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   OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 8 U 90/04   

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https://dejure.org/2006,16554
OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 8 U 90/04 (https://dejure.org/2006,16554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2006 - 8 U 90/04 (https://dejure.org/2006,16554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 8 U 90/04 (https://dejure.org/2006,16554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68 StBerG
    Falschberatung durch den Steuerberater: Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • Judicialis

    AO § 179; ; AO § 180; ; BGB pVV; ; StBerG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 179; AO § 180; BGB (pVV); StBerG § 68
    Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Steuerberater wegen unzutreffender Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater wegen Beratungsfehlern; Wirkung einer Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden des Finanzamts gegenüber einem Empfangsbevollmächtigten für einen aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 25589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 8 U 90/04
    Nach der Rechtsprechung besteht eine Pflicht des Steuerberaters, den Mandanten auf die eigene Regresspflicht und deren Verjährung hinzuweisen, dann nicht mehr, wenn dieser vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege von dem Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung Kenntnis erhielt Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der regresspflichtige Rechtsanwalt davon etwas weiß oder wissen muss (BGH NJW 2003, 822 ff (823f)).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 8 U 90/04
    Nicht die Einkommensteuerbescheide vom 23.11.2000, sondern die Gewinnfeststellungsbescheide sind insoweit maßgeblich, wobei Bestandskraft oder Unanfechtbarkeit für den Verjährungsbeginn nicht Voraussetzung ist (BGHZ 119, 69).
  • BGH, 15.10.1992 - VII ZR 251/91

    Heilung von Formmängeln eines Vorvertrages durch Beurkundung des Hauptvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 8 U 90/04
    Da die geänderten Feststellungsbescheide die für den Eintritt eines eventuellen Schadens der Klägerin maßgebliche Grundlage enthielten - nämlich eine weitaus höhere als die erwartete Steuernachzahlung für die Jahre vor 1995, welche vertraglich nicht durch eine entsprechende Entnahmemöglichkeit abgesichert war -, bilden sie den zutreffenden Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährung (BGH WM 93, 167ff (1680)).
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