Rechtsprechung
LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erteilung einer Providerauskunft bei Urheberrechtsverletzung: Statische IP-Nummer als Bestandsdatum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei statischen IP-Adressen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei statischen IP-Adressen kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 71 (Ls.)
- BeckRS 2011, 14820
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10
Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen
Auszug aus LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Dieses Spannungsverhältnis zwischen Bestandsdaten und (unabhängig von der Definition?) gegebener Sensibilität der Verbindungsdaten, die einen Richtervorbehalt verfassungsrechtlich angezeigt erscheinen lasse, lässt sich auch aus den Meinungsunterschieden zwischen Bundesrat und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren ersehen (BT-Drucksache 16/5048, S. 56, 63); die Bundesregierung knüpft allein an die erforderliche Überprüfung der "Verbindungsdaten" an und verwendet damit einen weiteren, nicht näher definierten dritten Begriff (so auch etwa BVerfG Beschluss vom 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10 - BeckRS 2011 2618).Damit ist von einer Feststellbarkeit der Zuordnung nicht mehr nur über einen Kommunikationsvorgang auszugehen, und damit von einer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Mitteilung dieser einzelnen Adresse, wie es das Bundesverfassungsgericht in der oben angeführten Entscheidung 2 BvR 1124/10 für den Fall einer Speicherung der (dort wohl dynamischen) IP-Adresse beim Kommunikationsteilnehmer angenommen hat.
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Auch BVerfG MMR 2005, 520, stellt auf Einzelverbindungsnachweise ab. - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Dazu gehört insbesondere die Tatsache, ob und wann und wie oft zwischen welchen Personen und Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (BVerfG NJW 2000, 55, 57).
- AG Potsdam, 12.11.2015 - 37 C 156/15
Urheberrechtsverstoß durch Filesharing im Internet: Beweisverwertungsverbot bei …
Die Zuordnung einer statischen Benutzerkennung zum Nutzer ist losgelöst von einem Kommunikationsvorgang und damit verfassungsrechtlich unbedenklich und nicht vom Richtervorhalt des § 101 Abs. 9 UhrG erfasst (vgl. zu dem vergleichbaren Fall einer statischen IP-Adresse LG München I, Beschluss vom 24.5.2011, 21 O 9065/11, BeckRS 2011, 14820).