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   BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19463
BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11 (https://dejure.org/2011,19463)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 1 BvR 555/11 (https://dejure.org/2011,19463)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 1 BvR 555/11 (https://dejure.org/2011,19463)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Den sich aus §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungserfordernissen nicht genügende, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen nach § 335 HGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Den sich aus §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungserfordernissen nicht genügende, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen nach § 335 HGB

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der unterlassenen Vorlage von Jahresabschlussunterlagen i.R.e. Kapitalgesellschaft

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Den sich aus §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungserfordernissen nicht genügende, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen nach § 335 HGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Den sich aus §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungserfordernissen nicht genügende, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen nach § 335 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 335 Abs. 1
    Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen durch die Offenlegung nach § 325 Abs. 1 HGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 49810
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10

    Teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1636/09

    Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse von Gesellschaften mbH verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Keine Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 555/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
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