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   OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10   

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OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10 (https://dejure.org/2011,12599)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2011 - 5 U 3158/10 (https://dejure.org/2011,12599)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 5 U 3158/10 (https://dejure.org/2011,12599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Produkthaftung: Haftung von Flaschen- und Getränkehersteller für eine durch Explosion einer Piccolo-Glasflasche verursachte Körperverletzung

  • dahlbokum.de

    Schadenersatz - und Schmerzensgeldanspruch aus Produkthaftung nach Unfall mit explodierter Piccoloflasche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Einen Präzendenfall par excellence …

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Produkthaftungsrecht: Mögliche spätere Beschädigung befreit Hersteller nicht von Produzentenhaftung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Produkthaftungsrecht: Mögliche spätere Beschädigung befreit Hersteller nicht von Produzentenhaftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 540
  • BeckRS 2011, 10312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Ist ein solcher Riss trotzdem vorhanden, so liegt ein Fabrikationsfehler in Form eines sog. Ausreißers vor (BGH, Urteil vom 09.05.1995 - VI ZR 158/94, BGHZ 129, 353; OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.1998 - 11 U 942/97, NJW-RR 1999, 1624; Kullmann, ProdHaftG 6. Aufl. § 3 Rn. 11; Staudinger-BGB/Oechsler [2009] § 3 ProdHaftG Rn. 104).

    Mit Blick auf die Größe der Gefahr, die von umherfliegenden Scherben beim explosionsartigen Zerbersten von Glasflaschen für die hochwertigen Rechtsgüter der Gesundheit und des menschlichen Lebens ausgehen, ist die Erwartung des Verbrauchers, dass eine Flasche mit kohlensäurehaltigen Getränken ohne jede die Innendruckfestigkeit einschränkende Beschädigung in den Verkehr gegeben wird, berechtigt, unabhängig davon, dass eine Risikoflasche beim Hersteller nicht mit absoluter Sicherheit erkannt und aussortiert werden kann (BGH, Urteil vom 09.05.1995 aaO).

    Damit soll die Haftung für sog. Entwicklungsrisiken ausgeschlossen werden, also die Haftung für Risiken eines Produktes, die im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar waren (BGH, Urteil vom 09.05.1995, aaO; Kullmann aaO § 1 Rn. 63).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Wie im Einzelnen die für den Fehlerbegriff nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen mit den Verkehrssicherungspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB korrelieren (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2009 - VI ZR 176/08, NJW 2009, 1669; Urteil vom 14.03.1995 - VI ZR 34/94, NJW 1995, 2631; Rothe, Verkehrssicherung um jeden Preis? - Keine Haftung für explodierte Limonadenflasche, in NJW 2007, 740), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.

    Für die Bestimmung des Fehlerbegriffs kommt es in erster Linie auf die Sicherheitserwartungen des Personenkreises an, an den sich der Hersteller mit seinem Produkt wendet (BGH, Urteil vom 17.03.2009 aaO).

  • OLG Koblenz, 24.06.1999 - 5 U 1668/98

    Von Waschmaschine ausgehender Hausbrand; Produkthaftung

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Durch die Dokumentation ihrer Anstrengungen kann die Beklagte zu 2) zwar den Vorwurf der Sorgfaltswidrigkeit entkräften, aber nicht den Nachweis der Fehlerfreiheit des Produkts führen (OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.1999 - 5 U 1668/98, MDR 2000, 30).
  • OLG Koblenz, 20.08.1998 - 11 U 942/97

    Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftig aus einem Ereignis entstehenden

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Ist ein solcher Riss trotzdem vorhanden, so liegt ein Fabrikationsfehler in Form eines sog. Ausreißers vor (BGH, Urteil vom 09.05.1995 - VI ZR 158/94, BGHZ 129, 353; OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.1998 - 11 U 942/97, NJW-RR 1999, 1624; Kullmann, ProdHaftG 6. Aufl. § 3 Rn. 11; Staudinger-BGB/Oechsler [2009] § 3 ProdHaftG Rn. 104).
  • LG Augsburg, 23.08.1999 - 3 O 2943/97
    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Aus diesen Gründen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits auch nicht auf die in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beurteilte Frage an, ob dem Hersteller von Einwegglasflaschen überhaupt eine Befundsicherungspflicht obliegt (vgl. einerseits OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2004 - 6 U 3/04, VersR 2005, 417 und andererseits LG Augsburg, Urteil vom 23.08.1999 - 3 O 2943/97, NJW-RR 2001, 594).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2004 - 6 U 3/04

    Keine Befundsicherungspflicht des Herstellers bei Einwegflaschen

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Aus diesen Gründen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits auch nicht auf die in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beurteilte Frage an, ob dem Hersteller von Einwegglasflaschen überhaupt eine Befundsicherungspflicht obliegt (vgl. einerseits OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2004 - 6 U 3/04, VersR 2005, 417 und andererseits LG Augsburg, Urteil vom 23.08.1999 - 3 O 2943/97, NJW-RR 2001, 594).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 208/99

    Begriff des Herstellers; Herstellung eines Produktes; Seilmaterial; Verpackung;

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Weil selbst sorgfältigste Qualitätskontrollen nicht verhindern können, dass Risikoflaschen von der Glashütte ausgeliefert werden, rechtfertigt die Durchführung und Dokumentation der Ausgangskontrollen bei der Beklagten zu 2) anders als in dem vom OLG Düsseldorf am 22.09.2000 entschiedenen Fall (22 U 208/99, NJW-RR 2001, 458 betreffend eine Schweißstelle in einem Seil infolge thermischer Verschmelzung durchschnittener Garne) nicht die Annahme, dass mit großer Wahrscheinlichkeit der schadensursächliche Fehler - hier die Oberflächenbeschädigung der Flasche - entdeckt worden wäre, wenn er zum Auslieferungszeitpunkt vorgelegen hat.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434).
  • OLG München, 21.06.2002 - 21 U 4952/01

    Brandschaden im Zusammenhang mit einem 7 Jahr zuvor gekauften Wäschetrockner

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Danach reicht das Feststehen eines Geschehensablaufes aus, der nach allgemeiner Lebenserfahrung die Schlussfolgerung auf den Zeitpunkt des Fehlereintritts plausibel erscheinen lässt (OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 4952/01, OLGR München 2003, 4).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG München, 11.01.2011 - 5 U 3158/10
    Der einen Einzelhändler betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.10.2003 - VI ZR 223/05, NJW 2007, 762, kann solches nicht entnommen werden.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 21 U 14/16

    Verschuldensunabhängige Haftung für kontaminierte Silage

    Der Enthaftungstatbestand gem. § 1 II Nr. 5 ProdHaftG kommt bei einem Fabrikationsfehler nicht in Betracht, sondern vermag den Hersteller nur bei einem Konstruktions- oder Instruktionsfehler zu entlasten, weil lediglich Entwicklungsrisiken ausgeschlossen werden sollen, also die Haftung für Risiken eines Produktes, die im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar waren (Anschluss an: BGH NJW 2009, 2952, 2955; OLG München, Urteil v. 11.01.2011, Az. 5 U 3158/10, BeckRS 2011, 10312);.

    Der erstinstanzlich vom Beklagten eingewandte Ausschluss gem. § 1 II Nr. 5 ProdHaftG kommt bei einem Fabrikationsfehler, wie er hier vorliegt, nicht in Betracht, sondern vermag den Hersteller nur bei einem Konstruktions- oder Instruktionsfehler zu entlasten, weil lediglich Entwicklungsrisiken ausgeschlossen werden sollen, also die Haftung für Risiken eines Produktes, die im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar waren (BGH NJW 2009, 2952, 2955; OLG München, Urteil v. 11.01.2011, Az. 5 U 3158/10, BeckRS 2011, 10312; Wellner in Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 14. Kap. Rn. 305).

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften

    Erkennbar/Vorhersehbar sein muss damit nicht etwa der Haarriss in einer konkreten Mineralwasserflasche oder hier die klinischen Auswirkungen, sondern das zugrunde liegende allgemeine Fehlerrisiko, d.h. die Gefahr, dass gläserne Mineralwasserflaschen Risse ziehen und unter Druck explodieren können - hier die grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Materialverlusts inklusive der Kenntnis der Auswirkung von Metallverlust im Körper - (BGH NJW 1995, 2162, 2163; BGHZ 181, 253 = NJW 2009, 2952 Rn 28 und 31; BGH NJW 2013, 1302 - Heißwasser-Untertischgerät Rn 9; OLG Frankfurt NJW 1995, 2498, 2499; OLG München Urteil vom 11.01.2011 - 5 U 3158/10 -, juris Rn 19: explodierende Piccoloflasche; vgl auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 -, MPR 2010, 311 - juris Rn 8 und OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 163/08 -, VersR 2011, 637, juris Rn 21 zu einem undichten Herzschrittmacher: Nicht die Undichtigkeit des einzelnen Herzschrittmachers ist ausschlaggebend, sondern der Fehler der Baureihe, der im Einzelfall die Gefahr der Undichtigkeit begründet).
  • AG Köln, 16.03.2015 - 142 C 11/13

    Kein Entschädigungsanspruch bei Fußverletzung wegen fehlerhaftem Getränkekasten

    Der Nachweis eines plausiblen Geschehensablaufs, der nach allgemeiner Lebenserfahrung den Schluss auf den Eintritt des Fehlers erst nach Inverkehrbringen zulässt, ist ausreichend (OLG München, MDR 2011, 540).
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