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   OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10   

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https://dejure.org/2011,14940
OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10 (https://dejure.org/2011,14940)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.03.2011 - 3 B 354/10 (https://dejure.org/2011,14940)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. März 2011 - 3 B 354/10 (https://dejure.org/2011,14940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 35
    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen der Anhäufung von Steuerschulden; Anforderungen an die Prüfung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Prüfung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 49435
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09

    Gewerberecht, Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10
    Es liegt nämlich im Wesen einer Gewerbeuntersagung und ist vom Gesetzgeber in aller Regel in Kauf genommen, dass danach keine Möglichkeit mehr besteht, aus einer Gewerbetätigkeit Einkünfte zu erzielen; hierbei handelt es sich um die regelmäßige Folge einer Gewerbeuntersagung, nicht aber um einen Fall, in dem die Untersagung nicht erforderlich ist (BVerwG, Beschl. v. 25. März 1991, GewArch 1991, 226; SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10
    Von besonderem Gewicht ist dabei die Nichtabführung der treuhändisch für den Staat vereinnahmten, aber nicht an den Staat abgeführten Steuerbeträge wie etwa die Umsatzsteuer (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74/78, GewArch 1982, 301; Heß, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: Juli 2010, § 35 Rn. 63 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10
    Besonders fällt dabei auch ins Gewicht, dass vorliegend treuhändisch für den Staat vereinnahmte Umsatzsteuerschulden bestehen; dies und das Verhalten des Antragstellers zur Reduzierung seiner Steuerschulden begründet im vorliegenden Fall selbst bei einer Unterschreitung eines Steuerschuldbetrags von 5.000,00 EUR (vgl. hierzu Marcks, a. a. O. Rn. 52; Heß, a. a. O. Rn. 63; im Ergebnis ebenso VGH BW, Beschl. v. 17. März 1993, GewArch 1993, 291) oder - wie vom Verwaltungsgericht Dresden seiner Entscheidung zu Grunde gelegt - von 2.500,00 EUR (vgl. hierzu Nachweise bei Heß, a. a. O.) die negative Prognose.
  • OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche

    Was die Verletzung von steuerrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten anbelangt, so entspricht es der allgemeinen Rechtsprechung, dass Steuerschulden regelmäßig auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen, da sie ohnehin Ausfluss mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 68 EL, Oktober 2014, § 35 GewO Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14

    Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche

    12 Was die Verletzung von steuerrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten anbelangt, so entspricht es der allgemeinen Rechtsprechung, dass Steuerschulden regelmäßig auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen, da sie ohnehin Ausfluss mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8 März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, a. a. O., § 35 GewO Rn. 49).

    Von Bedeutung ist ferner die Entwicklung des Steuerrückstands über längere Zeit; ständig schleppender Zahlungseingang kann auch bei verhältnismäßig geringen Steuerrückständen die Unzuverlässigkeit begründen (Marcks, a. a. O. Rn. 52 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10-, juris Rn. 5 ff. m. w. N.; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher

    6 Was die Verletzung von steuerrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten anbelangt, so entspricht es der allgemeinen Rechtsprechung, dass Steuerschulden regelmäßig auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen, da sie ohnehin Ausfluss mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8 März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: 46. EL 2006, § 35 GewO Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12

    Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang

    Von Bedeutung ist ferner auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. April 1997, GewArch 1999, 72), sowie die Entwicklung der Steuerrückstände über längere Zeit (Marcks a. a. O. Rn. 52 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 B 334/17

    Gewerbeuntersagung; Steuerschulden

    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist zu berücksichtigen (BVerwG, v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, juris Rn. 6; st. Rspr. des Senats: SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2018 - 3 A 17/18 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL, Stand: Oktober 2017, § 35 GewO Rn. 49).
  • VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776

    Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Eine solche liegt jedenfalls darin, wenn Vermögen der öffentlichen Hand gefährdet wird, etwa durch die unberechtigte Vorenthaltung von Umsatzsteuern (OVG Bautzen, Beschluss vom 08.03.2011 - 3 B 354/10, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 4 B 641/16

    Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei Steuerschulden i.R.d.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.8.2016 - 4 B 460/16 -, juris, Rn. 10 unter Bezugnahme auf Sächs. OVG, Beschluss vom 8.3.2011 - 3 B 354/10 -, juris, Rn. 6, m. w. N.
  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

    Von Bedeutung ist ferner die Entwicklung des Steuerrückstands über längere Zeit; ständig schleppender Zahlungseingang kann auch bei verhältnismäßig geringen Steuerrückständen die Unzuverlässigkeit begründen (Marcks, a. a. O., Rn. 52 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.2084

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Eine solche liegt jedenfalls darin, dass die Steuerrückstände der Klägerin - hier unter anderem das unberechtigte Vorenthalten von Umsatzsteuern - das Vermögen der öffentlichen Hand gefährden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 08.03.2011 - 3 B 354/10, juris, Rn. 9).
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17

    Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines

    32 Die von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO vorausgesetzte Gefährdung von Rechtsgütern der Allgemeinheit liegt insbesondere dann vor, wenn das Vermögen der öffentlichen Hand - wie z.B. im Falle der unberechtigten Vorenthaltung von Umsatzsteuer - gefährdet ist (SächsOVG, Beschluss vom 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18

    Gewerbeuntersagung; Unzulässigkeit; Steuerrückstände; Leistungsunfähigkeit;

  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 5 K 18.59

    Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher

  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 293/17

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

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