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   OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10   

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https://dejure.org/2010,25720
OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10 (https://dejure.org/2010,25720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.09.2010 - 10 U 511/10 (https://dejure.org/2010,25720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. September 2010 - 10 U 511/10 (https://dejure.org/2010,25720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die wirksame Ausgangskontrolle bei Fax-Sendungen; Zulässigkeit des ergänzenden Vortrags im Wiedereinsetzungsverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 7530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1991 - XI ZB 10/91

    Überwachung des Rechtsmittelauftrags - Zulässigkeit nachgereichten Vorbringens

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10
    Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH XI ZB 10/91 m. w. N. Greger in Zöller - ZPO, 28. Aufl. § 136 Rdnr. 6 a).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 432/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10
    Dabei erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle für die Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax, dass dafür Sorge getragen wird, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls fest steht, dass der Schriftsatz vollständig an das richtige Gericht versandt wurde (BVerfG 1 BvR 756/07, BAG 6 AZR 432/06).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10
    Dabei erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle für die Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax, dass dafür Sorge getragen wird, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls fest steht, dass der Schriftsatz vollständig an das richtige Gericht versandt wurde (BVerfG 1 BvR 756/07, BAG 6 AZR 432/06).
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