert nach juris).

    Der Rechtspfleger ist dabei kein Werkzeug des Rechtsmittelführers, insbesondere auch keine Briefannahmestelle (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) - m. w. N., zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    "Durch die Formvorschrift des § 118 Abs. 3 StVollzG soll - wie mit der Parallelvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO - sichergestellt werden, dass das Vorbringen des Antragstellers in sachlich und rechtlich geordneter Weise in das Verfahren eingeführt wird und die Gerichte von unsachgemäßen und sinnlosen Anträgen entlastet bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12 - BeckRS 2012, 59994; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) -, zitiert nach juris).

    Der Rechtspfleger ist dabei kein Werkzeug des Rechtsmittelführers, insbesondere auch keine Briefannahmestelle (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 Ws 531/10 (Vollz) - m.w.N., zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Besitz von Medien mit homosexuellem

    Dabei geht der Senat mit der mittlerweile überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte davon aus, dass (neben pornographischen Medien ohne FSK-Kennzeichnung) optische Medien mit FSK-Altersfreigabe ab 18 Jahren (d.h. "keine Jugendfreigabe") - unabhängig davon, ob die Klassifizierung aufgrund pornographischer, gewaltverherrlichender oder sonst fragwürdiger Inhalte erfolgt - typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und für die Vollzugsziele im Sinne des § 54 JVolzGB BW (der § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG nachgebildet ist) innewohnt, das es rechtfertigt, derartig gekennzeichnete Medien pauschal einem Sicherungsverwahrten nicht zu überlassen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Celle NdsRpfl 2007, 18 ; OLG Dresden Beschluss vom 26.05.2011 - 2 Ws 142/11, bei Roth NStZ 2012, 430 ; OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III- 1 Vollz (Ws) 352/14 -, juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350 ; OLG Naumburg NStZ 2016, 240 ; OLG Schleswig SchlHA 2008, 322 ; a.A. OLG Hamburg StV 2008, 599 "FSK ab 18" sei kein geeignetes Kriterium, um eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung bzw. die Gefährdung der Vollzugsziele anzunehmen).
  • OLG Naumburg, 17.02.2015 - 1 Ws (RB) 99/14

    Strafvollzug: Herausgabe von Medien mit der Kennzeichnung "FSK-18" oder "USK-18"

    b) Nach überwiegender Ansicht wohnt Medien mit "FSK 18"- Freigabe jedoch - unabhängig davon, ob die Klassifizierung aufgrund pornographischer, gewaltverherrlichender oder sonst fragwürdiger Inhalte erfolgt - typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Sicherheit und Vollzugsziele im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG inne, das es rechtfertigt, derartig gekennzeichnete Medien pauschal einem Strafgefangenen nicht zu überlassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2011 - 2 Ws 531/10 ; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2008 - 2 Vollz (Ws) 533/07; OLG Celle, Beschluss vom 09.05.2006 - 1 Ws 157/06 -, alle zitiert nach juris).
  • LG Regensburg, 11.01.2021 - SR StVK 654/19

    Haltung eines Wellensittichs in der Sicherungsverwahrung

    Missbrauch ausgegangen werden muss, kommt es nicht an (BVerfG NStZ-RR 2019, 191; NStZ 1994, 453; KG NStZ 2019, 51; OLG Hamm BeckRS 2018, 15865; BeckRS 2017, 121665; OLG Nürnberg BeckRS 2015, 17313; KG BeckRS 2014, 17545; OLG Naumburg BeckRS 2011, 27420; OLG Koblenz BeckRS 2011, 02121; OLG Celle BeckRS 2010, 26574; LG Gießen BeckRS 2018, 18539; LG Arnsberg BeckRS 2016, 121380; Arloth/Krä StVollzG § 70 Rn. 5; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss StVollzG § 70 Rn. 22; LNNV/Laubenthal StVollzG Abschn. G Rn. 34; SBJL/Schwind/Goldberg, 6. Aufl. 2013, StVollzG § 70 Rn. 7; Lübbe-Wolff Strafvollzug, 216; einschränkend aber AK-StVollzG/Knauer Teil II § 48 Rn. 20; BeckOK Strafvollzug Nds/Reichenbach NJVollzG § 67 Rn. 9-11.13).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

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