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OLG München, 05.05.2011 - 23 U 434/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG München, 05.05.2011 - 23 U 434/11
- OLG München, 26.05.2011 - 23 U 434/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 14507
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 29.11.2017 - 16 U 86/17
Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines dem Veräußerer nicht gehörenden …
Das OLG München (23 U 434/11, BeckRS 2011, 14507) hat den guten Glauben trotz gefälschter Zulassungsbescheinigung und fehlendem zweiten Schlüsselsatz bejaht. - LG Paderborn, 26.05.2021 - 8 KLs 18/20 Zwar genügt es für die Annahme der Gutgläubigkeit nicht allein, dass die Käufer sich die gefälschten Fahrzeugpapiere vorlegen ließen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2011 - 3 StR 115/11 - mit Bezugnahme auf OLG München Urt. v. 5.5.2011 - 23 U 434/11), insofern kann aber auch nicht verkannt werden, dass die jeweiligen Papiere auf einem sehr hohen Niveau gefertigt waren und die darin jeweils festgestellten Fehler nicht auffallend waren und teilweise auch nur bei einem bewussten Abgleich mit Originaldokumenten auffallen, wie etwa im Rahmen des fehlenden Bindestrichs in der dem Zeugen ...gezeigten Zulassungsbescheinigung Teil II. Ferner war hier auch zu berücksichtigen, dass jedenfalls die Zeugen ... und ... nicht aus Deutschland stammten und entsprechend auch weniger Kenntnisse über den Aufbau deutscher Papiere hatten.
Vielmehr bestanden keine besonderen Verdachtsmomente, wie ein besonders günstiger Kaufpreis, eine verdächtige Veräußerungssituation oder eine verkehrsunübliche Abwicklung des Geschäfts (vgl. OLG München Urt. v. 5.5.2011 - 23 U 434/11).
- LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18
Gutgläubiger Erwerb trotz fehlendem zweiten Fahrzeugschlüssel
Dass sich der Kläger auf die Seite mit den Eintragungen konzentriert, ist ihm nicht zum Vorwurf zu machen (s. dazu OLG München, Urteil vom 05.05.2011 - 23 U 434/11 - Rn. 23). - LG Landshut, 19.04.2018 - 24 O 2558/17
Fehlende Gutgläubigkeit des Käufers beim Erwerb eines Pkw vom Nichtberechtigten
Für den Gebrauchtwagenhandel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, bei der Bewertung der Umstände, die für den Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Veräußerers begründen, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1456, 1457 m. w. N.) (OLG München Urt. v. 5.5.2011 - 23 U 434/11, BeckRS 2011, 14507).