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   BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10   

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BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10 (https://dejure.org/2012,1122)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZB 461/10 (https://dejure.org/2012,1122)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 (https://dejure.org/2012,1122)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1906i Abs 1 BGB, § 4 Abs 1 S 2 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Lehre; vergütungserhöhende nutzbare Fachkenntnis durch Fortbildungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Nutzbarkeit der in einer Ausbildung erworbenen Kenntnisse für eine Betreuung für die Rechtfertigung eines erhöhten Stundensatzes eines Betreuers durch diese Ausbildung; Nutzbarkeit der Kenntnisse aus der Ausbildung zum Facharbeiter für Datenverarbeitung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Höhe des Stundensatzes

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Lehre; vergütungserhöhende nutzbare Fachkenntnis durch Fortbildungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG a.F. § 76 Abs. 3; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Notwendigkeit der Nutzbarkeit der in einer Ausbildung erworbenen Kenntnisse für eine Betreuung für die Rechtfertigung eines erhöhten Stundensatzes eines Betreuers durch diese Ausbildung; Nutzbarkeit der Kenntnisse aus der Ausbildung zum Facharbeiter für Datenverarbeitung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 4754
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 135 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG mwN; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 10; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 3; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 16).

    (2) Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Es genügt die potentielle Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

    Bei dieser Prüfung hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 87/03 - FamRZ 2003, 1653).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 10).

    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - MDR 2011, 1505 Rn. 13 mwN).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Die Ausbildung ist weder staatlich reglementiert oder anerkannt noch ist der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt (vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1306; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    (2) Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1999 (FamRZ 2000, 554) befasst sich mit § 76 Abs. 3 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 6 BBiG), der es ausnahmsweise zur Vermeidung von Härtefällen erlaubt, dass Personen, die die Voraussetzungen für eine fachliche Eignung nach § 76 Abs. 1 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 2, 4, 5 BBiG) nicht erfüllen, die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden kann (Knopp/Kraegeloh BBiG 4. Aufl. § 76 Rn. 5; vgl. zu § 30 Abs. 6 BBiG: BT-Drucks 15/3980 S. 49).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    (2) Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00

    Fortbildung keine abgeschlossene Lehre

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10
    Die Ausbildung ist weder staatlich reglementiert oder anerkannt noch ist der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt (vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1306; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Das Beschwerdegericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Höhe des dem Berufsbetreuer gemäß § 4 VBVG zu vergütenden Stundensatzes (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11; vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 ff. und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 16 ff.) in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dass das von der Betreuerin abgeschlossene Hochschulstudium im Studiengang Chemie keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt und die von ihr absolvierten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ohne staatlich reglementierten Abschluss einer abgeschlossenen Lehre nicht vergleichbar sind (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 - FamRB 2012, 119 Rn. 11 f. und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 15.11.2023 - XII ZB 575/21

    Zur Frage, ob der Abschluss als Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin von der Industrie-

    Wortlaut und Zweck der Vorschrift stehen daher einer Gesamtbetrachtung dahin, dass mehrere Ausbildungen und Fortbildungsmaßnahmen insgesamt einer Lehre vergleichbar sind, entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 - juris Rn. 14).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    In einem weiteren Parallelverfahren, in dem die Beteiligte zu 1 ebenfalls als Betreuerin tätig war, wurde dieser angesichts ihrer Qualifikation als Facharbeiterin für Datenverarbeitung lediglich ein Stundensatz von 27 EUR zugebilligt (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 - FamRB 2012, 119).

    Das Amtsgericht hat vielmehr erst aufgrund des Senatsbeschlusses vom 18. Januar 2012 (XII ZB 461/10 - FamRB 2012, 119) in der Parallelsache, also nach dem 1. September 2009, gemäß § 168 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 FamFG von Amts wegen die Betreuervergütung förmlich festgesetzt.

  • LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Die von dem Beschwerdeführer darüber hinaus abgelegte Ausbilderprüfung ist als bloße Zusatzqualifikation der Befähigung zur Ausbildung in dem erlernten Beruf schon ihrer Art nach nicht mit einer Lehre vergleichbar und somit nicht vergütungssteigernd im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VBVG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Die von dem Beschwerdeführer vorgetragene besondere Lebens- und Berufserfahrung kann grundsätzlich ebenfalls nicht als Quelle für den Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII 461/10, BeckRS 2012, 04754).

  • LG Arnsberg, 06.03.2024 - 5 T 17/24
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (BGH, Beschl. v. 18.01.2012, Az.: XII ZB 461/10 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 143/19

    Vermittlung von Fachkenntnissen durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten

    Dabei ist nicht notwendig, dass diese Fachkenntnisse für die Führung der Betreuung erforderlich sind und vom Betreuer konkret genutzt werden; vielmehr ist die potentielle Nützlichkeit der Fachkenntnisse ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 461/10 - juris Rn. 10 mwN).
  • LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20

    Zur Rückforderung einer Betreuervergütung

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Eine besondere Lebens- und Berufserfahrung kann grundsätzlich ebenfalls nicht als Quelle für den Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII 461/10, BeckRS 2012, 04754).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für eine Vormünderin; Besondere

    Die durch das Fortbildungsprüfungszeugnis vom 09.10.2010 (Bl. 223 SH) nachgewiesene berufs- und arbeitspädagogische Befähigung der Antragstellerin, die eine Zusatzqualifikation nach Maßgabe von § 30 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz i.V.m. §§ 1, 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88) darstellt, ist schon ihrer Art nach keine abgeschlossene Lehre (vgl. BGH BeckRS 2012, 4754).

    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes, sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (BGH BeckRS 2012, 4754).

  • LG Arnsberg, 19.07.2018 - 5 T 122/18

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).

    Die von der Betreuerin vorgetragene besondere Lebens- und Berufserfahrung kann grundsätzlich ebenfalls nicht als Quelle für den Erwerb von nutzbaren Fachkenntnissen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII 461/10, BeckRS 2012, 04754).

  • LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
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