Rechtsprechung
LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einer sich gewerblich mit der Regulierung fremder Schulden befassenden GmbH ist die Werbung mit Rechtsberatungsdienstleistungen untersagt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einer sich gewerblich mit der Regulierung fremder Schulden befassenden GmbH ist die Werbung mit Rechtsberatungsdienstleistungen untersagt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 9511
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07
Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer …
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Dies ist damit zu begründen, dass im Interesse der Rechtsuchenden sicher zu stellen ist, dass die gesetzliche Regelung nicht umgangen wird und nur persönlich und sachlich zuverlässige Rechtsberater tätig werden, sodass im Falle einer fehlerhaften Beratung Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können (BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20).Damit besteht auch die Gefahr von Interessenkollision, die die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des hinzugezogenen Rechtsberaters in Frage stellen kann (BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20).
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Finanz-Sanierung
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (BGH Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 166/06, "Finanzsanierung"; vom 24.06.1987 - I ZR 74/85, GRUR 1987, 714 f.), denn auch dann verpflichtet er sich selbst gegenüber seinem Vertragspartner zur Übernahme der Rechtsbesorgung. - BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85
Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (BGH Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 166/06, "Finanzsanierung"; vom 24.06.1987 - I ZR 74/85, GRUR 1987, 714 f.), denn auch dann verpflichtet er sich selbst gegenüber seinem Vertragspartner zur Übernahme der Rechtsbesorgung.
- BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen …
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Das BVerfG und der BGH stellten hier darauf ab, ob die Tätigkeit überwiegend auf dem wirtschaftlichen Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2005, 355, 356 "Testamentvollstreckung durch Steuerberater"). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02
Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Das BVerfG und der BGH stellten hier darauf ab, ob die Tätigkeit überwiegend auf dem wirtschaftlichen Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BVerfG WRP 2002, 1423, 1425; BGH GRUR 2005, 355, 356 "Testamentvollstreckung durch Steuerberater"). - BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
SchuldenHulp
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Die Legaldefinition des Begriffs "Rechtsdienstleistung" in § 2 Abs. 1 RDG enthält gegenüber dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff der "Rechtsbesorgung" (BGH, Urteil vom 05.10.2006 - I ZR 7/04 "Schulden Hulp"; vom 11. November 2004 - I ZR 213/01, NJW 2005, 969 - "Testamentsvollstrecker") eine wesentliche Änderung. - BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Die Legaldefinition des Begriffs "Rechtsdienstleistung" in § 2 Abs. 1 RDG enthält gegenüber dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff der "Rechtsbesorgung" (BGH, Urteil vom 05.10.2006 - I ZR 7/04 "Schulden Hulp"; vom 11. November 2004 - I ZR 213/01, NJW 2005, 969 - "Testamentsvollstrecker") eine wesentliche Änderung. - OLG Oldenburg, 08.09.2005 - 1 U 28/05
Voraussetzungen irreführender Werbung bei unbefugten …
Auszug aus LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10
Gewerblichen Unternehmen bleibt damit die Tätigkeit außerhalb der im Kern wirtschaftlichen Beratung, aber auch bereits die irreführende Werbung mit weitergehenden Rechtsdienstleistungen (vgl. dazu OLG Oldenburg, 1 U 28/05 v. 8. September 2005, ZVI 2005, 546), weiterhin untersagt.
- LG Fulda, 06.02.2015 - 1 S 136/14
1. Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige …
Nach dem RDG liegt keine Rechtsdienstleistung vor bei rechtlichen Vorgängen, die nach der maßgeblichen Verkehrsanschauung ohne eine individuelle rechtliche Prüfung abgewickelt werden können oder wenn die rechtliche Beurteilung einer Frage auch für juristische Laien so leicht und eindeutig ist, dass es einer besonderen juristischen Prüfung nicht bedarf (vgl. Urteil des LG Ulm vom 02.12.2010, Az. 6 O 193/10, zitiert nach juris, unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfs). - LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
Vergaberechtsberatung nur gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz!
Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient, denn auch in diesen Fällen verpflichtet sich die Beklagte selbst gegenüber ihren Vertragspartnern zur Übernahme der Rechtsbesorgung (BGH, Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 166/06; LG Ulm, Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 6 0 193/10, Rn. 72, m. w. Nachw.). - LG Düsseldorf, 12.12.2012 - 12 O 528/12
Unzulässige außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedient, denn auch dann verpflichtet er sich selbst gegenüber seinem Vertragspartner zur Übernahme der Rechtsbesorgung (vgl. LG Ulm, Urt. v. 02.12.2010, Az.: 6 O 193/10, BeckRS 2011, 09511). - AG Dortmund, 06.06.2014 - 426 C 1860/14
Einordnung einer gewerblichen Schuldnerberatung Überschuldeter als unerlaubte …
Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG ist gegeben, soweit eine rechtliche Einzelfallprüfung erfolgt, die über eine bloße Rechtsanwendung hinausgeht (LG Ulm, Urt. V. 02.12.2010, 6 O 193/10 - juris).