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   OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - I-24 U 160/10   

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https://dejure.org/2011,5180
OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - I-24 U 160/10 (https://dejure.org/2011,5180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2011 - I-24 U 160/10 (https://dejure.org/2011,5180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2011 - I-24 U 160/10 (https://dejure.org/2011,5180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung des Mandanten hinsichtlich der Kostenregelung eines Vergleichs; Rechtsnatur der Honoraransprüche einer Anwaltssozietät

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 779 BGB, § 428 BGB
    Pflichten des Anwalts im rechtsschutzversicherten Mandat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung des Mandanten hinsichtlich der Kostenregelung eines Vergleichs; Rechtsnatur der Honoraransprüche einer Anwaltssozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratung zum Kostenrisiko eines Vergleichs unerlässlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 779 BGB, § 428 BGB
    Pflichten des Anwalts im rechtsschutzversicherten Mandat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 97
  • AnwBl Online 2012, 27
  • BeckRS 2011, 22083
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10
    Dies gilt in besonderem Maße wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Abfindungsvergleich handelt (BGH NJW 2010, 1357; WM 2000, 1353).

    Er hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357, NJW-RR 1996, 567, 568; NJW 1993, 1325, 1328).

    Denn es ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Vermögenslage des Beklagten bei Durchführung des Rechtsstreits insgesamt günstiger entwickelt hätte, als dies bei Abschluss des Vergleichs der Fall gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2010, 1357).

    Für die Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen von Anwaltsverträgen besteht jedoch die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens (BGHZ 123, 311; NJW 2010, 1357).

    Die Vermutung, dass der Mandant dem Vorschlag des Anwalts, von einem Vergleichsschluss abzusehen, gefolgt wäre, greift insbesondere ein, wenn die begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357).

    Zur Beurteilung, ob und in welcher Höhe in dem Vergleich ein Schaden liegt, sind die Vor- und Nachteile, welche die Vereinbarung mit sich gebracht hat, in den erforderlichen "Gesamtvermögensvergleich" einzustellen (BGH NJW 2005, 3275, 3276; NJW 2010, 1357 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10
    Zwar genügt nach § 287 ZPO eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden sei, für die richterliche Überzeugungsbildung (vgl. BGH, NJW 2002, 292; NJW 2004, 444, 445).

    Dabei ist in die Betrachtung grundsätzlich die gesamte Schadensentwicklung bis zum prozessual spätestens möglichen Zeitpunkt, nämlich dem der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen einzubeziehen (BGH NJW 2004, 444, 445; NJW 1996 2652; NJW 1998, 810; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1088).

    Dagegen sind künftige Entwicklungen nur zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für die Anwendung von § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können (BGH NJW 1998, 810; NJW 2004, 444, 445).

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10
    Vielmehr beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH NJW 2008, 440, 442; NJW 2001, 673, 674 m.w.N.).

    Der haftpflichtige Rechtsanwalt hat den Mandanten vermögensmäßig so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters stünde (BGH NJW 2001, 673, 674; NJW-RR 1990, 1241, 1244; NJW 1995 449, 451).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Denn der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann grundsätzlich wegen einer unzureichenden und pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten, da das Dienstvertragsrecht keine besonderen Gewährleistungsregeln kennt (BGH NJW 2004, 2817, 2818; Senat, BeckRS 2011, 01252; FamRZ 2009, 2029 m.w.N.; Urteil vom 12.04.2011, I-24 U 160/10).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung lässt den Willen des Mandanten erkennen, nicht von der Versicherung gedeckte Kosten vermeiden zu wollen (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817 ferner Urteil vom 12.4.2011 - I-24 U 160/10 bei Juris und BeckRS 2011, 22083).
  • LG Wuppertal, 10.01.2013 - 9 S 200/11

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung des Anwaltshonorars wegen

    Denn erforderlich ist in einem solchen Falle die ausdrückliche Weisung eines Mandanten an den Rechtsanwalt, unabhängig von der Gewährung von Rechtsschutz durch die Versicherung tätig zu werden (OLG Düsseldorf, 24 U 160/10).Die Voraussetzung für das Entstehen der soeben dargestellten Verpflichtungen der Klägerin lagen vor.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11

    Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters;

    Die Differenzrechnung darf hierbei nicht auf einzelne Rechnungsposten beschränkt werden, sondern erfordert einen Gesamtvergleich , der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen Vermögenspositionen umfasst (vgl. BGH, WM 2005, 999, 1000; NJW 2005, 3275, 3276; Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Urt. v. 12.04.2011 - I-24 U 160/10, AnwBl. 2012, 97 [LS] und juris; Zugehör/Fischer, a.a.O., Rdnr. 1048 m. w. N.).
  • LG Wuppertal, 27.10.2015 - 5 O 111/15

    Schadenersatzbegehren wegen der Verletzung einer insolvenzspezifischen Pflicht im

    Er hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere die begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (zum Ganzen OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.4.2011, 24 U 160/10, juris, Rn. 44 f. m. w. N.).
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