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   BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10   

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BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10 (https://dejure.org/2011,5024)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - 3 StR 337/10 (https://dejure.org/2011,5024)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10 (https://dejure.org/2011,5024)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags (Aufklärungsrüge; Darlegungsvoraussetzuungen; Mitteilung des Inhalts einer zu verlesenden Urkunde; Rüge der Verletzung des Beweisantrags(ablehnungs)rechts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rüge i.R.e. Revision hinsichtlich der Einführung von bei einem Dienstanbieter erhobenen Verkehrsdaten des Mobiltelefons eines Angeklagten für den Zeitraum der Tat in die Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 3 Nr. 6 Buchst. a
    Zulässigkeit der Rüge i.R.e. Revision hinsichtlich der Einführung von bei einem Dienstanbieter erhobenen Verkehrsdaten des Mobiltelefons eines Angeklagten für den Zeitraum der Tat in die Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Zurückgewiesener Beweisantrag und nicht ausreichend begründete Aufklärungsrüge der StA

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Aufklärungsrüge: Auch Staatsanwälte können es (manchmal) nicht..

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nicht ausreichende Begründung der Verfahrensrüge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 471
  • BeckRS 2011, 4176
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08 u.a., NJW 2010, 833) die §§ 113a, 113b TKG insgesamt und § 100g StPO insoweit für nichtig erklärt, als nach § 113a TKG gespeicherte Verkehrsdaten erhoben werden dürfen.

    Damit scheide auch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 11. März 2008 (1 BvR 256/08, BVerfGE 121, 1; im Folgenden bis zur Entscheidung in der Hauptsache verlängert) als wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten aus.

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08 u.a., NJW 2010, 833) die §§ 113a, 113b TKG insgesamt und § 100g StPO insoweit für nichtig erklärt, als nach § 113a TKG gespeicherte Verkehrsdaten erhoben werden dürfen.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    In diesem Falle hätte die Beschwerdeführerin zusätzlich den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der Anordnung mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 ff.).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10
    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    Rügt der Beschwerdeführer, das Gericht habe ein Beweismittel in rechtswidriger Weise verwertet, muss er zumindest den die Beweiserhebung anordnenden Beschluss mitteilen, um die im Zeitpunkt der beanstandeten Beweisgewinnung bestehende Verdachts- und Beweislage prüfen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10 -, NStZ 2011, 471 ; Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 -, NStZ 2019, 107 ).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

    Rügt der Beschwerdeführer, das Gericht habe zu Unrecht das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes für Beweismittel angenommen, die aufgrund einer Wohnungsdurchsuchung erlangt worden sind, ist in aller Regel zunächst der Beschluss mitzuteilen, durch den das zuständige Amtsgericht die Wohnungsdurchsuchung angeordnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472).

    Fehlt es an einer ausreichenden Darstellung der Verdachts- und Beweislage im ermittlungsrichterlichen Beschluss oder wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Übrigen konkret in Zweifel gezogen, ist darüber hinaus die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Aktenlage zu rekonstruieren und mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, juris Rn. 17; Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, aaO; Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, aaO).

  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (st. Rspr. BGH, Urteil vom 13.01.2011, 3 StR 337/10, BeckRS 2011, 04176 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Denn jedenfalls legt die Revision nicht dar, aufgrund welcher Umstände sich die Strafkammer zu der vermissten weiteren Beweiserhebung gedrängt sehen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; Urteile vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471; vom 15. September 1998 - 5 StR 145/98, NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102), obwohl sie über die örtlichen Verhältnisse und die konkreten Sichtverhältnisse am Unfallort bereits Beweis erhoben hatte, unter anderem durch die Vernehmung der beiden Polizeibeamten H. und S., die dem Angeklagten in der Tatnacht gefolgt waren und den Unfallort kurz nach ihm erreicht hatten, sowie die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern vom Unfallort und die Verlesung eines Aktenvermerks über die Auswertung der Videoaufzeichnung.
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 3 RBs 62/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei Annahme eines Verwertungsverbotes

    Mit der Rüge, das Amtsgericht sei zu Unrecht vom Vorliegen eines Beweiserhebungs- und dadurch begründeten Beweisverwertungsverbotes ausgegangen, macht die Rechtsbeschwerde geltend, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 OWiG folgende Aufklärungspflicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Az.: 3 StR 337/10 - veröffentlicht bei juris.de).

    Wird etwa beanstandet, dass eine Urkunde nicht verlesen oder im Wege des Selbstleseverfahrens in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, so ist es in der Regel erforderlich, dass die Revision den Wortlaut der Urkunde wiedergibt (vgl. Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rdnr. 368 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011, a.a.O.).

    Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist das Revisionsgericht in der Lage zu prüfen, ob sich das Tatgericht aufgrund seiner Aufklärungspflicht zur Beweiserhebung über den Inhalt des Beweismittels hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011, a.a.O.).

  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16

    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach

    Die Unvollständigkeit der Akten zieht jedoch grundsätzlich kein Verwertungsverbot nach sich; denn es fehlt eine tatsächliche Grundlage für eine revisionsrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnungen im Freibeweis (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 367; ferner BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; zum Beweismaß s. auch KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 41 mwN).
  • OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 RBs 61/11

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde bei Freispruch wegen eines

    Mit der Rüge, das Amtsgericht sei zu Unrecht vom Vorliegen eines Beweiserhebungs- und dadurch begründeten Beweisverwertungsverbotes ausgegangen, macht die Rechts-beschwerde geltend, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 OWiG folgende Aufklärungspflicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Az.: 3 StR 337/10 - veröffentlicht bei juris.de).

    Wird etwa beanstandet, dass eine Urkunde nicht verlesen oder im Wege des Selbstleseverfahrens in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, so ist es in der Regel erforderlich, dass die Revision den Wortlaut der Urkunde wiedergibt (vgl. Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rdnr. 368 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011, a.a.O.).

    Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist das Revisionsgericht in der Lage zu prüfen, ob sich das Tatgericht aufgrund seiner Aufklärungspflicht zur Beweiserhebung über den Inhalt des Beweismittels hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2011, a.a.O.).

  • OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der

    Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Ob der in dieser Rüge mitgeteilte Antrag auf Vernehmung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt worden ist, bedarf keiner Entscheidung, weil die Beanstandung ausdrücklich als Aufklärungsrüge, nicht aber als Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO erhoben worden ist (zum Wahlrecht des Revisionsführers, die Ablehnung eines Beweisantrages mit der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder / und mit der Aufklärungsrüge anzugreifen, vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 380).
  • OLG Rostock, 12.08.2019 - 20 RR 28/19

    Verfolgung Unschuldiger: Konkurrenzverhältnis bei Verteilen mehrerer

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur erhoben, wenn die Revision neben der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und dem Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, auch bestimmt behauptet und konkret angibt, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. 3 StR 337/10, zitiert nach Juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rdn. 102 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11

    Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als

  • OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15

    Schutzzeit für Elterntiere bei Rotwild

  • OLG Rostock, 12.08.2019 - 1 Ss 26/19

    Inhalt der Hauptverhandlung als Entscheidungsgrundlage bei Urteil

  • BGH, 03.07.2012 - 3 StR 211/12

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 813/12
  • KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15

    Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

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