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   VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11   

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VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11 (https://dejure.org/2011,6505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 (https://dejure.org/2011,6505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 1 S 350/11 (https://dejure.org/2011,6505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff auf einem Verwertungsverbot unterliegende Zeugenaussagen zur Feststellung eines Resttatverdachts; Anforderungen an die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b 2. Alt.; StPO § 170 Abs. 2; StPO § 252
    Rückgriff auf einem Verwertungsverbot unterliegende Zeugenaussagen zur Feststellung eines Resttatverdachts; Anforderungen an die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • conlegi.de (Kurzinformation)

    Zur Anordnung von ED-Maßnahmen gem. § 81b Alt. 2 StPO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1373
  • DÖV 2011, 780
  • DÖV 2011, 780 DVBl 2011, 1373 (Ls.)
  • BeckRS 2011, 53016
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 LVwVfG) müssen die im Einzelfall konkret beabsichtigten erkennungsdienstlichen Maßnahmen bezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 ; NdsOVG, Beschluss vom 05.02.2004 - 11 ME 271/03 - NVwZ-RR 2004, 346).

    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - a.a.O. S. 199 und - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 - a.a.O.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Da gegen den Kläger sowohl im Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids als auch im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz u.a. anhängig war, war er Beschuldigter eines Strafverfahrens und daher grundsätzlich zulässiger Adressat der Maßnahme nach § 81 b 2. Alt. StPO (vgl. Senatsurteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - NJW 2008, 3084).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senatsurteile vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - ESVGH 54, 137 = VBlBW 2004, 214 und vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - a.a.O.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung beurteilt sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (Senatsurteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 04.08.2010 - 1 K 1266/09

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. August 2010 - 1 K 1266/09 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 04.08.2010 - 1 K 1266/09 - hat das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. August 2010 - 1 K 1266/09 - zu ändern und die Verfügung der Polizeidirektion Göppingen vom 13. Januar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landespolizeidirektion - vom 26. Februar 2009 aufzuheben.

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Die Polizeidirektion Göppingen hat die Maßnahme nicht für die Zwecke des konkret gegen den Kläger anhängig gewesenen Ermittlungsverfahrens, sondern vielmehr im Interesse der Strafverfolgungsvorsorge "für die Zwecke des Erkennungsdienstes" angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 - NJW 2006, 1225 ).

    Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - a.a.O. S. 199 und - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 - a.a.O.).

  • BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Die Vorschrift des § 52 StPO dient dagegen dem Schutz des Zeugen während der Aufklärung der Tat, der befürchten muss, einem Angehörigen in einem Strafverfahren zu schaden, wenn er eine wahrheitsgemäße Angabe als Zeuge machen muss (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1952 - 3 StR 1199/51 - BGHSt 2, 351 ]; Beschluss vom 21.01.1958 - GSSt 4/57 - BGHSt 11, 213 ).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Die Vorschrift des § 52 StPO dient dagegen dem Schutz des Zeugen während der Aufklärung der Tat, der befürchten muss, einem Angehörigen in einem Strafverfahren zu schaden, wenn er eine wahrheitsgemäße Angabe als Zeuge machen muss (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1952 - 3 StR 1199/51 - BGHSt 2, 351 ]; Beschluss vom 21.01.1958 - GSSt 4/57 - BGHSt 11, 213 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 LVwVfG) müssen die im Einzelfall konkret beabsichtigten erkennungsdienstlichen Maßnahmen bezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 ; NdsOVG, Beschluss vom 05.02.2004 - 11 ME 271/03 - NVwZ-RR 2004, 346).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231; BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5.09 - DVBl 2010, 1304 ).
  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Für Klagen gegen derartige Maßnahmen der vorsorgenden Strafrechtspflege ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.2011 - 6 B 1.11 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231; BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5.09 - DVBl 2010, 1304 ).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Allerdings setzt die Annahme eines solchen Restverdachts die eingehende Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens voraus (vgl. Senat, Urt. v. 27.09.1999 - 1 S 1781/98 -, NVwZ-RR 2000, 287 und v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris ).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt hierbei der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte; lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214, v. 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082 und v. 13.07.2011, a.a.O.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen zu dem maßgeblichen Zeitpunkt und mithin an der auf dieses Tatbestandsmerkmal bezogenen Rechtmäßigkeit der Anordnung (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 - Bay. VGH, Urt. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N.; Hamb. OVG, Urt. v. 11.4.2013 - 4 Bf 141/11 -, DVBl. 2013, 939, juris, Rdnr. 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 -, juris, Rdnr. 18 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).
  • VG Freiburg, 26.01.2024 - 6 K 4402/23

    Strafverfolgungsvorsorge - Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen

    Sie verstößt daher auch nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 21; ebenso im Kontext der Speicherung und weiteren Verwendung der in einem Strafverfahren gewonnenen personenbezogenen Daten selbst nach einem rechtskräftigen Freispruch: BVerwG, Beschluss vom 25.03.2019 - 6 B 163.18 - juris Rn. 8).

    Die Feststellung des Tatverdachts ist etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung, der ein strafprozessrechtliches Beweisverwertungsverbot entgegenstehen würde (vgl. für die Strafverfolgungsvorsorge: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 28 [Verwertung von Aussagen trotz erfolgter Zeugnisverweigerung der Ehefrau]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2011, a.a.O., Rn. 5 [unterbliebene Belehrung über Anwesenheitsrecht der Eltern eines jugendlichen Beschuldigten]).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, B.v. 7.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m.w.N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13

    Beweisreichweite einer Zustellungsurkunde; erneute erkennungsdienstliche

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle einer streitigen, noch nicht vollzogenen Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.12.2010 - 3 A 452/10 - juris Rn. 6 m. w. N.), weil die Vollziehung der Anordnung noch bevorsteht.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2011 - 11 LA 209/11

    In Zweifel ziehen einer erheblichen Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts

    Dies gilt erst recht für die hier maßgebliche Verwertung zum Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 -, juris, Rn. 28, sowie allgemein zu den Voraussetzungen für gefahrenabwehrrechtliche Beweisverwertungsverbote Nds. OVG, Urt. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 10 ZB 14.1355

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; vorbeugende Bekämpfung von Straftaten; Verdacht

    Die Unschuldsvermutung (s. Art. 6 Abs. 2 EMRK) steht daher der Heranziehung von Verdachtsgründen ("Resttatverdacht"), die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung fortbestehen können, nicht entgegen (BayVGH, B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris Rn. 8 f. zu § 81b 2. Alt. StPO unter Verweis auf BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff., 13; SächsOVG, B.v. 5.5.2014 - 3 A 82/13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 29.8.2014 - 3 O 322/13 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - 5 B 1884/20

    Verweisung und Untersagung der Rückkehr einer Person zur Abwehr einer von ihr

    vgl. insoweit (zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen) OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 5 E 593/07 -,; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 S 350/11 -, juris, Rn. 28; vgl. weiterhin zur Verwertbarkeit einer Aussage im Strafprozess trotz Verwertungsverbot nach § 252 StPO: OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 5 A 1778/17 -.
  • VG Stuttgart, 18.06.2020 - 1 K 2196/19

    Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; häufige,

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es deshalb für die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.04.2016 - 1 S 275/16 -, a.a.O. ; Urteil vom 13.07.2011 - 1 S 350/11 -, juris Rn. 24).
  • VG Münster, 24.03.2017 - 1 K 3742/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber

  • LG Heidelberg, 17.06.2016 - 2 Qs 21/16

    Anordnung DNA-Identitätsfeststellung bei Verdacht Straftat

  • VG Schwerin, 15.01.2020 - 7 A 4565/17

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • VG Münster, 12.11.2013 - 1 K 226/13

    Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken gegen den Willen des Beschuldigten

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