Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2011 - I-4 U 3/11   

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https://dejure.org/2011,18352
OLG Hamm, 31.05.2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - I-4 U 3/11 (https://dejure.org/2011,18352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit von Preisnachlässen bei der Bewerbung von Hörgeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 1; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 4
    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit von Preisnachlässen bei der Bewerbung von Hörgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezugsgröße der Rabattgewährung und der Sternchenhinweise

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unlautere Hörgeräte-Reklame bei unklaren Rabatt-Bedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 18366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Im Übrigen verfügt der Senat auf Grund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche Sachkunde, um eigenständig beurteilen zu können, wie die angesprochenen Kreise die Werbeaussagen verstehen (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; OLG Stuttg. WRP 2007, 1115).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Dies kann auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchen-Hinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben möglich ist (BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00,- DM).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Auch die Tatsache, dass grundsätzlich nur mit dem Endpreis und nicht dagegen mit Eigenanteilen (BGH NJW 1989, 101 - Brillenpreise I; GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II), führt hier nicht zu einer objektiven Unrichtigkeit.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Eine die erforderliche Eindeutigkeit der Aussage wiederherstellende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teil hat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; OLG Stuttg. WRP 2007, 1115).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
    Auch die Tatsache, dass grundsätzlich nur mit dem Endpreis und nicht dagegen mit Eigenanteilen (BGH NJW 1989, 101 - Brillenpreise I; GRUR 1997, 767 - Brillenpreise II), führt hier nicht zu einer objektiven Unrichtigkeit.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"

    Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).

    Der Senat sieht es in diesem Zusammenhang als offensichtlich an, dass den an einer Hörgeräteversorgung Interessierten bekannt ist, wie sich das Entgelt für ein Hörgerät für gesetzlich Versicherte zusammensetzt, nämlich aus einer Zahlung der Krankenkasse, einem Eigenanteil und der Zuzahlung von 10,- EUR (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 62, GvW 14).

    Ebenso liegt es auf der Hand, dass Hörgeschädigte ihr Hörgerät sorgfältig auswählen werden, da dieses Gerät dazu dient, die Funktion eines zentralen Sinnesorgans wieder herzustellen, was erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Lebensqualität hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 60, GvW 14).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    So sind auch im Rahmen von Blickfangwerbung weitere Produkthinweise in Sternchenauflösungen üblich und werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung und von den Instanzgerichten auch für zulässig gehalten, solange die Hinweise klar und unmissverständlich sind, der Hinweis am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366, S. 6; OLG Köln, NJOZ 2010, 732), wenn also ein situationsadäquat aufmerksamer Durchschnittsverbraucher sie wahrnimmt (BGH, NJW 2008, 231 - 150% Zinsbonus; BGH, NJW 2003, 894 - Computerwerbung II; BGH, NJW 2008, 1595, 1596 - Umsatzsteuerhinweis).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Die Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes allein (z.B. Ablauf befristeter Verkaufsförderungsmaßnahme) lässt die Wiederholungsgefahr unberührt, weil sie allein keine Gewähr dafür bietet, dass der Schuldner nicht erneut eine gleichartige Rechts- oder Wettbewerbsverletzung begehen wird (MüKoUWG/Fritzsche, 3. Aufl. 2022, UWG § 8 Rn 94; BGH GRUR 1999, 152 - Spielbankaffaire (zum Urheberrecht); OLG Hamm BeckRS 2011, 18366 (aE)).
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