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   BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10   

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https://dejure.org/2010,14087
BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10 (https://dejure.org/2010,14087)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 StR 312/10 (https://dejure.org/2010,14087)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10 (https://dejure.org/2010,14087)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 StPO
    Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags; irreführende und unvollständige Darstellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wird bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände als unbegründet verworfen; Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Revision des Angeklagten wird bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände als unbegründet verworfen; Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet bei irreführender und unvollständiger Darstellung der wesentlichen Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Irreführend und unvollständig dargestellt”

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 16120
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07

    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
    Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
    Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
  • EGMR, 19.06.2006 - 23130/04

    Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10
    Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17

    Standardisiertes Messverfahren mit M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH

    Eine Verfahrensrüge, die auf einen derart irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; BeckRS 2011, 16120).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die

    Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, die Hauptverhandlung im Fortsetzungstermin am 10. Mai 2010 sei unter Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, ist nicht zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision zu den Verfahrenstatsachen in einem maßgeblichen Punkt objektiv falsch vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10; vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 509/20

    Unfundierte Begründung einer Verfahrensrüge

    Auf Grund des unzutreffenden Sachvortrags zu einer entscheidungserheblichen Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16 Rn. 5) bietet die Revisionsrechtfertigung keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Begründetheit der Inbegriffsrüge durch das Revisionsgericht, so dass diese nicht zulässig erhoben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10 Rn. 8; vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10 und vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05).
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