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   BGH, 29.05.2009 - AK 8-10/09, AK 8/09, AK 9/09, AK 10/09   

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https://dejure.org/2009,10501
BGH, 29.05.2009 - AK 8-10/09, AK 8/09, AK 9/09, AK 10/09 (https://dejure.org/2009,10501)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2009 - AK 8-10/09, AK 8/09, AK 9/09, AK 10/09 (https://dejure.org/2009,10501)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - AK 8-10/09, AK 8/09, AK 9/09, AK 10/09 (https://dejure.org/2009,10501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr sowie der Schwerkriminalität nach § 112 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StPO) aufgrund der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 2580/2001 Art. 3; ; StPO § 112 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr sowie der Schwerkriminalität nach § 112 Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StPO ) aufgrund der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 15526
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 07.01.2016 - 1 Ws 700/15

    Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten

    a) Bei bestimmten Tätergruppen, insbesondere bei - wie hier - bestimmten kriminellen Vereinigungen i. S. v. § 129 StGB, liegt nach der Rspr. und der überwiegenden Lit. (vgl. KK/Graf StPO 7. Aufl. § 112 Rn. 32 m. w. N.) der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nahe; bei konspirativ arbeitenden Organisationen kann er im Einzelfall sogar "auf der Hand liegen" (BGH, Beschl. v. 29.05.2009 - AK 9/09 = BeckRS 2011, 15526).
  • OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft Erforderlichkeit von

    Diese soll maßgeblich unter der Führung des Präsidenten des Hells Angels Charters D, E, und F, ebenfalls einem Führungsmitglied des vorgenannte Chapters, einer konspirativ arbeitenden Organisation, bei der der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2009, AK 8-10/09, BeckRS 2011, 15526), durchgeführt worden sein.
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