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   OLG Köln, 11.08.2003 - 18 U 13/03   

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https://dejure.org/2003,58002
OLG Köln, 11.08.2003 - 18 U 13/03 (https://dejure.org/2003,58002)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.08.2003 - 18 U 13/03 (https://dejure.org/2003,58002)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. August 2003 - 18 U 13/03 (https://dejure.org/2003,58002)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 7362
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auch die Auslegungsregel in § 161 Abs. 2, § 105 Abs. 3 HGB, § 706 Abs. 2 Satz 1 BGB, nach der beizutragende vertretbare und verbrauchbare Sachen im Zweifel in das Eigentum der Gesellschaft zu übertragen sind (vgl. MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer, § 706 Rn. 9; Servatius in Henssler/Strohn, GesR, § 706 BGB Rn. 4), rechtfertigt nicht die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (aA OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03, juris Rn. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 169 Rn. 23).
  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 74/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auch die Auslegungsregel in § 161 Abs. 2, § 105 Abs. 3 HGB, § 706 Abs. 2 Satz 1 BGB, nach der beizutragende vertretbare und verbrauchbare Sachen im Zweifel in das Eigentum der Gesellschaft zu übertragen sind (vgl. MünchKommBGB/Ulmer/Schäfer, § 706 Rn. 9; Servatius in Henssler/Strohn, GesR, § 706 BGB Rn. 4), rechtfertigt nicht die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (aA OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03, juris Rn. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 169 Rn. 23).
  • BGH, 01.07.2014 - II ZR 72/12

    Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft zum Betrieb eines

    Auch die Auslegungsregel in § 161 Abs. 2, § 105 Abs. 3 HGB, § 706 Abs. 2 Satz 1 BGB, nach der beizutragende vertretbare und verbrauchbare Sachen im Zweifel in das Eigentum der Gesellschaft zu übertragen sind, rechtfertigt nicht die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, ZIP 2013, 1222 Rn. 12; aA OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03, juris Rn. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 169 Rn. 23).
  • BGH, 01.07.2014 - II ZR 73/12

    Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft zum Betrieb eines

    Auch die Auslegungsregel in § 161 Abs. 2, § 105 Abs. 3 HGB, § 706 Abs. 2 Satz 1 BGB, nach der beizutragende vertretbare und verbrauchbare Sachen im Zweifel in das Eigentum der Gesellschaft zu übertragen sind, rechtfertigt nicht die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (BGH, Urteil vom 12. März 2013 - II ZR 73/11, ZIP 2013, 1222 Rn. 12; aA OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03, juris Rn. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 169 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2012 - 15 U 34/12

    Rückforderung an den Kommanditisten ausgeschütteter Gewinne durch die

    Vielmehr ist hier eine gesellschaftsvertragsimmanente Betrachtungsweise angezeigt (ebenso OLG Köln, Urteil vom 11.08.2003, 18 U 13/03, juris Rd. 25 ).

    Der Kläger ist schließlich auch nur eingeschränkt schutzbedürftig, da die Außenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB ohnehin wieder auflebt, so dass er in entsprechender Höhe mit Gläubigerzugriffen rechnen müsste ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.08.2003, 18 U 13/03, juris Rd. 25 ).

  • OLG Hamm, 22.07.2015 - 8 U 99/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Denn bei der KG gibt es weder einen im Innenverhältnis wirkenden Kapitalerhaltungsgrundsatz noch gibt es eine Rechtfertigung für die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11, NZG 2013, 738 - Rz. 12, gegen OLG Köln, BeckRS 2012, 07362 - juris Rz. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage 2008, § 169 Rdn. 23).
  • OLG Hamm, 04.02.2015 - 8 U 89/14

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen durch eine Fondsgesellschaft

    Denn bei der KG gibt es weder einen im Innenverhältnis wirkenden Kapitalerhaltungsgrundsatz noch gibt es eine Rechtfertigung für die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11, NZG 2013, 738 - Rz. 12 ausdrücklich gegen OLG Köln, BeckRS 2012, 07362 - juris Rz. 25; Weipert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage 2008, § 169 Rdn. 23).
  • LG Dortmund, 22.07.2010 - 18 O 162/09

    Verpflichtung eines Gesellschafters zur Leistung einer Einlage in Höhe des

    Die Einlageverpflichtung des Gesellschafters lebt ipso jure neu auf (OLG Köln, Urteil vom 24.06.2003, 18 U 13/03; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, § 169, Rn. 23).
  • AG Euskirchen, 02.03.2015 - 20 C 41/14

    Anspruch einer liquidierten atypischen stillen Gesellschaft auf Rückzahlung

    Die Gegenansicht des OLG Köln, nach der es einer ausdrücklichen Rückforderungsklausel im Vertrag nicht bedürfe, weil der ursprüngliche Einlageanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten von der gewinnunabhängigen Ausschüttung unberührt bleibe, da ja eine förmliche Herabsetzung der Einlage nicht vorgenommen wurde (so das OLG Köln, Urteil vom 11. August 2003 - 18 U 13/03 -, juris als Vorinstanz) hat der BGH sich ausdrücklich entgegengestellt.
  • LG Dortmund, 22.07.2010 - 18 O 163/09

    Pflicht zur Bereitstellung eines vereinbarten Kommanditanteils bis zur Beendigung

    Die Einlageverpflichtung des Gesellschafters lebt ipso jure neu auf (OLG Köln, Urteil vom 24.06.2003, 18 U 13/03; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, § 169, Rn. 23).
  • AG Euskirchen, 06.11.2014 - 33 C 105/14

    Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aus einem stillen

  • LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung durch gewinnunabhängige, darlehensweise

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