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OLG Naumburg, 17.05.2011 - 4 W 19/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 66 Abs 2 ZPO, § 67 ZPO, § 68 Halbs 2 Alt 1 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 320 ZPO
Kosten des Streithelfers bei Beitritt nach Urteilsverkündung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Streithelfers bei Beitritt zum Prozess nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 66; ZPO § 72; ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Streithelfers bei Beitritt zum Prozess nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitbeitritt nach Urteilsverkündung: Wer trägt die Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 30.03.2011 - 6 O 678/09
- OLG Naumburg, 17.05.2011 - 4 W 19/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 843
- BeckRS 2012, 2519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 04.09.1998 - 6 W 21/98
Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 4 W 19/11
Halbs., erste Altern. ZPO auch die Interventionswirkung ( OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 1998, Az.: 6 W 21/98, zitiert nach juris , Rdnr. 14), und der Streithelfer ist zu einem solchen Zeitpunkt auch nicht mehr in der Lage, die Hauptpartei zu unterstützen. - BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94
Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.05.2011 - 4 W 19/11
Zwar endet der Rechtszug erst mit Einlegung eines Rechtsmittels oder mit Eintritt der formellen Rechtskraft ( BGH, Beschluss vom 01. Februar 1995, Az.: VIII ZB 53/94, zitiert nach juris , Rdnr. 8) und auch § 66 Abs. 2 ZPO sieht vor, dass die Nebenintervention in jeder Lage des Rechtsstreits erfolgen kann.
- LG Siegen, 14.11.2017 - 1 O 118/17
Manipulierte Software; Software-Update; Unzumutbarkeit der Nachbesserung; …
In einer solchen Prozesslage scheidet eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Streithelferin aus (vgl. zu diesem Gedanken OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2011 - 4 W 19/11, BeckRS 2012, 02519).