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LG Berlin, 25.01.2011 - 506 Qs 8/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Unzulässigkeit einer nachträglichen Abkürzung der Sperrfrist zu einem zukünftigen Zeitpunkt
- ra-skwar.de
Sperrfrist - Verkürzung
- blutalkohol
, S. 261
- rabüro.de
Zur Unzulässigkeit einer nachträglichen Abkürzung der Sperrfrist zu einem zukünftigen Zeitpunkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Führerscheinentzug - Sperrfristverkürzung
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 2781
Wird zitiert von ... (3)
- LG Fulda, 08.11.2017 - 2 Qs 125/17
Ein allgemein gehaltenes Teilnahmezertifikat über eine Verkehrstherapie oder die …
Die Vorschrift des § 69 a Abs. 7 StGB ist damit nicht geeignet, die Verkürzung einer Sperrfrist für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt anzuordnen (LG Berlin Beschl. v. 25.1.2011 - 506 Qs 8/11, BeckRS 2011, 02781, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB § 69a Rn. 29). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 33/19
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung der Sperrfrist, Nachschulung
Die Aufhebung der Sperre hat sich auf den Entscheidungszeitpunkt zu beziehen; sie darf nicht für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt angeordnet werden (LG Berlin VRS 120 199, LG Ellwangen BA 02, 223, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 50, Fischer 41, Geppert LK 80, AnwK-Halecker/Scheffler 28, Sinn SK 14, Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 69a Rn. 29). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 180 Js 97/19 Die Aufhebung der Sperre hat sich auf den Entscheidungszeitpunkt zu beziehen; sie darf nicht für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt angeordnet werden (LG Berlin VRS 120 199, LG Ellwangen BA 02, 223, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 50, Fischer 41, Geppert LK 80, AnwK-Halecker/Scheffler 28, Sinn SK 14, Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 69a Rn. 29).