Rechtsprechung
BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 StPO
Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; irreführende und unvollständige Darstellung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision des Angeklagten wird bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände als unbegründet verworfen; Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Revision des Angeklagten wird bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände als unbegründet verworfen; Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Irreführend und unvollständig dargestellt”
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 16120
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07
Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene …
Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097). - BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör; …
Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097). - EGMR, 19.06.2006 - 23130/04
Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des …
Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
- OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17
Standardisiertes Messverfahren mit M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH
Eine Verfahrensrüge, die auf einen derart irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; BeckRS 2011, 16120). - BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die …
Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, die Hauptverhandlung im Fortsetzungstermin am 10. Mai 2010 sei unter Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, ist nicht zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision zu den Verfahrenstatsachen in einem maßgeblichen Punkt objektiv falsch vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10;… vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8). - BGH, 19.05.2021 - 1 StR 509/20
Unfundierte Begründung einer Verfahrensrüge
Auf Grund des unzutreffenden Sachvortrags zu einer entscheidungserheblichen Tatsache (vgl. BGH…, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16 Rn. 5) bietet die Revisionsrechtfertigung keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Begründetheit der Inbegriffsrüge durch das Revisionsgericht, so dass diese nicht zulässig erhoben ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10 Rn. 8; vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10 und vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05).