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   OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10   

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https://dejure.org/2010,27428
OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 U 8/10 (https://dejure.org/2010,27428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 25253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Auf Unterstellungen, die er allerdings im Gutachten kenntlich machen muss, darf der Sachverständige sein Gutachten dann aufbauen, wenn ihm die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt sind und seine Bemühungen zur Absicherung der Anknüpfungstatsachen erfolglos bleiben (BGH NJW 2003, 2825 zur Haftung nach § 826 BGB).

    Der Vortrag des Klägers, seine Schadensberechnung orientiere sich an der Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2003, VI ZR 312/02, und sei "von dieser im Rahmen des § 287 ZPO gebilligt", trifft nur insoweit zu, als die Schadensberechnung des Klägers im vorliegenden Fall offensichtlich an der Schadensberechnung des Klägers in jenem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall orientiert ist, wie letztere im Tatbestand der zitierten Revisionsentscheidung wiedergegeben ist.

  • LG Köln, 11.12.2009 - 32 O 263/06

    Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz bei einem i.R.e. öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.12.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 O 263/06 -abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • KG, 03.12.2007 - 24 U 71/07

    Zweckbestimmung einer Sondereigentumseinheit als "Gewerbewohnung"

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW 1994, 2023; KG WuM 2008, 165); unter "jeder" ist in diesem Zusammenhang nicht jede beliebige Person, sondern ein Sachverständiger des entsprechenden Sachgebiets zu verstehen (Bayerlein a.a.O. Rdn. 35).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Zwar handelt es sich bei dem Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 839 a BGB (BGHZ 166, 313).
  • OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08

    Amtshaftung des im Zwangsversteigerungsverfahren zur Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    a) Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (s. OLG Rostock, OLGR 2006, 803; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 197; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839a Rn. 3; MünchKommBGB/Wagner, 6. Aufl., § 839a Rn. 17; Bamberger/Roth/Reinert, BGB, 3. Aufl., § 839a Rn. 5; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 9; Erman/Hecker, BGB, 13. Aufl., Rn. 4).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).

  • BGH, 27.10.2011 - III ZR 9/11

    Notwendigkeit der Darlegung der Zulassungsgründe bei einer Beschwerde gegen die

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10 - wird zurückgewiesen, weil, soweit das Berufungsgericht seine Entscheidung selbständig tragend darauf gestützt hat, dass der Kläger den geltend gemachten Schaden nicht schlüssig vorgetragen hat, weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2014 - 4 U 248/13

    Wann ist ein Verkehrswertgutachten mangelhaft?

    Auch im Ergebnis bewegt sich die Schätzung des Beklagten mit einer Abweichung von knapp 16 % (siehe oben 1.a) noch innerhalb anerkannter Toleranzgrenzen (vgl. ergänzende Stellungnahme M. vom 8.04.-, S. 1 unten; BGH NJW-RR 2014, 90, Rn. 20 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 8.12.2010 - 2 U 8/10 - Rn. 46; OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2009 - 22 U 39/08 - Rn. 110, 112; im Fall OLG Köln, BauR -, 611 betrug die - unbeanstandete - Abweichung 27 %).
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