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   BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11   

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BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11 (https://dejure.org/2012,7676)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2012 - 1 StR 647/11 (https://dejure.org/2012,7676)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11 (https://dejure.org/2012,7676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 81c StPO
    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts: Heilung durch spätere beschiedene Beweisanträge; Wahrunterstellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Erforderlicher Vortrag bei der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts; Rüge der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen Ablehnung mehrerer, auf eine psychologische oder psychiatrische Begutachtung von Zeugen gerichteter Beweisanträge; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers in der Strafgerichtsbarkeit wegen Verletzung des Beweisantragsrechts

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Erforderlicher Vortrag bei der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts; Rüge der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Verfahrensrüge wegen Ablehnung mehrerer, auf eine psychologische oder psychiatrische Begutachtung von Zeugen gerichteter Beweisanträge; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers in der Strafgerichtsbarkeit wegen Verletzung des Beweisantragsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 178
  • BeckRS 2012, 6853
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Dieser Vortrag wäre jedoch notwendig gewesen; die neue Bescheidung eines wiederholt gestellten Beweisantrages kann etwaige Fehler der ersten Ablehnung heilen, weil - anders als beim Nachschieben von Ablehnungsgründen in den schriftlichen Urteilsgründen (dazu BGHSt 19, 24, 26; BGH NStZ 2000, 437, 438) - der Angeklagte seine Verteidigung auf die neue Beurteilung einstellen kann.
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag innerhalb eines umfangreichen Revisionsvorbringens oder aus anderen Unterlagen zusammenzufügen oder zu ergänzen (BGH, Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98; Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Rügt der Revisionsführer die Verletzung des Beweisantragsrechts, muss er - neben dem abgelehnten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss - auch für die Prüfung der Rüge etwaig notwendige, weitere Verfahrenstatsachen vollständig vortragen (BGHSt 37, 168, 174; Kuckein in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 38, 43 mwN).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Zwar kann der Umfang des notwendigen Vortrages - insbesondere zum Beweisantrag - beim Vorwurf der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung je nach Angriffsrichtung der Rüge divergieren; bei der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts ist die (vollständige) Mitteilung des Beweisantrages jedoch erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 46).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag innerhalb eines umfangreichen Revisionsvorbringens oder aus anderen Unterlagen zusammenzufügen oder zu ergänzen (BGH, Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98; Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11
    Es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag innerhalb eines umfangreichen Revisionsvorbringens oder aus anderen Unterlagen zusammenzufügen oder zu ergänzen (BGH, Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98; Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Hängt die Zulässigkeit der begehrten Beweiserhebung - wie hier - von zusätzlichen, außerhalb des Beweisantrags liegenden Tatsachen ab, muss die Revision hierzu grundsätzlich vortragen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178 mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Hiergegen spricht, dass nur der betreffende Ausschnitt des zweiseitigen Arztbriefs, nicht jedoch dessen weiterer Inhalt vorgetragen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11; Urteile vom 12. Juli 1995 - 3 StR 366/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Besetzungsrüge 5; vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Telefonüberwachung 1; Beschluss vom 16. Januar 1991 - 3 StR 414/90, BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 2).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Insoweit hätte es zur Zulässigkeit der Rüge gehört, auch den hierzu ergangenen Ablehnungsbeschluss der Kammer mitzuteilen; die neue Bescheidung eines wiederholt gestellten Beweisantrages kann etwaige Fehler der ersten Ablehnung heilen, weil der Angeklagte seine Verteidigung auf die neue Beurteilung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, juris Rn. 25).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Dies erfordert, neben dem abgelehnten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss auch für die Prüfung der Rüge etwaig notwendige, weitere Verfahrenstatsachen vollständig vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2012, 1 StR 647/11, BeckRS 2012, 06853 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 477/19

    Urteilsfeststellungen (Widersprüche zu einem Ablehnungsbeschluss: durch Beschluss

    Der Revisionsführer hat alle Verfahrenstatsachen mitgeteilt, die zur Prüfung der Verfahrensrüge erforderlich sind (zum notwendigen Vortrag vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, da mit diesem eine etwaige anfängliche rechtsfehlerhafte Ablehnung möglicherweise geheilt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Der Generalbundesanwalt vertritt in seiner Antragsschrift vom 28. Mai 2014 unter Bezugnahme auf den Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2013 (1 StR 602/13, NStZ 2013, 672; s. etwa auch BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, StV 2013, 73, 74) die Auffassung, die Rüge des Angeklagten, das Landgericht habe seinen Antrag auf aussagepsychologische Begutachtung einer ihn belastenden Zeugin rechtsfehlerhaft wegen eigener Sachkunde abgelehnt, sei bereits unzulässig, weil dem Rügevorbringen nicht entnommen werden könne, ob die Zeugin die Zustimmung zu ihrer Untersuchung (§ 81c Abs. 1 StPO) erklärt habe.
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Zudem muss er für die Prüfung der Rüge etwaig notwendige weitere Verfahrenstatsachen vollständig mitteilen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 178 m.w.N.).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Zudem muss er für die Prüfung der Rüge etwaig notwendige weitere Verfahrenstatsachen vollständig mitteilen (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 178 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 316/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Angaben eines

    Die vom Angeklagten G. erhobene Rüge einer Verletzung von § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO (Antrag auf Einholung eines wahrnehmungspsychologischen Gutachtens bezüglich einer Polizeibeamtin) ist bereits unzulässig, da die Revision nicht mitgeteilt hat, dass die Zeugin mit ihrer Begutachtung einverstanden gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

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