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   OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09   

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https://dejure.org/2011,1815
OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09 (https://dejure.org/2011,1815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2011 - 2 U 11/09 (https://dejure.org/2011,1815)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 2 U 11/09 (https://dejure.org/2011,1815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen der unrichtigen Erteilung eines Negativattests gem. § 3 Abs. 5 VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtshaftung wegen fehlerhaft erteilten Negativattestes; Mitverschulden; Bindungswirkung an rechtskräftiges Feststellungsurteil im Vorprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; VermG § 3 Abs. 5
    Schadensersatzansprüche wegen Unrichtigkeit einer Negativbescheinigung gem. § 3 Abs. 5 VermG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Umfang der Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 29121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 2 U 37/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09
    Die hiergegen geführte Berufung (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 2 U 37/05) blieb ohne Erfolg.

    Die Rechtskraft des Feststellungsurteils ist auch nicht mit den vom Beklagten zitierten Formulierungen auf S. 5 und 6 bzw. S. 9 des Berufungsurteils des Senats vom 21. November 2006 (Az.: 2 U 37/05), S. 5, S. 6, S. 9) eingeschränkt worden.

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 5/00

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bis zur Entscheidung über die Durchführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09
    22 Die Frage, ob bei der Entstehung eines Schadens dem Geschädigten ein Mitverschulden zur Last zu legen ist, ist grundsätzlich im Feststellungsprozess mit zu prüfen (Zöller/ Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rz. 4a; BGH, Urteil vom 15. Juni 1982, VI ZR 179/80; Urteil vom 10. Juli 2003, Az.: IX ZR 5/00).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09
    22 Die Frage, ob bei der Entstehung eines Schadens dem Geschädigten ein Mitverschulden zur Last zu legen ist, ist grundsätzlich im Feststellungsprozess mit zu prüfen (Zöller/ Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rz. 4a; BGH, Urteil vom 15. Juni 1982, VI ZR 179/80; Urteil vom 10. Juli 2003, Az.: IX ZR 5/00).
  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09
    Auch die Frage, ob ein Verschulden des Geschädigten hinsichtlich der Entstehung der Höhe des Anspruchs mitursächlich war (§ 254 Abs. 2 BGB), ist jedenfalls insoweit abschließend zu prüfen, als die für den Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht maßgebenden Umstände bei Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorgelegen haben, selbst wenn sie nicht vorgetragen worden sind (BGH, Urteil vom 14.06.1988, Az.: VI ZR 279/87, zitiert nach juris, Tz. 11, 12).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2011 - 2 U 11/09
    Die Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Januar 2007 (Az.: III ZR 301/06) zurückgewiesen.
  • OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das

    Wenn das Landgericht dann feststellt, dass der Kläger Erbe geworden ist, dann hat es auch über diese Vorfrage entschieden, denn ein Feststellungsurteil entscheidet rechtskräftig über alle Einwendungen, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben (BGH NJW 1989, 105; OLG Brandenburg BeckRS 2011, 29121; KG BeckRS 2013, 18206; Büscher in: Wieczorek/Schütze, a.a.O., § 322 Rn. 126).
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