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   OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - I-2 U 111/10   

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https://dejure.org/2012,5154
OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - I-2 U 111/10 (https://dejure.org/2012,5154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2012 - I-2 U 111/10 (https://dejure.org/2012,5154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - I-2 U 111/10 (https://dejure.org/2012,5154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Polymeres Verdickungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Polymermaterial enthaltende Wasser-in-Öl-Emulsion, da die angegriffene Ausführungsform das Klagepatent nicht verletzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 8127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Denn die Auslegung hat im Lichte des Klagepatents zu erfolgen, welches sein eigenes Lexikon darstellt (vgl. BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Dann ist der Schutz auf das zu beschränken, was noch mit dem Sinngehalt der Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (GRUR 2002, 519 (523) - Schneidmesser II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Denn die Auslegung hat im Lichte des Klagepatents zu erfolgen, welches sein eigenes Lexikon darstellt (vgl. BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    Es ist nach dem Gesagten nicht mehr von Bedeutung, dass nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.09.2011 - Az: X ZR 69/10 - Diglycidverbindung) eine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln bei Nennung anderer Alternativmöglichkeiten in der Klagepatentbeschreibung als von der angegriffenen Ausführungsform verwandt nur dann in Betracht kommt, wenn sich die abgewandelte Lösung in ihren spezifischen Wirkungen mit der unter Schutz gestellten Lösung deckt und sich in ähnlicher Weise wie diese Lösung von der nur in der Beschreibung, nicht aber im Patentanspruch aufgezeigten Lösungsvariante unterscheidet.
  • LG Düsseldorf, 10.08.2010 - 4b O 103/09

    Polymeres Verdickungsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
    das am 10.08.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen 4b O 103/09 - aufzuheben, II.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines

    Zwar mag sich der Fachmann bei chemischen Zusammensetzungen nicht selten durch unterschiedliche Eigenschaften auch verwandter Stoffe und Verbindungen daran gehindert sehen, eine bestimmte Komponente durch eine andere zu ersetzen (vgl. Senat, Urteil vom 19.01.2012 - I-2 U 111/10, BeckRS 2012, 08127; Urteil vom 13.09.2013 - I-2 U 25/13, BeckRS 2013, 18742).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Es mag zwar sein, dass sich der Fachmann bei chemischen Zusammensetzungen nicht selten durch unterschiedliche Eigenschaften auch verwandter Stoffe und Verbindungen gehindert sieht, eine bestimmte Komponente durch eine andere zu ersetzen und zu einem solchen Austausch nur dann greifen wird, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patenanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion; Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

    Einmal war Gegenstand des Patents die stoffliche Zusammensetzung einer chemischen Verbindung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10 - Wasser-in-Öl-Emulsion), ein anderes Mal war es ein chemisches Verfahren, in dem eine bestimmte chemische Verbindung, die zur Verwirklichung eines Verfahrensschrittes von entscheidender Bedeutung war, durch eine andere Verbindung ersetzt werden sollte (OLG Düsseldorf Urt. v. 13.09.2013, Az. I-2 U 24/12 - Drospirenon).

  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 192/12

    Drospirenon II

    Zu einem solchen Austausch wird er daher nur dann greifen, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patentanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 191/12

    Drospirenon

    Zu einem solchen Austausch wird er daher nur dann greifen, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patentanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 190/12

    Drospirenon

    Zu einem solchen Austausch wird er daher nur dann greifen, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patentanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 193/12

    Drospirenon II

    Zu einem solchen Austausch wird er daher nur dann greifen, wenn ihn die Patentschrift deutlich darauf hinweist, dass der betreffende Ersatzstoff in seinen im Rahmen der Erfindung maßgeblichen Eigenschaften mit dem im Patentanspruch ausdrücklich genannten Stoff übereinstimmt und mögliche abweichende Eigenschaften für die unter Schutz gestellte technische Lehre keine Bedeutung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2012, Az. I-2 U 111/10).
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